Beiträge von Berny

    Wäre es erlaubt, dass - falls es soweit kommt - ich die Antworten des RA auf meine obigen Fragen hier für später Suchende rein stelle?


    Latürnich ist das erlaubt, wenn nicht sogar gewünscht, denn die Helferlein hier möchten sich auch gerne "weiterbilden"...:D

    Hallo MariaB,

    vorab: Rechtsberatung gibt es hier nicht. Da Du Dich ja bereits rechtlich informiert hast und Dein Gegenspieler selbst RA ist, nur einige Bemerkungen bzw. Fragen:

    "im Juni 2012 sind wir aus unserer vorherigen Wohnung ausgezogen. Seitdem haben wir weder unsere Kaution zurückbekommen,"
    - Wurde denn über die Kaution bereits abgerechnet?

    "noch die Nebenkostenabrechnung für 2011 und 2012."
    - Die Abrechnungszeiträume dieser Immobilie waren das Kalenderjahr?

    "Daraufhin meinte der erst mal, dass die Wohnungsübergabe ja so lange gedauert hätte,
    da die Verzögerung einerseits vergleichsweise gering war (ich weiß es nicht mehr genau, irgendwas im Maß von 2 - 4 Wochen) "
    - Also spätestens am 31.07.2012?

    "da müssen wir es hinnehmen, dass die Kaution später kommt."
    - Quatsch, spätestens am 31.01.2013.

    "Sein nächstes Argument war, dass wir ja froh sein können, dass die Kaution für die von uns verursachten Schäden ausgereicht hätte.
    Beim Auszug war uns eine Glas-Tischplatte runtergefallen (welche selbst ganz geblieben war), welche ein Loch im Laminat und in der Wand hinterließ. Außerdem hatte der Vermieter bemängelt, dass an einigen Stellen die Wand nachgeweist werden müsse, weil dort durch normale Abnutzung (insbesondere beim Bett im Kinderzimmer) die Tapete nicht mehr neuwertig war. Letzteres ist auch in Ordnung, der Mietvertrag beinhaltet "Die Mieter haben erforderlich werdende Schönheitsreparaturen wie Streichen und Tapezieren der Wände und Decken und Reinigen des Bodens spätestens zum Ende des Mietverhältnisses durchzuführen.""
    - Gibt es ein Übergabeprotkoll? Wenn ja, mit welchen Vereinbarungen?

    "Da wir bereits umgezogen waren, hatten wir uns mit dem Vermieter geeinigt, dass dieser die Schäden auf Kosten der Kaution behebt.
    Die Kaution, die wir ursprünglich bezahlt hatten, betrug 1.269,-€
    Da ich nicht davon ausgegangen bin (und nicht davon ausgehe), dass die gesamte Kaution für die Beseitigung der Mängel benötigt wurde, wollten wir einen Nachweis der entstandenen Kosten."
    - ..., der Euch zusteht.

    Auf das Folgende werde ich wegen des Verbots der Rechtsberatung nicht eingehen:

    ...Wegen der fehlenden Nebenkostenabrechnung bin ich bereits auf ein BGH-Urteil von 2005 gestoßen: BGH, Urteil vom 09.03.05, VIII ZR 57/04 (Nebenkostenabrechnung)
    Nun bin ich aber unsicher, ob ein Mahnbescheid das richtige ist.
    a) Welchen Betrag gebe ich beim Mahnbescheid an? Die gesamte Kaution?
    b) Der Ex-Vermieter würde ja dem Mahnbescheid vermutlich teilweise widersprechen (was ja in Ordnung ist, wenn er sich dann endlich dazu äußert, in welchem Ausmaß er widerspricht und dies auch nachweist). Wer trägt dann (zu welchen Anteilen) die Mahnungskosten?
    c) Sollte ich das Thema Kaution und das Thema Nebenkostenabrechnung in getrennten Mahnbescheiden unterbringen?
    Meine Zweifel, ob ein Mahnverfahren überhaupt in Frage kommt, kommen daher, dass ich den eigentlichen Betrag, den ich von dem Ex-Vermieter einfordern will, ja gar nicht kenne.
    Und laut der allwissenden wikipedia gilt ja auch "Der Anspruch darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)". Die Offenlegung der Rechnungen wird damit aber nicht gemeint sein... oder? Aber was wäre dann die richtige Reaktion?...

    "Der Vermieter ist übrigens nicht geizig (na gut, vielleicht auch), sondern in erster Linie faul - so mein Eindruck."
    - Das macht nichts. Dann wird es Zeit, dass ihn mal ein Kollege (ich empfehle Dir, einen RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht zu mandatieren) über Deine Rechte informiert und entsprechendes veranlasst.

    Schriftlich gibt es seitens der Vermieterin an uns einen Brief, in dem sie die Kosten für den Badumbau übernimmt und unsere Ausgaben dazu überweist.
    laut Mietvertrag, ich zitiere ": Einbauten die der Mieter nach Absprache mit der Vermieterin vornimmt, verbleiben nach Ende des Mietverhältnisses in der Wohnung ". Für mich damit immer noch unerklärlich warum die alte Sitzbadewanne wieder her soll.


