Beiträge von Berny

    Hallo chris58,

    "„Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Die sanitären Einrichtungen sind zu entkalken und zu reinigen, sowie auf Funktionsfähigkeit 7 „ Ist der zweite Teil mit den sanitären Einrichtungen denn üblich?"
    - "Üblich" nicht unbedingt, jedoch m.E. eine gültige Vereinbarung.

    "„Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei.“"
    - Nach § 535 BGB hat der VM die Mietsache i.O. zu halten. Um hier eine Grenze zu ziehen, hat der VM die Mietsache nur technisch i.O. zu halten, derweil der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist.

    "Ist dies gängig, dass der Vermieter sich von allen Ansprüchen von Schönheitsreparaturen freistellt?"
    - Gegenfrage: Soll er beim Mieter auch noch die anstreichen?

    "Zumal aktuell einige Dinge noch nicht renoviert sind wie z.B Boden und Eingangstüre"
    - Nicht renoviert ODER eher defekt?
    Falls Letzteres, dann sollte der VM da unbedingt vor Übergabe der Mietsache i.O. bringen.
    Tipp: Macht unbedingt ein Übergabe-Protokoll, zweifach, mit beider Unterschriften.

    Der Deutsche Mieterbund ist immer auf der Seite seiner Auftraggeber. Sonst würden die ja nichts verdienen.
    Der DMB war vor einigen Monaten übrigens der Meinung, dass ich gesetzlich dazu verpflichtet bin, dass Bad eines Bestandsmieters auf meine Kosten (ca. 5.000 €) behindertengerecht umzubauen.
    Meine Frage nach der gesetzlichen Grundlage ist bis heute unbeantwortet geblieben.
    Aussagen des DMB und ähnlicher Vereine nehme ich generell nicht ernst. Das ist zu 90% Müll. Zu 10% sorgen diese Schreiben im Büro für großes Erheitern.


    Wie wahr...
    (dafür ein Like:D)

    Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen...

    Niemand kann den tatsächlichen illegalen Verbrauch nachweisen. Vergessen Sie das. Es würde zu nichts führen.
    Es liegen auch keine Zahlenwerte zu einem möglichen Vergleich vor.


    Natürlich kann er fragen...
    Im Streitfalle gibt es dann Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten im garantiert vierstelligen Eurobereich. Und da das dann auch nicht zuverlässig be-Urteilt werden kann, gibt es dann einen Vergleich, der beiden Parteien noch teurer zu stehen kommt..:mad:

    Tucani:

    "Ich wohne seit 2009 in einer Mietwohnung. Meine Wohnng und die rechts neben mir waren lange vor meinem Einzug einmal verbunden und wurden getrennt. Beim Auszug meiner Nachbarn, habe ich am 14.02.15 von meinem Vermieter erfahren, dass drei der Heizkörper der Wohnung neben mir von der Gastherme meiner Wohnung betrieben werden."
    - So weit, so... schlecht. Da würde ich mir schon mal vorab überlegen, den VM wegen Betrugs anzuzeigen, § 263 StGB.

    "Nach Angabe meines Vermieters wurden diese drei Heizkörper aber nicht betrieben. Stattdessen haben die Nachbarn ein Zimmer gar nicht beheizt"
    - Das sagt jeder...

    "Nun will mein Vermieter eine schnelle und einfache Lösung,"
    - ... und die für ihn preiswerteste natürlich.

    "seine Vorschläge lauten:
    1. Anbringung von Wärmemengenzählern in beiden Wohnungen -> Kosten der Zähler sollen ich und mein neuer Nachbar tragen, ich muss mich dann um komplette Jahresabrechnung, Auseinanderrechnen etc. kümmern."
    - Eine Frechheit.

    "2. Vereinbarung einer pauschalen Abrechnung der Jahresabschlussrechnung für die Gaslieferung zwischen den beiden Mietern. Beispielsweise anteilig der qm der beheizten Räume oder Einigung auf einen bestimmten Satz, z.B. 40% links / 60% rechts -> bedeutet für mich keinerlei Transparenz"
    - und ist lt. HeizkostenVO nicht statthaft.

    "Grundlage für beide Vorschläge ist, dass die Therme bei mir nicht ausgeschaltet werden darf (bspw. bei Abwesenheit / Urlaub)"
    - Notfall hat er sogar die Heizungsinstallation des Hauses dergestalt umzubauen, dass solcher Fall Deine Mietsache garnicht tangieren kann.

