Beiträge von Berny

    So sehe ich das auch. Die energetische Sanierung hat mein Vermieter nur vorgeschoben um das Haus zu einem höheren Mietzins zu vermieten.
    Das Haus wird nun im Net für ca. 300.-€ mehr Miete offeriert.
    Da werde ich nun meine Anwältin konsultieren müssen. Zum Glück bin ich in einem Mieterverein. Kann ich jedem nur empfehlen.


    Bitte halte uns gelegentlich auf dem laufenden.

    Ich denke nicht, dass das JC jemanden unterstützt (zumindest nicht KdU-mässig), der bei einem voll zahlenden Mieter in Lebensgemeinschsft wohnt.
    Heiraten kann Euch niemand verbieten - aber passt bitte auf, dass es Euch nicht wie den Bachelors ergeht - dort klappt(e) es ja traditionell sowieso nicht........................

    Ich Frage mich gerade, ob die Gründung einer Wohngemeinschaft korrekt den Tatbestand eine Eigenbedarfskündigung erfüllt? Wenn also immer im Plan war, dass die berechtigt begünstigte Person (Enkelin) in einer 2 Raum Wohnung eine Wohngemeinschaft gründen wollte, also einen Untermieter in die Wohnung nimmt, für die der tatsächliche Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt wurde. Wenn das so wäre und man das mit Zeugen und Meldenachweisen belegen könnte, hätte eine Klage auf Schadenersatz für die Umzugskosten und den Umzugsaufwand Aussicht auf Erfolg? Kennt jemand ähnliche Präzendenzfälle? Bin für jede Überlegung dankbar...Danke


    Ich empfehle einen Fachanwalt zu konsultieren.

    canna4711:

    "bin mir einfach nicht sicher, ob ich die volle Miete überweisen sollte oder nicht."
    - Das wird Dir hier niemand sagen.
    Schau mal hier, Dein Freund hilft dir: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=mietminderung+baul%C3%A4rm+nachbarwohnung&gbv=2&oq=mietminderung+baul%C3%A4rm&gs_l=heirloom-hp.1.3.0l10.2329.16547.0.26063.33.18.5.10.10.0.141.2423.0j18.18.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.33.2922.rjZYEu4c3qA

    "... ob sich eine professionelle Rechtsberatung lohne...wieviel Nerven einen so etwas kosten wird, wie die Gewinnaussichten sind, wie die Kosten dafür aussehen."
    - Hierfür gibt es Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immoblienrecht.

    Ganz im Gegenteil: Er muss Dir die Gelegenheit geben, die Mängel selbst zu beseitigen.
    Tut er das nicht, kann er sich die Handwerkerrechnung ans Knie nageln.

    Ich würde mir das ebenso schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen.


    Im Falle eines Prozesses könnte allerdings der Rechtsverdreher des VM argumentieren, dass der Mieter dieses (sowieso) ungültige Verbot ohnehin hätte ignorieren können bzw. müssen.

    Sanny2711,

    per Einschreiben/Rückschein ist ungünstig: Wenn der Empfänger wegenAbwesenheit oder Verweigerung das Schreiben nicht annimmt UND es dann ergebnislos eine Woche bei der Post lagert, war das für die Katz. Besser ist ein Einwurfeinschreiben, welches dann als zugegangen gilt, wenn der Zusteller es in den Briefkasten eingeworfen hat.

    Ein VM ist nicht verpflichtet, etwas zu bestätigen.

    Die grau unterlegten Posten sagen mir, dass ausser unserem Fragesteller noch genau sieben Personen im Haus wohnten. Somit wäre das i.O.
    Die nicht unterlegten Posten beziehen sich zwar vordergründig auf Jahresbeträge, jedoch werdem unserem Fragesteller dafür nur 153/365 der Jahresbeiträge berechnet. Er müsste demnach wohl 54,4m² Mietfläche haben. Somit wäre das m.E. auch i.O.
    Mit Position 9. Dachstrom 2012 komme ich jedoch nicht klar.

    Fauchette:

    "ich habe eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, die aber definitiv nicht rechtens ist, da in meinem Mietvertrag die Kündigung wegen Eigenbedarf ausgeschlossen ist."
    - Dann konnteste ihr widersprechen.

    "Wir haben uns geeinigt, dass ich gegen eine Zahlung von 650€ und einen Monat für den Umzug hätte - kostenlos."
    - Schriftlich UND unmissverständlicher vereinbart?

    "Dann mischte sich der Sohn ein (der der einziehen will) und will das Geld erst nach Auszug zahlen (also gar nicht)."
    - Du hast nur mit dem VM zu tun.

    "Kaution habe ich keine gezahlt da die Wohnung in schlechtem Zustand war. Dann wollte er schon zum 3. April in die Wohnung rein und einen Raum kernsanieren - während ich hier noch wohne."
    - Dann rufste die Polizei.

