Auf meine frage wieso diese Kosten so hoch seien wurde mir gesagt es wurde vor 2 Jahren eine neue Antennenanlage installiert die abbezahlt werden müsse.
Investitionen hat einzig und alleine der Vermieter/Hauseigentümer zu tragen.
Auf meine frage wieso diese Kosten so hoch seien wurde mir gesagt es wurde vor 2 Jahren eine neue Antennenanlage installiert die abbezahlt werden müsse.
Investitionen hat einzig und alleine der Vermieter/Hauseigentümer zu tragen.
Freiburger,
einzig und allein Dein MV ist ausschlaggebend. Wer ist der Adressat des Gebührenbescheides?
PatKunz:
"Die Wohnung würde unrenoviert bezogen und ich habe regelmäßig renoviert. Muss ich nun renovieren?"
- Nein. Ersteres kannst Du sicherlich beweisen? Du hast sie Mietsache ohne Beschädigungen und besenrein zurückzugeben. Von Dir nicht verursachte Wasserschäden sind Dir auch nicht zuzurechnen. Es könnte vielleicht sinnvoll sein, mit dem VM eine Vorabnahme durchzuführen.
Sophie29
"Meine Mitbewohnerin möchte bis zum 3. April kündigen,"
- Wie bereits gesagt, alleine kann sie überhaupt keinen gemeinsamen MV kündigen.
"ich möchte jedoch in der Wohnung bleiben, und das Zimmer später wieder neu vermieten."
- DU möchtest vermieten...? Ich denke, Du bist selbst Mieterin...
"Nun möchte sie einen 3 monatigen Gehaltsnachweis von meinen Eltern,"
- Interessant... was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?
"den muss sie mit der Kündigung einreichen."
- Wie bitte...?
"Da ich zurzeit aber im Krankenhaus liege und morgen operiert werde;"
- Ich wünsche Dir gute Besserung und anschliessend einen klaren Kopf.
"...und meine Eltern im Urlaub sind, gestaltet sich dies als schwierig."
- Nochmals: was geht Deine Mitbewohnerin die Einkommen Deiner Eltern an...?
"Wenn ich diesen Gehaltsnachweis nun nicht bis 3.4 einreiche, werde ich dann auch gekündigt,"
- WER sollte Dir denn kündigen? Du und die Mirbewohnerin haften gesamtschuldnerisch für die Mietezahlung.
"oder bedeutet es nur dass sie erstmal nicht kündigen kann?"
- Richtig, alleine kann sie das überhaupt nicht.
Was ist denn mit Heizörpernischen? Ich habe in der Küche eine Nische mitgemessen, die mindestens 80cm breit und 40cm tief ist, weiß aber nicht, ob die miteinbezogen werden muss/soll.
Falls Du auch hier zu faul zum Suchen sein solltest, klicke auf diesen Link: https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=wohnfl%C3%A4chenberechnung+heizungsnischen&gbv=2&oq=wohnfl%C3%A4chenberechnung+heiz&gs_l=heirloom-hp.1.4.0l2j0i22i30l8.1500.19000.0.23359.26.13.0.13.13.0.172.1484.1j12.13.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.26.1921.uoCosSMh37w
Urgh - mündlich mit dem Vermieter etwas absprechen ist leider ganz schlecht. Immer Protokoll führen, man kann sich leider nicht immer auf Menschlichkeit verlassen.
Tja, Letzteres ist wohl heutzutage "menschlich"...
Nicht umsonst haben meine Übergabeprotokolle vier DIN A4 Excel-Seiten.
Modernisiertwohntnoch,
da Deine unklaren Angaben im Ergebnis unter oder über 10,000% Abweichung bedeuten könnten, sind hier EXAKTE Werte dringend erforderlich.
"Weiß vielleicht auch jemand, zu wieviel Prozent der balkon,"
- Als rundherum freier Balkon 50%.
"Heikörpernischen mitberechnet werden?"
- Nein - Ist es zuviel verlangt von Dir, die Wohnflächenverordnung richtig zu lesen?
"Es gibt irrsinnig viele Sonderregelungen, wenn es um das berechnen von Wohnraum geht. Ich habe das soeben in Erfahrung gebracht."
- Ich streite das ab. und habe eher den Eindruck, dass Du nicht zu den fleissigen Zeitgenossen gehörst.
"Es zählt nicht jeder cm der Wohnung als volle qm Fläche."
- Richtig, denn ein qm hat alleine schon zehntausen qcm.
"Ach ja, weiß jemand, wie man die Fläche dieses (nichtmal) Halbkreises berechnet?"
Du wolltest ja Deine RAin konsultieren... Google ist auch hier Dein Freund, sofern Du nicht zu träge bist zum Suchen.
