Beiträge von Berny

    Hallo lumlida,

    dies scheint eigentlich das Mietrecht im juristischen Sinne nicht betreffen. Hier sollte mal versucht werden, eine Einigung zu erzielen. Soll hier und da auch heutzutage noch möglich sein...
    Das Übergabeprotokoll ist natürlich für Dich und den Vermieter bindend, es dürfte auch bei Mietende zur Information herangezogen werden.

    Wenn 3 Parteien am Reinigungsservice beteiligt sind, sind die dafür entstehenden Kosten nach Wohnfläche zu verteilen. Wenn daran die Mutter beteiligt ist gilt das auch für sie.


    Deiner geschätzten Aufmerksankeit ist wohl entgangen, dass die Reinigungskraft zusätzlich noch eine Wohnung reinigt.
    Ich würde mir die detailliete Rechnung der Reinigungskraft zeigen lassen, ansonsten eine Bezahlung b.a.w. ablehnen.

    Hasso:

    "meine Vermieterin hat Handwerker vor der Übergabe der Wohnung bestellt und sagt nun ich müsse die Rechnung tragen (über 500€)
    Ist das so rechtens?"
    - Nein, falls es so nicht vereinbart war.

    "Ich hatte keine Gelegenheit die behobenen Mängel selbst zu beheben (Fußleisten) da noch keine Übergabe erfolgte."
    - Hättest Du aber zuerst die Gelegenheit dazu bekommen müssen.

    "Ich wohne schon nicht mehr in der Wohnung und war eine Woche nicht und hat mich dann quasi mit der Rechnung überrumpelt."
    - Wie lautet Deine Frage? Wer ist der Adressat der Rechnung?

    Kann ich vom Vermieter verlangen, für die Übergangszeit von vorraussichtlich mehreren Wochen einen Webstick zu bezahlen? Ich brauche das Internet für die Schule/Arbeit.
    2. Es sind noch keine Rauchmelder installiert. Wie lange gilt die Frist, bis wann Rauchmelder montiert werden müssen? Wir sind schon fest eingezogen.


    Jooo, kannste alles verlangen - um auf der Liste der Miete-zu-erhöhenden-Aspiranten gaanz oben zu erscheinen...

    sarahharas,
    ungeachtet dessen, ob er tatsächlich beim RA war oder nicht, würde ich die Mängel an der Mietsache tabellarisch aufzählen, seit wann sie dem VM bekannt sind, und ihn per Einwurfeinschreiben bitten, diese zeitnah zu beheben, um Mietminderungen und weitere Schädigungen der Bausubstanz zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    den Namen vom Vermieter bekomme ich nicht heraus. (Auf dem Mietvertrag ist die Verwaltungsfirma eingetragen)


    Also ist diese der VM.
    Ich würde den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, diesen Mangel zeitnah zu beheben, um Mietminderungen und evtl. Schadenersatzansprüche zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    - auf der am 02.01.2015 zugegangenen Abrechnung steht der Zeitraum 15.06.2013 bis 31.12.2013
    (für 2014 wurde eine Abrechnung vom 01.01.2014 - 31.12.2014 angekündigt)


    Da sie Euch am 02.01.2015 zuging, wäre sie demnach verfristet, und der VM kann keine Nachforderungen mehr stellen (es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Die Anforderungskriterien hierfür sind aber sehr hoch angesetzt).

    Ich bin am 15.7.13 in eine Wohnung gezogen die vorher modernisiert und renoviert worden ist.
    Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Schönheitsreparaturen, dass diese in Küchen, Bad und DUsche alle 5 Jahre usw...
    Ich habe die Wände so gelassen, also nicht bunt gestrichen sondern die sind weiss, wie ich sie auch übernommen habe. Es gibt allerdings Stellen wie, z.B. unter dem Schreibtisch (wo man mit den Füßen dran kommt), die sind... ich möchte mal sagen "dreckig" also man sieht das man da gegen gekommen ist mit Füßen/Schuhen.
    Daher wäre jetzt meine Frage, muss ich das beseitigen oder kann ich die Wohnung so lassen, da ich ja eigentlich erst in 3,5 Jahren was machen müsste?


    Das alte Streitthema... Wenn nichts anderes über den Endzustand vereinbart wurde, würde ich die schmutzigen Stellen weissen, Dübellöcher beseitigen und die Wohnung besenrein zurückgeben. Zwei Wochen vorher sicherheitshalber noch eine Vorabnahme mit dem Vermieter durchführen.

    Ja hast schon Recht , ich denke je mehr ich ihn anschreibe , desto schneller kommt er in die Gänge


    Damit er sich kaputt lacht?
    Das Gegenteil von Deinem Wunschdenken kann nämlich eher der Fall sein. Also, Du hast ja bereits einen Warnschuss gegeben, dann sollte kurzfristig der Scharfschuss kommen.

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