    "Das habe ich abgelehnt und er wurde bitter böse, drohtemit :...wen du Krieg haben willst kannst du ihn haben....dich kriegen wir schon raus, dass kann sehr ungemütlich für dich hier melden, du kennst mich doch wie ich sein kann....""
    - Du hast hfftl Zeugen? Dann: ... Polizei. Den Beamten erklärst Du, dass Du hier rechtmässig wohnst, zeigst Personalausweis und Mietvertrag. Eine evtl. recht- oder unrechtmässige Kündigung interessiert sie nicht.

    "Meine Papageien, die seit 22 Monaten geduldet werden und bisher nie klagen kamen sollen nuun weg. Der Nachbar wurde befragt, ob sie ihn stören, aber sie stören ihn nicht."
    - Noch vor Dir?

    "Natürlich zu meinem Pech geht der Rollo kaputt. Der schliesst schons seit einem 3/4 Jahr nicht mehr und hat sich dermassen verkanntet - das ich praktisch im Dunkeln sitze. Vermieterin kam heute und sagte, dass morgen ein Handwerker kommen würde. Bisher hat sie irgendeinen aus der Verwandschaft geschickt, wenn etwas repariert werden musste und die Schuld wurde immer auf mich geschoben. Bisher konnte ich aber das Gegenteil nachweisen
    Wenn die wieder mit einem bekannten vor der Tür steht, muss ich ihn da einlassen? Mein Gedanke ist, dass ich den Mann Frage, ob er vom Fach ist und von welcher Firma. Wenn es kein Handwerker ist, möchte ich den Einlass verweigern. Darf ich das?"
    - Grundsätzlich kannst Du JEDEM (ohne Not) den Eilass verweigern. Dem von ihr beauftragten Handwerker würde ich Zugang gewähren. Da sie ihn bestellt hat, muss sie ihn auch bezahlen. Ich würde Fotos machen.

    "Dann habe ich gestern einen Brief mit allen Mängeln der Wohnung geschrieben. Elektroinstallation der Aussenanlagen, Keller Flur läuft über meinen Zähler, Sehr undichte Fenster in der gesamten Wohnung, defekte Dusche. den Brief habe ich per Einschreiben losgeschickt. Sie hat ihn aber nicht angenommen, das konnte ich aus meinem Fenster beobachten. Also habe ich einen neuen brief aufgegeben im Beisein eines Zeugen eingetütet und als Einwurf Einschreiben losgeschickt. Das gilt dann doch als zugestellt oder?"
    - Wenn der Zusteller ihn in ihren Briefkasten eingeworfen hat, gilt (der Briefumschlag...) als zugegangen. Am Besten macht man das mit einem Zeugen ("Durch Boten"), welcher auf Deiner Kopie den Einwurf bestätigt.

    "Am dringensten ist meine Frage wegen morgen, ob ich jeden in meine Wohnung lassen muss oder nur einen Handwerker vom Fach?"
    - Die fachliche Qualifikation hast Du nicht zu beurteilen, jedoch seine Personalien und Firma und deren TelNr. kannste erfragen.

    "Hallo - mittlerweile habe ich Beiträge zu undichten Fenstern gelesen. .....
    - Wenn die Fenster bei Anmietung schon Schrott waren, hast Du keinen Grund zur Reklamation.

    "Die falsche Elektroinstallation wurde mir verschwiegen."
    - Sobals Du davon Kenntnis erlangtest (oder auch erst jetzt). Schriftlich beweisbar die VMn über den Mangel informieren und zeitnahe Reparatuer einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen. (So würde ich es jedenfalls gemacht haben bzw. auch jetzt noch machen.

    "Oder wenn man mir versichert, dass ich in der Küche warmes Wasser habe, mir aber doch einen Durchlauferhitzer kaufen muss."
    - Dann wäre das ein Mangel an der Mietsache, falls beweisbar.

    "einfach mit einem Menschen auftauchen (angeblich Handwerker) und ohne Voranmeldung sofort einlass begehren finde ich nicht prickelnd."
    - Es gibt im Gesetz keine prickelnden Sentimentalitäten... Latürnich hätte die VMn bzw. mit Dir vorher einen Termin zu vereinbaren.

    "Das ist doch ein Mietrecht Forum - daher habe ich mich hierhin wegen meinen Fragen gewandt. Nun lese ich Beiträge, in denen manche Fragenden angegangen werden und wie schon erwähnt ist es mir auch schon so ergangen. Das fände ich sehr schade."
    - Das magst Du (emp)finden wie Dir zumute ist. Wenn Du aber manche Vollpfostenanfragen hier liesst, kannste den Eindruck gewinnen, dass Spammen wohl Spass macht. Und, das betrifft jetzt Dich: Fasse Dich bitte kurz und stelle präzise Fragen. Niemand hat Lust, (auch Deine) Romane zu lesen. Nix für ungut.

    Es gibt paar kleine Mängel, kann sie aber selber beseitigen. Der Vermieter verbietet mir die Mängel zu beseitige und war schon mit einem Handwerker da. Er will das der Handwerker alles macht und von meiner Kaution abgezogen wird.


    Niemand kann Dich davon abhalten, in Deiner Mietwohnung während Deiner Noch-Mietzeit Mängel zu beseitigen.

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