korrektes Mieterhöhungsbegehren?

  • Hallo,
    ich habe von meinem neuen Vermieter ein Schreiben zur Mieterhöhung auf Basis von § 558 erhalten.
    Diese enthält lediglich 2 Diagramme, aus denen angeblich die Mietpreisentwicklung in unserer Stadt hervorgeht. Quellen dieser Diagramme sind nicht genannt.
    Die geforderte Miete liegt m.E. über der im Mietspiegel angegebenen.

    Erhalten habe ich das Schreiben am 15. Februar dieses Jahres. Die erhöhte Miete soll ab 01.03. gelten.

    Meines Erachtens liegen hier mehrere Fehler vor: keine korrekte Begründung der Mieterhöhung, eine Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus und falsche Benennung der Fristen. Liege ich richtig, und wenn ja, was sollte ich tun?

  • Zitat

    Liege ich richtig

    Ja, da gehe ich mit, zumal schon die Fristen der Mieterhöhung nicht korrekt sind.

    Zitat

    was sollte ich tun?

    Nur ein Rechtsanwalt kann eine Rechtsberatung geben. Ich würde persönlich einfach nicht zustimmen, mit dem Risiko, dass das ganze vor Gericht landet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mit Zugang im Februar wäre die erhöhte Miete ab Mai zu zahlen. Also das ist schon mal falsch.

    Wird im Mieterhöhungsverlangen auf die Frist bis wann die Zustimmung erfolgen muß und auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen?

    Wenn nicht ist es ohnehin unwirksam.

    Ich würde einfach nicht reagieren, fertig.

  • Wird im Mieterhöhungsverlangen auf die Frist bis wann die Zustimmung erfolgen muß und auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen?


    Nein, keinerlei Hinweis.

    Vielen Dank für die Antworten.
    Scheint, daß ich doch nicht so falsch liege mit meiner Einschätzung.

  • Nein, keinerlei Hinweis.
    Scheint, daß ich doch nicht so falsch liege mit meiner Einschätzung.


    Schliesse mich meinen Vorbetern an. Ich würde dem MEH widersprechen, da mehrere rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind. (Die muss der Anspruchsteller tunlichst selbst herausfinden.)

  • Ich würde dem MEH widersprechen, da mehrere rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Warum? Damit er herausfindet was er falsch gemacht hat und demnächst eine korrektes MEH zuschickt?

    Nichts tun ist in so einem besser.

  • anitari:

    "Warum? Damit er herausfindet was er falsch gemacht hat und demnächst eine korrektes MEH zuschickt?"
    - Muss und wird er dann ja wohl. Ich sehe aber nicht ein, ihm Nachhilfeunterricht zu geben.

    "Nichts tun ist in so einem besser."
    - Verstehe schon, dann wird die Sache demnächst vor Gericht zu entscheiden sein...

  • Hallo,
    ich habe von meinem neuen Vermieter ein Schreiben zur Mieterhöhung auf Basis von § 558 erhalten.
    Diese enthält lediglich 2 Diagramme, aus denen angeblich die Mietpreisentwicklung in unserer Stadt hervorgeht. Quellen dieser Diagramme sind nicht genannt.
    Die geforderte Miete liegt m.E. über der im Mietspiegel angegebenen.

    Erhalten habe ich das Schreiben am 15. Februar dieses Jahres. Die erhöhte Miete soll ab 01.03. gelten.

    Meines Erachtens liegen hier mehrere Fehler vor: keine korrekte Begründung der Mieterhöhung, eine Mieterhöhung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus und falsche Benennung der Fristen. Liege ich richtig, und wenn ja, was sollte ich tun?

    Bezogen auf den Hinweis, dass keine Rechtsberatung erlaubt ist, dieser Hinweis:
    Um festzustellen, ob Du mit Deiner Beanstandung der Mieterhöhung richtig liegst, könntest Du Dich in die §§ 558, 558a und 558b BGB einlesen.
    Feinheiten ergeben sich dann noch aus dem jeweiligen Text.

    Dort kann man in "Klartext" nachlesen, wie eine Begründung für eine Vergleichsmiete auszusehen hätte und natürlich auch, dass das Erhöhungsdatum z.B. auf den 01.05. lauten sollte.

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