    Daraufhin solltest Du sie mal befragen. Könnte ansonsten gegen Treu und Glauben verstossen.

    Hallo marhon1987,

    Wenn Du "Schimmel" bei Google eingibst, erhältst Du zweieinhalb Millionen Hinweise. Bitte lies' Dich da selbst hinein.
    Die Fotos sind eindeutig: Durch Feuchtigkeit und falsche Verlegung (Laminat MUSS mindestens 1cm Abstand zu den Wänden haben) haben sich die Enden hochgebogen, da sie sich nicht mehr horizontal ausdehnen konnten.

    Hallo Hermelin,

    da dies kein Psychologie- oder Anti-Mobbing-Forum ist, beschränke ich mich auf das Mietrechtliche.

    "Teilweise sind wir zu laut, dies gebe ich zu. Ich habe derzeit sehr viele private Probleme vor allem mit dem Sohn, der stets laut und aggresiv reagiert. Es kommt schon ab und zu vor, das es etwas lauter wird."
    - Pivate Probleme, Befindlichkeiten und Behinderungen sind im Mietrecht Fehlanzeige.

    "Musik hören wir ca. 2 x wöchentlich zwischen 16 und 19 Uhr am Nachmittag für 1-3 Stunden, nicht nachts. Die Anlage ist nicht aufs letzte Loch gestellt. Der Fernseher ist auf Zimmerlautstärke gestellt, obwohl wir oft länger als 22.00 Uhr schaun. Es kann schon mal 3 Uhr morgens werden.
    Seit einigen Tagen verstärkte Probleme. Wir haben bis ca. 2.30 Uhr morgens zwei Mal Fern gesehen. Für unseres Erachtens in Zimmerlautstärke."
    - Stell Dir vor, es gibt Leute (wie uns), die bentzen Kopfhörer. Somit konnten wir vergangene Nacht bis 02:30 Klaus Scherer auf Phoenix bei seiner Tour rund um die Arktis wunderbar miterleben...:p

    "Zu dem Getrampel. Ich selbst kann kaum laufen, aufgrund eines Fersensporns der schmerzhaft ist. Wir haben Filzlatschen in der Wohnung an oder Sandalen mit Gummibesohlung. Bei uns rennt oder springt niemand durch die Wohnung."
    - Siehe meine erste "Antwort".

    "Ich habe den Kontakt zur Hausverwaltung aufgenommen. Man reagierte kurz angebunden und meinte, ..."
    - Was erwartest Du heutzutage, etwa Courage...?

    "Vor ein paar Tagen um 6.45 war die Polizei vor der Tür und klingelte, haben geschlafen, habe nicht geöffnet."
    - Selbst schuld...

    Ich bin wirklich begeistert von diesem Forum :) Ich musste zwar erstmal bei Yahoo suchen, was dieses Google überhaupt ist, aber dann haben sich all meine Sorgen sofort in Luft aufgelöst! Danke für den tollen Hinweis :)
    Außerdem schreibe ich in Zukunft nur noch Kurzgeschichten. Noch so ein toller Rat, der hier nur ganz am Rand kam und ja eigentlich gar nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte! Ich veröffentliche jetzt achtmal (!) so viele Schriftstücke wie früher in der gleichen Zeit - da ich mich kurz halte! In wenigen Wochen werde ich genug verdient haben, um umziehen zu können.
    Ich werde dieses Forum jedem weiterempfehlen, es hat mein Leben einfach verändert. Vielen vielen Dank! :)


    Danke Dir für dieses positive Feedback!!:)

    Hallo Trulla:

    "... wurden einige Kisten und Kleidersäcke bei einem hilfsbereiten Bekannter untergestellt. Einige im Keller, andere in der Wohnung."
    - Hat er den Keller mitgemietet?

    "Jetzt steigt ihm seine Vermieterin, die im selben Haus wohnt aufs Dach"
    - Ich stelle mir das mal bildlich vor...

    "und verlangt die sofortige Entfernung der Umzugskartons und Kleidersäcke aus der Wohnung ,"
    - Und aus dem Keller?

    "sonst käme sie mit der Polizei wieder"
    - Soll sie sich doch dort lächerlich machen.

    "und würde die Sachen vor die Tür werfen."
    - Das wäre eine Straftat.

    "Ferner droht sie dem Mieter mit der fristlosen Kündigung der Wohnung."
    - Es ist niemandem verwehrt, sich lächerlich zu machen.

    "Es handelt sich ausdrücklich nur um Unterstellen von Kisten und Kleidersäcken."
    - Der Mieter kann seine Wohnung damit VOLL stellen, geht den VM nichts an (solange keine Gefahr davon ausgeht).

    "Als zweites jedoch muss ich mich doch sehr über den rüden Ton wundern. ich habe lediglich gesagt, dass ich sehr dankbar wäre, wenn mir jemand die Rechtsquelle nennen könnte."
    - Über 90% der Fragesteller beginnen ihren Beitrag mit Hallo o.ä., Du hast das wohl nicht "drauf".:eek:

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