Beiträge von Berny

    indi, was hätte denn jetzt Deine persönliche Erfahrung in einem persönlichen Fall, mit der Frage nach: Trockenlegung der Wohnung / Rechte? zu tun?
    ...wer ist wir und warum liefert ihr eine neue Küche? Verkauft ihr Küchen? Willst Du über das Forum Küchenkunden werben???


    Wie ich bereits erwähnte: Du wirst immer bissiger - weshalb eigentlich?

    Praxis-Beispiel
    Installations*gegenstände
    Die Klausel darf sich daher z. B. auf Installationsgegenstände (Wasserhähne, Steckdosen, Lichtschalter etc.) beziehen, nicht aber auf die Installationen selbst, also nicht z. B. auf die im Mauerwerk verlegten Leitungen.


    Danke für die Bestätigung.
    - Schon eruiert, weshalb @sense immer verbissener wird...?

    Berny, in Deinem Beitrag beschreibst Du etwas , was hier nicht gefragt wird bzw. auch nicht zutrifft.
    Es geht nicht um das Verständnis eines Elektrikers, sondern darum, dass nur die äußere Beschädigung des Schalters und hier ist es noch etwa komplizierter, da ja nichts defekt war sondern nur geklemmt hat, als Kleinreparatur zählt. Das Innenleben des Schalters gehört so wenig zu einer Kleinreparatur, wie z.B. die Dichtung in einem Toilettenspülkasten.


    Du solltest Dich eher auf andere Themen konzentrieren als auf solche, die Deinen Horizont übersteigen.

    Ein defekt in einer Schalteranlage mit 3 Schaltern, unterliegt sicher nicht dem unmittelbaren Zugriff des Mieters.


    ... und das tun sie ja tagtäglich wohl.
    Genau das Gegenteil von Deiner Behauptung ist der Fall: Wenn durch einen Kurzschluss (aus welchem Grund auch immer, bspw. in der vom Mieter angeschlossenen Lampe) bei einem der 3 Lichtschalter (es dürfte sich hier um eine Kreuzschaltung handeln Datei:Light Switch Chain.png ? Wikipedia ) die Kontakte bei Betätigung verschmelzen, dann ist kurz schluss. Als gelernter Elektriker könnte ich es Dir noch genauer erklären...

    Mir persönlich fehlen die genauen Definitionen zu "unrenovierten Wohnungen", die sich ausschließlich (hoffentlich...) aus dem Volltext erkennen lassen.


    Ich schätze eher, dass die genauen Definitionen zu "unrenovierten Wohnungen" bzw. "renovierten Wohnungen" nie feststehen werden, denn es kann ja auch nicht im Sinne unserer Schwarz- bzw. Purpur-Röcke sein, arbeitslos zu werden...:o

    Hallo partychick,

    "Wenn eine Nebenkostenabrechnung formelle Fehler enthält und man einen Widerspruch gegen diese schreibt und sie als ungültig erklärt"
    - Man kann einer Betriebskostenabrechnung im ganzen oder nur in Teilpositionen widersprechen. Im ganzen, wenn bspw, in allen Positionen von einer nicht im MV vereinbarten Mietfläche ausgegangen wird. Im einzelnen, wenn eben nur einzelne Positionen falsch berechnet wurden.

    "Heißt das, dass der Vermieter eine komplett neue Nebenkostenabrechnung schreiben muss oder würde es auch reichen, wenn er entsprechende Unterlagen zu der Nebenkostenabrechnung nachreicht?"
    - Jein. Er muss Dir eine einwandfreie Abrechnung in der gesetzlich vorgegebenen Maximalzeit präsentieren. Einzelne Belege muss er Dir auf Verlangen im Original vorweisen.

    "Angenommen auf der Nebenkostenabrechnung befinden sich nur die Bezeichnungen der umlegbaren Betriebskosten und die Einzelsummen des Mieters. Es fehlen quasi die Gesamtkosten und Verteilungsschlüssel. Reicht es dann, wenn der Vermieter ein Schriftstück mit einer Tabelle nachreicht, die die Gesamtkosten und Verteilerschlüssel auflistet usw.?"
    - ... und womöglich noch einen Taschenrechner dabei...? Die BK-Abr hat für jede einzelne Position zu enthalten: Gesamtjahresbetrag, Aufteilungsschlüssel, Einzelbetrag zulasten des Mieters. Ausserdem Mietername, Bezeichnung der Mietsache, Abrechnungszeitraum, geleistete Vorauszahlungen, Nachzahlung bzw. Erstattung, Datum.

    "Ich verstehe eigentlich unter "ungültiger Nebenkostenabrechnung", dass ich diese quasi zerreißen könnte ..."
    - Hatte ich bereits oben beantwortet. Zerreissen tut man (fast) niemals etwas.

    "Die zweite Frage, die ich habe, betrifft die Quadratmeterzahl, mit der auf der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Nehmen wir an im Mietvertrag steht ca. 50 m², aber in der Nebenkostenabrechnung wird mit 52m² abgrechnet."
    - Dann würde ich den Positionen, wo die unrichtige Flächenangabe auftritt, widersprechen.

    Hallo Jek,

    wie mein Vorproster schon richtig schrieb, habe Reparaturen in BK-Abr nix zu suchen.
    Nach § 535 BGB hat de VM die Mietsache, zu der auch Lichtschalter etc gehören, i.O. zu halten.
    Sollte jedoch in Deinem MV eine Kleinreparaturklausel sein, so dürfte wohl die Schalterreparatur bzw. -auswechslung zu Deinen Lasten gehen.
    Tipp: Prüfe doch auch mal die sonstigen Positionen der Abrechnung, ob da nicht (auch) "gemogelt" wurde.

    Wir ziehen im April in unsere neue Wohnung. In zwei Zimmern wurden die Wände wegen Schimmelbefalls komplett neu verputzt. Nun weigert sich der Vermieter in diesen zwei Zimmern zu streichen. Dass die restlichen 1,5 Zimmer´, Küche etc nicht gestrichen werden ist ja ok, aber er will uns die zwei Zimmer mit grauem Rohputz übergeben, ist das zulässig?


    Ja, ist es. Ihr solltet auf jede Fall auf ein Übergabeprotokoll bestehen, wo das deutlich vermerkt ist.

    liesbeth80:

    "Mir wurde vor ca. 5 Jahren eine Wohnung unrenoviert übergeben. Der Vormieter hat einfach die Wohnung nicht gemalert und wir konnten es nicht mehr verlangen bzw. er hätte es nicht mehr geschafft, da am nächsten Morgen der große LKW kam. Im Übergabeprotokoll steht, dass dies mit 50 Euro abgegolten ist. D.h. für Farbe. Uns blieb nix anderes übrig und wir haben unterschrieben."
    - Das war es dann ja wohl.

    "Könnte evtl. das Neue Urteil für uns gelten"
    - ... was ich bezweifele.

    "ist es evtl. hinfällig, da wir dies ja im Übergabeprotokoll akzeptiert haben?"
    - So sehe ich es.

    "Der Vermieter würde ja jetzt eine Wohnung in einem besseren Zustand bekommen, als wir sie erhalten haben."
    - Nach FÜNF Jahren Nutzung...?

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