Mr.Lee:
"meine Familie und ich bewohnen gemeinsam eine 3-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss eines Hauses. Neben unserer Wohnung befindet sich noch ein weiteres, kleines Zimmer, ... dass weder Strom-, noch Wasser-, oder Heiz-Kreislauf von unserem getrennt sind."
- Seit wann wisst Ihr das?
"Wir bezahlen diese Leistungen (Gas, Wasser, etc.) direkt an die Stadtwerke und man hat uns zu verstehen gegeben, dass wir uns dann quasi selber darum zu kümmern hätten, dass der Verbrauch unseres Nachbarn errechnet wird und vor allem, ob und wie wir das Geld für Strom-, Gas- und Wasser letztlich von ihm erhalten."
- Den EVU interessiert die Hausinstallation nicht, sondern nur, wv. über den Zählers ihres Vertragspartners läuft.
"Ich habe der Vermieterin gesagt, dass dies nicht rechtens sein kann und das ich mich dagegen wehren werde, auf eigenes Risiko für einen fremden Mieter diese Kosten vorzustrecken, worauf sie nur erwiederte, dass ihr das egal sei und das wir ja letztlich sehen werden, dass sie diese Vermietung auch dann durchzieht, wenn es nicht rechtens ist."
- Diesen Zahn würde ich ihr durch einen Fachanwalt ziehen lassen.
"Ist es auch nur annähernd rechtens, ein Zimmer zu vermieten, welches komplett über unsere Wohnung und auf unsere Kosten versorgt wird?"
- Jein, ich verweise da doch lieber an der RA. Bzgl. der Heizkosten denke ich da eher an Betrug, strafbar nach § 263 StGB.
"Falls es nicht rechtens ist: Auf welche Richtlinien kann ich mich in diesem Falle berufen?"
- Lass' das den RA machen.
"Und wenn die Vermieterin die Vermietung doch einfach vornimmt: Welche Möglichkeiten hätte ich, diese Vermietung zu verhindern,"
- Grundsätzlich keine.
"bis eine vernünftige Trennung der Versorgung vollzogen ist?"
- Kannst ja, falls möglich, die Versorgung der fremden Mietsache abdrehen. Nebenbei: Wir sieht denn die Heizkostenabrechnung aus?