Hallo partychick,
"Wenn eine Nebenkostenabrechnung formelle Fehler enthält und man einen Widerspruch gegen diese schreibt und sie als ungültig erklärt"
- Man kann einer Betriebskostenabrechnung im ganzen oder nur in Teilpositionen widersprechen. Im ganzen, wenn bspw, in allen Positionen von einer nicht im MV vereinbarten Mietfläche ausgegangen wird. Im einzelnen, wenn eben nur einzelne Positionen falsch berechnet wurden.
"Heißt das, dass der Vermieter eine komplett neue Nebenkostenabrechnung schreiben muss oder würde es auch reichen, wenn er entsprechende Unterlagen zu der Nebenkostenabrechnung nachreicht?"
- Jein. Er muss Dir eine einwandfreie Abrechnung in der gesetzlich vorgegebenen Maximalzeit präsentieren. Einzelne Belege muss er Dir auf Verlangen im Original vorweisen.
"Angenommen auf der Nebenkostenabrechnung befinden sich nur die Bezeichnungen der umlegbaren Betriebskosten und die Einzelsummen des Mieters. Es fehlen quasi die Gesamtkosten und Verteilungsschlüssel. Reicht es dann, wenn der Vermieter ein Schriftstück mit einer Tabelle nachreicht, die die Gesamtkosten und Verteilerschlüssel auflistet usw.?"
- ... und womöglich noch einen Taschenrechner dabei...? Die BK-Abr hat für jede einzelne Position zu enthalten: Gesamtjahresbetrag, Aufteilungsschlüssel, Einzelbetrag zulasten des Mieters. Ausserdem Mietername, Bezeichnung der Mietsache, Abrechnungszeitraum, geleistete Vorauszahlungen, Nachzahlung bzw. Erstattung, Datum.
"Ich verstehe eigentlich unter "ungültiger Nebenkostenabrechnung", dass ich diese quasi zerreißen könnte ..."
- Hatte ich bereits oben beantwortet. Zerreissen tut man (fast) niemals etwas.
"Die zweite Frage, die ich habe, betrifft die Quadratmeterzahl, mit der auf der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Nehmen wir an im Mietvertrag steht ca. 50 m², aber in der Nebenkostenabrechnung wird mit 52m² abgrechnet."
- Dann würde ich den Positionen, wo die unrichtige Flächenangabe auftritt, widersprechen.