Beiträge von Berny

    Ellwood,
    wilkommen im Klub der Marktwirtschaftkenner... Ich schliesse mich meinen Vorrednern an.

    "Naja, ich werde dem Vermieter wohl erstmal weder widersprechen noch kündigen sondern mal nachfragen wie er zu der Sachlage steht und ob die Mieterhöhung wirklich sein Ernst ist. Vielleicht sollte ich stattdessen sogar mal kackfrech nach einer Mietsenkung fragen. :o"
    - Tu' das und berichte uns bitte gelegentlich über den Fortgang.

    teibnepa:

    "Weder die Wände noch Decke sind irgendwie dreckig oder vergilbt."
    - Das sgst Du so in Deinem jugendlichen Leichtsinn.

    "Ich habe meist nur von Montag bis Freitag dort gewohnt und auch nur während der Vorlesungszeit."
    - Wayne interessiert's?

    "Im Mietvertrag steht:
    §17
    (1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das von ihm gemietete Appartement nach Maßgabe des ihm bei Übergabe des Mietobjekts ausgehändigten Abnahmeprotokolls zurückzugeben."
    - Du kannst also lesen...

    "(2) Insbesondere ist der Mieter daher dazu verpflichtet, rechtzeitig vor seinem Auszug mit dem Hausmeister des Studentenwohnheims einen Termin zur Rückgabe der Mietsache zu vereinbaren und dem Vermieter seine neue Anschrift mitzuteilen sowie die Mietsache in gründlichen gereinigtem Zustand zurückzugeben. Wände und Decken des Appartements müssen frisch gestrichen sein, widrigensfalls der Mieter damit rechnen muss, dass das Zimmer auf seine Kosten gestrichen wird."
    - Was ist da unklar?

    "Ich sehe aber ehrlich gesagt nicht ein,"
    - Wayne interessiert's?

    "nach nicht einmal 2 vollen Jahren alles neu zu streichen, zumal der restliche Zustand des Appartements nicht gerade der Beste ist. (Boden hat Flecken ohne Ende, am Schreibtisch fehlt eine Schublade, Bad ist sehr alt)"
    - Dann müsstest Du beweisen, dass dieser Zustand bei Beginn bereits so vorhanden war, denn eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen.

    Hallo Hilflos,
    da dies keine bei Rückgabe der Mietsache nicht erkennbare, also verdeckte, Mängel waren, kann der ehem. VM diese auch nicht mehr reklamieren.
    Vielmehr würde ich hier prüfen (lassen), ob hier nicht der Straftatbestand des (versuchten) Betrugs gem. § 263 StGB vorliegen könnte.
    Die von HH gestellte Frage nach einer evtl. Kaution würde mich auch interessieren, bzw. die Antwort hierauf.

    Jakatta,

    "da das Bafög-Amt sich Monate über Monate Zeit zum Bearbeiten der Anträge nahm und so keine Miete gezahlt werden konnte"
    - War das Bafög-Amt Mietvertragspartner?

    "Es wurde rechtzeitig der Bafög-Antrag gestellt"
    - Ich kann doch nicht einen MV abschliessen und mich auf zu erwartende Bafög-Zahlungen verlassen!!

    "Es ist es möglich die Räumung zu verhindern, indem man die gesamten Mietschulden (es handelt sich dabei um 4 Monatsmieten) + die angefallenen Restgebühren (Anwalt, ect.) bezahlt?"
    - Zu spät.

    Kolinum:

    "Paperlappap! Wenn der Mietvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurde, kann am nächsten Tag schon weitervermietet werden."
    - Wenn...

    "Es erschließt sich mir nicht, warum der bisherige Mieter Miete für ein Objekt zahlen soll, über welcjes er nicht mehr verfügen kann."
    - Das träfe nur dann zu, wenn das MVH per Aufhebungsvertrag beendet worden wäre. Das ist hier jedoch m.W. (noch) nicht der Fall.

    "Das habe ich bereits unter #7 schon mal erklärt. Zitat: "Nach Aufhebung des Mietvertrages kann er sofort weitervermieten.""
    - Tja, nach Aufhebung... Das konnte ich bislang noch nicht erkennen.:cool:

    goebi,

    das riecht verdächtig nach Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte, Gutachter und Amtsgericht.

    "(wir haben und dummerweise keine Kopie geben lassen)"
    - Wirklich dummerweise...

    "mir wird gesagt, dass Herr XYZ das wieder zurück genommen hätte, da er noch auf einen Kostenvoranschlag des Malers warte, da er den Hausflur streichen lässt!"
    - Bei der Übergabe wurde diesbzgl. nicht vereinbart?

    "Er hätte gar nichts abgenommen, das wäre ja mit diesem fleißenden Übergang überhaupt nicht möglich gewesen."
    - Wieso denn nicht?

    "Außerdem hätte er das so ja auch nicht gut gefunden,"
    - Wie jemand etwas (emp)findet, ist unwichtig.

    "weil man dann ja keine Schäden den einzelnen Parteien zuordnen könnte."
    - Und dann aber plötzlich einen Verursacher findet?

    "Und ich solle mich nicht so anstellen, für sowas hat man ja eine Versicherung."
    - Ha ha.

    "So, ich bin kein Jurist, aber das kann er nicht wirklich ernst meinen und durchsetzen, oder?"
    - Kommt auf den Richter an...
    ---- Und was lehrt Dich das alles für die Zukunft...?

    PS: Wie mein Vorbeter schon sagt..., aber einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Gans:

    "kann der Vermieter dann theoretisch auch schon an jemanden ab April vermieten "
    - sogar praktisch, jedoch dürfen darf er noch nicht.

    "und doppelt kassieren?"
    - Nee, dann brauchst Du die Miete nicht mehr zu zahlen. Auch nicht, wenn er im April schon irgendwelche Arbeiten in der Wohnung machen sollte. Somit muss ich Dir nicht noch erklären, WANN Du die Schlüssel erst zurückgeben solltest...

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