Beiträge von Berny

    Hallo Ronald Matthis,

    "B möchte daraufhin schon nach Ablauf des ersten der drei Monate ausziehen"
    - Ähem..., er kann ausziehen wann er will, nur die Miete muss er bis zum Ablaufdatum zahlen. Eine Verrechnung der Kaution auf die letzte(n) nicht erfolgten Mietezahlung(en) wäre rechtswidrig.

    Florian81:

    "Vielleicht mache ich mir das auch alles zu umständlich."
    - Nicht nur Du...

    Jahresgesamtkosten zulasten der VMn: 1467,00€
    Jahresgesamtverbrauch: 5235 kWh
    ergeben 0,2802292€/kWh.

    Jahresmieterverbrauch 2995,2kWh x 0,2802292€/kWh = 839,34249€
    Geteilt durch 12 Monate = 69,95€, also zukünftige mtl. Abschlagszahlung an die VMn: 70,00€.

    Von Deinen sechstausend genannten Zahlen und Prozenten kann ich leider nicht erkennen, wv. Du im vergangenen Zeitraum tatsächlich gezahlt hast. Davon eben die 839,34€ abgezogen ergeben Deine Nachzahlung oder Guthaben.

    das hilft euch doch alles nichts weiter, der Vermieterin muss jetzt eine Grenze gesetzt werden, alles was ihr so wie es ist hinnehmt, kann euch irgendwann als negativ ausgelegt werden, denn ihr hättet diese Umstände nicht hinnehmen müssen.
    Geh zu einem Anwalt und lass dich über die Möglichkeiten informieren, so geht das nur und ausschließlich nur, wenn man sich das gefallen lässt.


    Stimme zu. Es sollte jedoch gerne ein Fachanwalt sein.

    Hallo,
    eine Familie ist nach 24 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen.
    3 Wochen nach Übergabe kam Post vom Vermieter.
    Angeblich wurde die Treppe beim Auszug beschädigt -
    die Heizkörper wären dreckig/ staubig
    es sind noch winzige Tapetenreste an einer Wand und
    die Wand selbst wäre durch unsachgemäßes Tapeten entfernen beschädigt worden.
    Ein Abnahmeprotokoll wurde nicht unterschrieben.
    Laut Vermieter sollen alle Mängel in vorgegebener Frist erledigen.
    Wie soll sich nun die Familie Verhalten???
    Vielen lieben Dank für schnelle Antwort.


    Wie die Familie sich verhalten soll, darf nur ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe sagen.
    Ich würde nichts unternehmen, da die Mängel NICHT bei der Rückgabe der Mietsache vom VM gerügt wurden und anschliessend nur noch sechs Monate lang versteckte Mängel reklamiert werden können.
    Weshalb wurde das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben?

    Wohne in einem 3 Familienhaus, unten wohnt der Eigentümer, 2 Mietwohnungen
    Meine Frage was darf ein Vermieter monatlich für die Gemeinschaftsantenne berechnen. Wäre das mit 9,50 € monatl. angemessen für mich ? Habe einen Mietvertrag von Haus & Grund
    Für Hilfe wäre ich Dankbar


    Kommt auf Eure Vereinbarung an.

    Hallo Thomas,
    auch ich muss Dich leider enttäuschen. Es zählt nur das, was ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart bzw. zugesichert ist.
    Hoffentlich hat der VM die Kündigung nachweislich bis heute 18:00 bekommen, denn sonst gilt sie erst zum 30.06.2015.
    Dein Fehler war, dass Du Dich nicht ausreichend vorher an Ort und Stelle informiert hast, ebenso bei Abschluss des Mietvertrags.

    anitari:

    "Warum? Damit er herausfindet was er falsch gemacht hat und demnächst eine korrektes MEH zuschickt?"
    - Muss und wird er dann ja wohl. Ich sehe aber nicht ein, ihm Nachhilfeunterricht zu geben.

    "Nichts tun ist in so einem besser."
    - Verstehe schon, dann wird die Sache demnächst vor Gericht zu entscheiden sein...

    Nein, keinerlei Hinweis.
    Scheint, daß ich doch nicht so falsch liege mit meiner Einschätzung.


    Schliesse mich meinen Vorbetern an. Ich würde dem MEH widersprechen, da mehrere rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. (Die muss der Anspruchsteller tunlichst selbst herausfinden.)

    Auf welcher gesetzl. Grundlage kann ich meinen Anspruch,
    die Verbräuche des Flachbaues und des Wohnhauses getrennt auszuweisen,
    Nachdruck verleihen?


    Das erübrigt sich m.E., falls die Verbräuche der einzelnen Nutzer mit Wärmemengenzählern (WMZ) ermittelt werden.

    Bei mir werden die Küchenstränge, d.h. die Wasser- und Abwasserleitungen ausgetauscht. Das sind doch dann keine energetischen Modernisierungen mit Endenergie Einsparungen oder?


    Nöö, sind es nicht. WW-Rohre sollten aber auch isoliert werden, Isolationsstärke mindestens wie Rohr-Innendurchmesser.

    passarto:

    "ist eine mieterselbstauskunft eine erlaubnis zur abfrage bei der schufa,"
    - Nein, es sei denn, Ihr vermerkt dies ausdrücklich auf der Selbstauskunft (falls die Schufa das akzeptiert und evtl. dazu auch noch Eure Personalausweise sehen will).

    "oder nur zb was schriftliches über einen selbst an den vermieter?"
    - Das wäre die eigentliche Selbstauskunft.

    "um welche schufa auskunft handelt es sich den dabei?um teil 1 od. teil 2?"
    - I don't know. Wir hatten seinerzeit mal die "Selbstauskunft für Mietinteressenten" für knapp 20€ beantragt.

    "wir haben zwar nur einen autokredit,aber uns interessiert es,ob dies der vermieter sieht."
    - Nein, der bekommt lediglich zu lesen, dass Ihr "unbefleckt" seid.

    "..hoffe es klappt mir dem haus..wir sind ja schon die favoriten der maklerin"
    - Komm' mal wieder herunter... Favoriten der Makler sind diejenigen, an denen sie mit geringstem Aufwand am meisten verdienen...

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