"Wir haben gezeigt dass..."
"Wir haben darüber gesprochen, dass..."
"Es ist doch allen klar, dass..."
Alles tolle Floskeln aber kein BEWEIS.
Habt Ihr den Vermietern den Mangel SCHRIFTLICH (jetzt bitte nicht sagen: Ja per SMS) angezeigt und um Beseitigung aufgefordert?
Und könnt Ihr dies auch vor Gericht beweisen? (Kopie und Zustellungsnachweis --> Einschreiben?)
Und der Sohn ist verdammt noch mal nicht Euer Vertragspartner. Da könnt Ihr genausogut zum nächsten Penner unter die S-Bahnbrücke gehen und sagen "Eyh, Alter, sag dem Kumpel vom Sohn unserer Vermieter, er soll dem Sohn sagen, dass dieser den Eltern ausrichten soll, dass die Wohnung komplett zu übergeben ist".
Null Wirkung, Null Rechtskraft.
Der einzige Adressat sind die Vermieter, die im MV stehen. Und das ganze nachweislich schriftlich. Sonst könnt Ihr Euch die Mühe sparen da vergeblich.
Wo Du recht hast, hast Du recht.;) Dafür ein "Like" - und Dein Tag ist gerettetet.:D
Die Entfernung des Teppichs war bei der Schlüsselübergabe erwähnt worden.
"Entschuldigung, Herr Schmitz, aber aufgrund schlechter Erfahrungen möche ich bitte alles schriftlich haben."
Wenn der Nachmieter den Teppichbelag ordentlich übernommen hätte, dann wäre er sein Eigentum.
Ob Du dies auch näher erläutern kannst?
Sehr fein beobachtet! Wäre nun auch einem Wunder gleichgekommen, wenn Du dazu nichts geschrieben/palavert hättest.
Es könnte aber auch sein, dass die meisten meiner Beiträge kein Palaver bedeuten! ![]()
Richtig! Deine Beiträge hier sind fachkundige und hochqualitative erste Sahne.
Sagia:
"Die Handwerker waren nun erneut mehrmals da gewesen, das Problem ist immer noch nicht behoben. Mittlerweise wird das Wasser warm, schon richtig heiß, wenn ich es aber nur ein bisschen kälter stelle, wird es dann auch richtig kalt."
- Also ist es dem VM noch nicht gelungen, den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache wiederherzustellen.
"Eine Mietminderung ist denke ich das richtige. Den Paragraphen werde ich mir mal zu Herzen nehmen."
- Wohnung, Instandhaltungspflicht,Vermieter, Instandsetzung, Pflichten, Klauseln im Mietvertrag
"Meinen Vermieter habe ich bereits auch schon auf die Mängel der Therme hingewiesen."
- Nicht hinweisen, sondern Behebung einfordern.
"Ich wurde daraufhin wieder an den Instandhalter verwiesen,"
- Seine Aufgabe.
"Einen anderen Instandhalter darf ich mir nach Aussage meines Vermieters auch nicht suchen."
- Darfst Du schon, wenn der jetzige es nicht hinbekommt, und die Kosten sogar von der Miete abziehen - aber Vorsicht, erst mal den VM ultimativ auffordern.
Lueneburg:
"Wir wollen das ja auch nicht verweigern, sondern sind nur der Ansicht, dass das nicht von jetzt auf gleich passieren muss. Es wird hier gerade Druck bzgl. des Timings ausgeübt und am liebsten sollten die Arbeiten morgen beginnen."
- Auf den VM kommen womöglich grössere Kosten zu. Ich würde ihn unterstützen, dass sie nicht unnötig hoch werden. Daher auch meine Anmerkung vonwegen Schadensminderungspflicht.
"Gibt es da Anhaltspunkte, wie hoch der Anteil für den Vermieter bzw. unsere Selbstbeteiligung ausfällt?"
- Es müssten die Kosten der Ersatzunterkunft gegen die Miete evaluiert werden. Darin habe ich jedoch keine Erfahrung.
"Naja, das weiß ich nicht. Sie gibt uns das als Begründung an, weshalb wir aus Ihrer Sicht die Kosten selbst zu tragen haben."
- Habt IHR den Schaden verursacht? Nach § 535 BGB ist der VM verpflichtet, die Mietsache (auf seine Kosten) i.O. zu halten.
"Wir haben schon einen Termin beim Mieterbund für eine Rechtsberatung. Der war jedoch nicht vor Mitte April zu bekommen"
- Darüber kannst Du dann gerne berichten.
Ich bin neu hier und hatte soeben im Forum Mietvertrag einen neuen Beitrag/Frage geschrieben. Beim Druck auf den Button Vorschau war ich plötzlich abgemeldet und mein Beitrag weg. Gibt es einen Zwischenspeicher?