    "für den Fall eines Ausfalls der Therme während Abwesenheit ein Ansprechpartner genannt wird, der Zugang zu meiner hat um die Therme wieder in Gang zu bringen, bzw. um einen Heizungsinstallateur einzulassen. -> ich soll demnach Zugang zu meiner Wohnung gewähren"
    - Ja, geht es denn noch??

    "Sollten die beiden Vorschläge nicht in Frage kommen, müsste geprüft werden,"
    - ... wie er die Heizungsanlage des Hauses ordnungsgemäss umzubauen hätte, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Der Preis spielt dabei keine Rolle.

    "ob die beiden Zimmer beim Nachbarn von Elektroheizkörpern beheizt werden können."
    - Sein Problem.

    "Die letzte Alternative (eigene Therme für Nachbarn) wäre mit immensem baulichen Aufwand in beiden Wohnungen und hohen Kosten verbunden, die wir Ihnen und uns momentan nicht zumuten wollen."
    - Der Mieter hat mit mangelhafter Leistungsbereitschaft bzw. -fähigkeit seines Vermieter nichts zu tun.

    "Ich war nach der Info wirklich erst mal sprachlos."
    - Bin ich auch (fast). Solchen Fall hatten wir hier m.W. noch nicht gehabt.

    "Zum einen kann es nun sein, dass ich in den vergangenen Jahren für meinen Nachbarn munter mitbezahlt habe und die Vorschläge oben stellen für mich alle einen extremen Mehraufwand dar, den ich nicht akzeptieren werde."
    - Würde ich keinesfalls auch nicht.

    "Dies würde ich nun so schriftlich an meinen Vermieter komunizieren"
    - Richtig.

    "und darauf hinweisen, dass die Heizkörper beim Nachbarn dringend und sofort "abgeklemmt" werden müssen."
    - Was mit der Nachbarwohnung geschehen müsste und wie er das Problem löst, ist seine Angelegenheit.

    "Ob ich Chancen habe über die Stadtwerke herauszufinden wie der Verbrauch war als die Wohnungen noch vereint waren? Würde gerne wissen was wirklich die letzten Jahre ggf. komplett über mich abgerechnet wurde - ohne mein Wissen..."
    - Letzteres müsstest Du doch anhand der Jahresabrechnungen der letzten Jahre feststellen können...?

    was passiert, wenn Sie verweigert, da bis jetzt angeblich nicht finden. ich sprechen nicht mit den anderen mieter, da ich bin mir bewust, daß es mit der vermieter mein problem ist, nur fühle ich mich in der wohnung als kamin von anderen mieter:(


    Bezüglich Raucherei werde ich mich nicht äussern. Lies' mal hier: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bgh+urteil+raucher&gbv=2&oq=bgh+urteil+rauch&gs_l=heirloom-hp.1.2.0l7.2437.8765.0.13172.16.8.0.8.8.0.172.987.0j8.8.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.16.1220.M5yH8cPZfxI

    Der Mieter weiß bescheid, schiebt es aber immer wieder heraus.


    Sicherlich meinst Du den Vermieter. Ansonsten: Wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann der 31.05.2015, falls Euer MV unbefreistet ist.

    Wer kann denn mir sagen wie so eine Rechtssicherheit Kündigung aussieht und was würde passieren wenn diese nicht rechtlicher ist danke


    steffenmd,
    warte doch erstmal die Eigenbedarfskündigung und die ausreichende und nachvollziehbare Begründung ab und mache nicht schon jetzt die Pferde verrückt!
    Bist Du Legastheniker?

    Kolinum:

    "Diese Kosten [also die Eichtauschkosten] sind Teil der Gesamtkosten. Diese wiederum werden nicht nur nach Verbrauch umgelegt, wie Sie meinen, sondern diese Kosten werden gesplittet. In der Regel 30% Grundkosten (nach [anteiliger] Wohnfläche) und 70 % nach Verbrauch(Zählestände)."
    - OK.

    "Ablesekosten sind eine andere Schiene und werden pro Wohneinheit abgerechnet."
    - Bei den Firmen, die ich kenne, sind die Ablese- und Berechnungskosten ebenso ein Teil der Gesamtkosten, genauso wie Schorni, Wartung, Betriebsraumreinigung u. dgl.

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