Beiträge von Berny

    Ohne Vermieter im Haus fällt schon mal die Hausordnung flach, jeder kann seine Kehrwoche durchführen wann er will -oder gar nicht -
    jeder kann regelrecht tun was er will, und alle sind sich einig. Die ideale Wohngemeinschaft.


    Dummes Zeugs!!:mad:

    Klar geht das: Der Mietvertrag wird von allen Mietparteien gekündigt. Mit den restlichen Mietparteien wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen und da ist die Miete neu verhandelbar und somit auch höher. Und so wird es hier wohl auch von der Vermieterin regelmäßig gehandhabt, wenn Hauptmieter aus WGs austreten wollen.


    Eben, halte auch ich für durchaus möglich, nach dem Motto: Gier frisst Hirn.

    mieter0815-2:

    "ich habe im letzten Jahr eine Mieterhöhung bekommen, pünktlich 3 Monate vor der gesetzten Erhöhung und 15 Monate vor meinem Einzug."
    - M.E. hat noch keiner der sechs(?) Milliarden Menschen auf Erden vor seinem Einzug bereits eine MEH bekommen... Aber vieleicht habe ich da irgendwo einen Knoten...?

    "Seine Antwort (wortwörtlich): ... "Sie hatten mir ja schon geschrieben, das Sie mit der Mieterhöhung nicht einverstanden sind. (Sie waren übrigens der einzige Mieter, der gegen meinen Vorgeschlagenen Kompromiss Wiederspruch eingelegt hat). Ich werde nun also auf den nächsten Mietspiegel der Stadt Potsdam warten und die Sache einem Anwalt übergeben müssen."
    - Latürnich "muss" der Ärmste das, besonders wenn Gier Hirn frist...

    "Wie soll ich nun am besten Vorgehen?"
    - Rechtsberatung gibt' hier nicht, (friss oder stirb!)...

    "Wie soll ich seine Ankündigung deuten? Ich habe das Gefühl, er droht mir indirekt mit einem Anwalt und hofft das ich klein beigebe."
    - Dein Gefühl täuscht Dich womöglich nicht.

    "Zu den Kompromiss: ..."
    - Kompromiss bedeutet Schwäche... Püchologie ist alles...

    "Man muss viellt. dazu sagen die Wohnung war sehr renovierungsbedürftig, ich habe Dielen geschliffeb und geöhlt, Wände gestellt und gedämmt, alles - geweißt und Löcher gespachtelt (mind. 50 Stück) Ich habe Elektriker gespielt und funktionslose Steckdosen repariert, generall alle Lichtschalterblenden und Steckdosen ausgetauscht gegen neue hochwertige "weiße", Fußbodenleisten angebracht (Berliner Profile) und ne komplette Zimmertür eingesetzt und gegen eine billige ausgetauscht die sich nicht schließen ließ uws.... wenn ich ausziehe kann der Vermieter locker 200 Euro mehr nehmen und das weiß er auch."
    - Das sind Sentimentalitäten, die er sicherlich gerne für sein Wohlbefinden akzeptieren würde - und Du guckst in die Röhre...

    "es geht um die generelle Frage wie ich auf seine Antwort reagiere"
    - Meine Antworten mögen zynisch erscheinen, jedoch musste mit sowas rechnen. Willkommen in 2015...

    Also er hat eingelenkt und mir Zeit bis Ende mai gelassen er meinte aber noch, dass er das morgen mit dem Hauptvermieter das klären muss und VERSUCHEN, die Kündigung auf den 31.5.2015 (3-monatige Frist) setzen zu lassen. Wenn die "nein" sagen kommt er trotzdem.. ich hoffe mal dass alles gut geht?


    Du hast sicherlich ein Telefon? Die magische Nummer ist die 110.

    Hallo nickname,

    ich sehe die Chancen auf Rückerstattung von Heizkostenanteilen als sehr gering an, da es Euch schwerfallen dürfte, Beweise zu bringen.
    Ihr hättet diesen Mangel bereits früher reklamieren können oder sollen. Wenn Ihr jetzt versucht, mithilfe eines Gutachters etwas zu erreichen, dürfte das ein Ding ohne Ende werden. Und den Gutachter, der ja kein Recht sprechen kann, müsstet Ihr vorerst bezahlen, und das dürfte mglw. vierstellig werden...

    Ronja2008:

    "Und ich sag jetzt mal: im April kommt der Balkon dran."
    - Und ich schreibe jetzt mal: OK, verstanden.

    "Wenn der Vermieter mir erst im Mai schriftlich zukommen lässt, wie hoch die Kaltmiete dann ist, brauche ich erst ab August zu zahlen oder zählen die "Drei Monate nach Abschluss" ab dem Zeitpunkt, wo der Balkon dran gekommen ist, also ab April??"
    - Weder noch. Empfehlung: Lies' nochmal, was mein Vorposter geschrieben hat. (Er hat lediglich einen Punkt vergessen, Zitat: "Mit Beginn des 3 Monats - er meinte: des dritten Monats) nach Zugang der Erklärung ist die Erhöhung zu zahlen.) Also: Zugang der MEH im Mai, Zahlemann und Söhne ab 01.08.(2015).

    Nirco:

    "seit fünf Jahren bewohne ich meine Mietwohnung. Seit dieser Zeit wurde der Kachelofen noch nicht entrußt/gewartet. Nun ist es nach meiner Beobachtung jedoch erforderlich, eine Entrußung vorzunehmen. Kosten: ca. 150 €.
    1. Trägt der Mieter oder der Vermieter die Kosten?"
    - Welche diesbzgl. (Betriebskosten-)Vereinbarungen hat der MV?

    "3. Vielleicht weiß auch jemand, in welchen Abständen eine Entrußung vorgenommen werden muss."
    - Mglw. Dein zuständiger Schornsteinfegermeister...

    kojac:

    "Das Gericht hat nun entschieden das , wir das Haus räumen müssen. Auf was muss ich mich Zeitlich und Finanziell einstellen wenn ich immer noch keine Neue bleibe gefunden habe,"
    - Ihr müsst Euch darauf einstellen, dass, wenn der GV zur Zwangsräuming kommt, Ihr dann auf der Strasse stehen werdet.

    "a: Im Umkreis liegt wegen Beruflicher tätigkeit, b, Busverbindungen beinhaltet um den Schulbesuch in der jetzigen Schule zu gewährleisten damit der Sohn seinen Freundeskreis behalten kann den er im Moment sehr brauch, und c, die neue bleibe auch wieder einen Raum bietet in dem meine Frau Ihrer arbeit von zu Hause aus nachgehen kann ( Kosmetikbranche / Gewerblich) welches uns ein Zusätzliches Einkommen sichert."
    - Ich verstehe diese Argumente schon, jedoch werden sie Euch nichts nützen, wenn der GV mit dem Räumungstitel vor der Tür steht.

    Der Grund Familienplanung zieht nicht wirklich. Da müßtest du schon schwanger sein (möglichst mit Fünflingen), denn zum Planen einer Familie brauchst du keinen Raum.


    Ich meine, dass 190cm*140cm ausreichen müssten...:o

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