Ich war schon wieder abgemeldet! Was ist das hier?
Bitte starte Dein Thema hier: https://forum.mietrecht.de/thread-add/3/
Ich habe wirklich sehr ungenau(zu meinen Ungunsten gemessen). Z.B. habe ich, wenn ich 2,88m gemessen habe, auf 3m aufgerundet.
Und das war's? Dann können wir das Thema beenden...
Hallo Lueneburg,
"1. Sind wir verpflichtet, die Wohnung so kurzfristig für die Sanierung zu verlassen? Wir haben unserer Vermieterin vorgeschlagen, die Arbeiten während unseres dreiwöchigen Urlaubs im September zu erledigen"
- Jeder Betroffenen ist gesetzlich zur Schadensminderung verpflichtet.
"2. Wer muss die Kosten für die Ersatzunterkunft übernehmen?"
- Anteilig der Vermieter.
"Unsere Vermieterin hat keine Wohngebäudeversicherung und lehnt eine Kostenübernahme ab."
- Damit habt Ihr nichts zu tun.
"Eine Mietminderung würde nur zu einem sehr kleinen Teil die tatsächlich anfallenden Kosten für die Unterbringung in einer Ferienwohnung / Hotel abdecken. Muss die Versicherung, die den Schaden reguliert, auch diese Kosten tragen und wenn ja, in welchem Umfang?"
- Wir sind hier beim Mietrecht, nicht Versicherungs- oder Bürgerliches Recht.
"3. Besteht evtl. sogar Anspruch auf eine Vergütung oder sontige Wiedergutmachung der für die "Betreuung" der Sanierung in Anspruch genommenen Urlaubstage?
4. Können wir nach Durchführung der ganzen Aktion eine Reinigungsfirma beauftragen und die Kosten erstatten lassen?"
- Wegen der Komplexität der Angelegenheit würde ich Konsultation eines Fachanwalts empfehlen.
SiMii;
"... Sohn unserer Vermieter in dem Haus gelebt und hatte noch 2 Räume mit seinen Sachen voll, die er dann in den nächsten Tagen wegräumen wollte. Lange Rede kurzer Sinn, er hat es bis heute nicht erledigt."
- Ihr hättet nach Ablauf der nächsten Tage den Vermieter nachweislich abmahnen müssen mit Fristsetzung, ansonsten Androhung einer evtl. Mietminderung.
"Haben den Sohn drauf hingewiesen, dass ..."
- Er ist nicht Euer Vermieter/Vertragspartner.
"Nun kommt er uns "Da ihr ausziehen wollt, müsst ihr zum 01.06.15 draußen sein". Was schon mal nicht der Frist entspricht. Wir selbst werden nun morgen unsere Kündigung per Einschreiben verschicken."
- Der Sohn redet dummes Zeugs. Wenn Ihr jetzt per Einwurfeinschreiben zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann zum 30.06.2015.
"Nun wollen wir aber endlich unsere Mietminderung. Was kann man da machen? Und kann man evtl nachträglich Schadensersatz bekommen? Seit November können wir 2 Räume,Keller und Caport nicht nutzen und haben immer volle Miete gezahlt (schon dämlich ich weiß)."
- Wenn Ihr nachweisen könnt , dass der VM von dem Mangel an der Mietsache weiss und ihn trotz Aufforderung nicht behoben habt, würde ich die zukünftige Miete entsprechend mindern. Ob rückwirkend, möchte ich nicht zuverlässig beurteilen.
Modernisiertwohntnoch:
"Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht und meine Wohnung durchgemessen. Im Mietvertrag sind 57qm angegeben."
- Halte ich für ein Gerücht: Steht da nicht ca. 57qm?
"Tatsächlich habe ich 51,8qm (großzügig) gemessen. Es sind eher knapp unter 51qm. Das sind knappe 10% weniger, als im Mietvertrag vereinbart wurde."
- Bitte quadratcentimetergenau, das könnte im vorliegenden Fall entscheidend wichtig sein. Beachte auch bitte die Wohnflächenverordnung.
Und nein, auch die selbst aufgebrachte Tapete muss nicht entfernt werden - sagt der BGH !
... wenn sie nicht gerade schwarzbunt kariert ist...![]()
Die Beiträge #7 bis #10 sind m.E. nicht hilfreich und nur Palaver ohne auf das eigentliche Problem einzugehen. Ja, ich verstehe auch, dass man bestrebt ist die Anzahl seiner Beiträge zu erhöhen.
... verbleibt für die "Palaver"-Schreiber zu wissen, dass zumindest Deine Beiträge (zumindest aber für Deinen Score) hilfreich sind.
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