Beiträge von Berny

    Kann man das so schreiben: wir kündigen den Mietvertrag zum 31.05.2015.
    Und darunter, wir geben ihnen Gelegenheit bis zum 15.04.2015 dazu Stellung zu nehmen.?


    Da würde der VM direkt Eure Unprofessionalität bemerken. Ich würde schreiben, dass ich hiermit den Mietvertrag vom ... Datum ... über die Wohnung ... Anschrift ... zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige.
    (Eine Terminangabe ist nicht nötig, denn die ergibt sich aus den BGB.)
    PS: Und auf Anderes würde ich garnicht eingehen.


    - also tom du flachbirne...
    - spinner echt! und dein dämliches gesülze ...
    - grob fahrlässig und unzumutbar was du hier für einen scheiss postets.


    Bitte mässige Deine unangemessene Ausdrucksweise; sie hilft hier niemandem weiter.

    meine Tochter (19) ist letzten September in eine 3er-WG eingezogen. Im Dezember dann hatten sie Mäuse bemerkt (5. Stock, Altbau) und den Vermieter bzw. Verwalter informiert. Der Kammerjäger war bis Dato zwei mal da aber leider werden es immer mehr Mäuse. Daraufhin hat meine Tochter ihr Zimmer gekündigt, da sie diesen Zustand nicht aushält. Meines Erachtens hätte sie fristlos kündigen können aber leider hat sie das nicht. Kann sie nun im Nachhinein noch die Kündigung in eine fristlose Kündigung umwandeln?


    Hallo Lydia,
    weder - noch. Es können nur alle drei Mieter/innen GEMEINSAM kündigen. Ob fristlos, mag ich nicht entscheiden, jedoch mit gesetzlicher Kündigungsfrist JETZT zum 31.05.2015.

    Vielen Dank Bĺümchen und Berny für eure Antworten.
    Also das Übergabeprotokoll ist komplett leer, sowohl das vom ersten Vermieter als auch das vom jetzigen.
    Der jetzige eigentliche Vermieter hat die Wohnung noch nie gesehen und dessen Eltern am Mittwoch zum zweiten Mal.
    Mir geht es auch nicht um die Kosten, aber ums Prinzip.
    Warum soll ich es machen wenn ich nicht muss & wenn die Nachmieter mit der Farbe einverstanden sind..


    Mit dem Nachmieter hast Du nichts zu tun. Ich würde die Mietsache weiss streichen und sie besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben.

    Mr.Lee:

    "meine Familie und ich bewohnen gemeinsam eine 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss eines Hauses. Neben unserer Wohnung befindet sich noch ein weiteres, kleines Zimmer, ... dass weder Strom-, noch Wasser-, oder Heiz-Kreislauf von unserem getrennt sind."
    - Seit wann wisst Ihr das?

    "Wir bezahlen diese Leistungen (Gas, Wasser, etc.) direkt an die Stadtwerke und man hat uns zu verstehen gegeben, dass wir uns dann quasi selber darum zu kümmern hätten, dass der Verbrauch unseres Nachbarn errechnet wird und vor allem, ob und wie wir das Geld für Strom-, Gas- und Wasser letztlich von ihm erhalten."
    - Den EVU interessiert die Hausinstallation nicht, sondern nur, wv. über den Zählers ihres Vertragspartners läuft.

    "Ich habe der Vermieterin gesagt, dass dies nicht rechtens sein kann und das ich mich dagegen wehren werde, auf eigenes Risiko für einen fremden Mieter diese Kosten vorzustrecken, worauf sie nur erwiederte, dass ihr das egal sei und das wir ja letztlich sehen werden, dass sie diese Vermietung auch dann durchzieht, wenn es nicht rechtens ist."
    - Diesen Zahn würde ich ihr durch einen Fachanwalt ziehen lassen.

    "Ist es auch nur annähernd rechtens, ein Zimmer zu vermieten, welches komplett über unsere Wohnung und auf unsere Kosten versorgt wird?"
    - Jein, ich verweise da doch lieber an der RA. Bzgl. der Heizkosten denke ich da eher an Betrug, strafbar nach § 263 StGB.

    "Falls es nicht rechtens ist: Auf welche Richtlinien kann ich mich in diesem Falle berufen?"
    - Lass' das den RA machen.

    "Und wenn die Vermieterin die Vermietung doch einfach vornimmt: Welche Möglichkeiten hätte ich, diese Vermietung zu verhindern,"
    - Grundsätzlich keine.

    "bis eine vernünftige Trennung der Versorgung vollzogen ist?"
    - Kannst ja, falls möglich, die Versorgung der fremden Mietsache abdrehen. Nebenbei: Wir sieht denn die Heizkostenabrechnung aus?

    Meiner Mutter 89 Jahre wurde nach 28 Jahren Mieten wegen Eigenbedarfs gekündigt.Ein Umzug wäre schlimm für sie.Was tun?


    Hier mal das Kündigungsschreiben wortwörtlich wiedergeben.

    Hallo MadamMImm,
    und wieder mal bestätigt sich, dass in der Kürze die Würze liegt:

    "In der Genehmigung vom Vermieter / dessen Verwaltung wurde unter dem Punkt 5 folgendes verfasst:
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Einbauten auf Kosten des Mieters vollständig zu entfernen, sofern nicht der Nachmieter bereit ist, diese zu übernehmen."
    - Ist wohl klar verständlich, oder?

    "Nun ist es so, dass unsere Nachmieter den Laminatboden liebend gerne übernehmen würden."
    - Ist wohl enenso klar verständlich, oder?

    "Allerdings haben wir die Aussage von der Verwaltung erhalten,"
    - Wen interesiert, was irgendeine blonde Büroangestellte sagt...?
    Ihr habt (s.o.) die klare schriftliche vertragliche Vereinbarung, und "Reglungen" zum Nachteil des Mieters sind regelmässug unzulässig.
    Meinen Vorschlag, das Laminat zu entfernen, ziehe ich hiermit zurück.

    Hallo Andreas,
    die Heizungsanlage gehört immer zur Immobilie und ist i.d.R. Eigentum des Hauseigentümers. Es gibt jedoch (seltene) Ausnahmen, bspw. Fernheizung oder Leasing/"Wärmecontracting".
    Der Mieter hat ausser dem Nutzen, was ja in der Grundmiete enthalten ist, nichts mit der Heizungsanlage zu tun. Dass ein Mieter kostenmässig an der Anschaffung oder Reparatur daran beteiligt wird, wäre m.E. rechtswidrig. Eine diesbzgl. Rechtsvorschrift ausser der genannten kenne ich (auch) nicht.

    Marie1977:

    "Als ich vor 1,5 Jahren hier eingezogen bin, bin ich mit dem Vermieter bei Schlüsselübergabe auch in den Keller gegangen, zwei Anschlüsse für Waschmaschinen vorhanden sind, aber nur eine Stromleitung."
    - Und Du hast das offensichtlich so akzeptiert.

    "Aussage des Vermieters "Hier ist dann Platz für eine Waschmaschine,"
    - ... und da hinten ist die Tür zum Hof.

    "durch einen Zufall ist nun heraus gekommen, das der Strom im Waschkeller gar nicht über den Allgemeinstrom läuft, sondern über den Zähler der Nachbarn.
    Jetzt kann ich erst mal nicht mehr waschen und zum zweiten müssen die Kosten jetzt ja irgend wie aufgeteilt werden, wo ich den Vermieter wegen falscher Information in seiner Pflicht sehe."
    - Und was hat er gesagt, nachdem Du ihn mit dem Zustand interviewt hattest?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!