Beiträge von Berny

    Valyrr:

    "Die Mutter schreit ihre Kinder an, man kommt sich vor wie im Hartz 4 TV."
    - Was Du da diskriminierend meinst, sind regelmässig inszenierte TV-Soaps.

    "Habe ich unter diesem Umständen ein Sonderkündigungsrecht?"
    - Nein.

    Ja berichten werde ich aufjedenfall.
    Noch eine Frage, die letzte Abrechnung kommt ja noch. Was wenn er sagt das er die Kaution damit verrechnen will?


    Das wird er jedenfalls tun, aber das ist der zweite Schritt. Der erste Schritt wird sein, dass er verdauen muss, dass der Zug der 2013er Abrechnung für ihn abgefahren ist...

    Dennis22:

    "Wäre so ein Schreiben per E-Mail oder Schriftlich besser?"
    - Bei solchen diffizilen Angelegenheiten schreibe ich nur per Einwurfeinschreiben.

    "Darf ich Ihm eine Frist setzten die restliche Kaution zu bezahlen? Wenn ja Wie lange darf die Frist betragen?"
    - Da wäre ich vorsichtig, denn die BK-Abr. 1.1.-31.3.14 fehlt ja noch...

    "Ansonsten Vielen Dank für die schnellen und Hilfreichen Antworten, ich hoffe sehr das ich das Geld irgendwann von Ihm sehen werde."
    - Hoffe ich für Dich auch. Über den Fortgang wirste hier sicherlich gelegentlich berichten...?

    Dennis22:

    "Müsste ich dem Vermieter jetzt schreiben, dass ..."
    - Was Du musst oder sollst, darf ich Dir nicht raten, denn das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz billigt Rechtsberatung nur den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu.
    Ich würde dem Absender schreiben, dass seine Nachforderung aufgrund Verfristung nicht mehr wirksam ist.

    "Wenn er sich das nicht gefallen lässt, kann er was dagegen unternehmen?"
    - könnte klagen - und verlieren.

    "Ich habe noch eine offene Kaution von 510€."
    - Dann teile ihm Deine IBAN mit. Und die Zinsen sollte er nicht vergessen.

    Ich habe von dem Vermieter eine Email am 1.1.2015 erhalten mit angehängten Bildern der Abrechnung.
    Auserdem schrieb er da drinnen das Ein Exemplar per Post auf den Weg zu mir sei ob wohl es erst letzte Woche oder so erst ankam weil er noch in Polen war, aber erst dann in Deutschland den Brief abgeschickt hatte.

    Kann ich den Brief als Gegenstandlos betrachten?


    Gegenstandslos ? Hmm. Die Abrechnung ist jedenfalls verfristet mir der von mir bereits genannten Konsequenz für den Absender.

    Also hier auf dem Schreiben steht:

    Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
    Ihr Abrechnungszeitraum: 1.1.2013 bis 31.12.2013
    Datum der Abrechnung 31.12.2014

    hätte die Abrechnung innerhalb vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 erfolgen müssen?


    Nein, sondern zw. 1.1.14 und 31.12.14.
    Sie hätte Dich also bis spätestens 31.12.14 erreichen müssen.

    - die letzte Abrechnung kamm vor ca. 1-2 Wochen und die gilt für den 1.1.2013 bis 31.12.2013


    Sie kam also nach mehr als einem Jahr nach Abrechnungszeitraumende. Damit ist sie verfristet. Solltest Du noch eine Nachzahlung leisten sollen, wäre diese Forderung gegenstandslos. Guthaben müssten Dir jedoch ausgezahlt werden.

    Mieter2015:

    "mein neuer Vermieter hat die letzten zwei Betriebskostenabrechnungen immer am Anfang des Jahres mir zugestellt und Nachforderungen gehabt."
    - Umfassten die BetrkAbr jeweils das Kalenderjahr?

    "Weil es Disput gab und dann eine um Monate spätere Begleichung der Rechnung, stellte er mir Zinsen in Rechnung."
    - Das ist bürgerliches, kein Mietrecht.

    "Dieses Jahr nun erwarte ich eher ein Guthaben, aber der Vermieter scheint mit seiner Betriebskostenabrechnung zu warten, und er hat da ja gesetzlich auch bis Ende des Jahres Zeit."
    - Wenn das Abrechnungsjahr gleich dem Kalenderjahr war, ja.

    "Das hiesse, der Vermieter könnte sich auf die Art ein paar Euro Zinsen ertricksen: Abrechnungen mit Guthaben für ihn stellt er mir als Mieter möglichst Anfangs des Jahres zu, hingegen Abrechnungen mit Guthaben für mich, stellt er mir erst am letztmöglichen Tag zu. Die Zinsen für rund ein Jahr streicht er für sich ein."
    - Yes, he can.

    "..., aber es geht ja auch um die Geste des Austricksens. Ist die Gesetzeslage wirklich so ungerecht?"
    - So scheint es, Sentimentalitäten kennt das Gesetz nicht.

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    In Mainz besteht die Möglichkeit für 50 Euro einer Mietrechtgruppe beizutreten, dort wird man professionell beraten und kann für 10 Euro pro Brief Post vom Anwalt kommen lassen. Natürlich gibt es aber keine Chance noch kostengünstig rechtlich vertreten zu werden.
    Ich war in der Universität in der kostenlosen Erstberatung, der Anwalt dort meinte zwar ich bin sehr sicher im Recht, ohne Verfahren wird sich das aber sehr wahrscheinlich nicht lösen lassen da der Streit zu umfassend und zu lange her ist.


    Ich empfehle Dir, Beweise zu sammeln, bspw. Übergabeprotokoll(e), Zeugenaussagen, Photos mit Datum und weiterhin einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht zu mandatieren.

    Genauso geht es! Nur so kann man die einzelnen Posten vergleihe und die erforderlichen Rückschlüsse ziehen.
    Wenn das bloß mit der Mühe nicht wär'


    Einmal angelegt, bedeutet die Datenpflege keine nennenswerte Mühe mehr, und für mein Vermietungsobjekt machen sich die BetrkAbrechnungen fast von selbst.

    torpedokroete,
    nimm' es mir bitte nicht übel, aber ich werde diese drei Abrechnungen nicht näher überprüfen.
    Als Mieter+Vermieter habe ich für alle einzenen Betriebskostenarten Exceltabellen angefertigt, wonach ich alle Entwicklungen verfolgen kann. Als Mieter hatte es uns schon mal geholfen, da unberechtigterweise vier statt der vorhandenen drei Restmüllbehälter berechnet wurden.

    Werde das zumindest der Verwaltung vorschlagen.
    Der Wechsel muss ja so oder so stattfinden, da wir zu 2. nur noch einen Schlüssel besitzen und das geht halt nicht, und neu vermieten mit einem Schlüssel kann die Verwaltung, schätz ich zumindest, auch nicht wirklich.


    Wenn, wie Du schon schiebst, dieser Schlüssel nicht zu einer anerkannten bzw. richtigen Schliessanlage gehört, müsste doch eine Kopie herstellbar sein?

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