Beiträge von Berny

    Dankeschön. Er möchte in den Ställen seinen Müll (Spermüll, Bauschut usw.) unterstellen. Er hatt nämlich mitlerweile 5 Ställe. Und auf dem Hof steht, seit dem er Vermieter ist, auch nur noch Müll rum, deshalb finde ich es ja so ungerecht, aber naja, was soll man machen. Ich danke euch für eure Antworten, die haben mir sehr weiter geholfen. Hoffentlich lässt er mit sich reden...


    Frage ihn doch mal, was er an Deiner Stelle machen würde...:o

    ShawnP:

    "Im Mietvertrag steht das Betriebskosten im Sinne der Anlage 3 zu §27 Abs.1 der II. Berechnungsverordnung zu zahlen sind."
    - Ist inzwischen abgelöst, ersetzt durch die Betriebskostenverordnung. Zweite Berechnungsverordnung ? Wikipedia
    - So, wie das bei Dir aufgelistet ist, gehe ich davon aus, dass Du jedenfalls die angekreuzten Positionen zu zahlen hast.

    "Es werden im Mietvertrag die "Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- und Lastenaufzugs" aufgelistet (angekreuzt) ..."
    - Dann gilt das schon.

    "Oder ist das in den "Kosten des Betriebs des maschinellen ..." dabei?"
    - Ist doch garnicht angekreuzt.

    "Wie steht es um die Abrechnungsgebühr?"
    - Das sind vom VM zu tragende (Büro-)Kosten.

    "Meine Vermieter haben eine Firma beauftragt das abzurechnen. Muss ich das zahlen oder der Vermieter?"
    - Bei einer Heizkostenabrechnung werden die Kosten des Abrechners automatisch auf die Mieter umgelegt.

    "Der Vermieter will das Geld binnen 2 Wochen haben.
    Sehe ich es richtig, dass ich 30 Tage Zeit habe das zu zahlen?"
    - Du siehst das richtig. Zahlungsfristen f

    Dann werde ich jetzt erstmal ein Einschreiben rausschicken in dem ich die Mängel beanstande (gibt noch einen anderen) und einer Frist bis zum 27.04. Am Ende dann den Satz "Wegen dieser Mängel behalte ich mir die Wahrnehmung meiner Mieterrechte vor, u.a. ohne weitere Ankündigung die Miete zu mindern.". Wieviel die Miete dann gemindert wird, ist dann nochmal ein anderes Thema. Damit brauche ich mich aber erst beschäftigen, wenn er wirklich nicht reagieren sollte (was ich mir nicht vorstellen kann).


    Ich würde in einem Einwurfeinschreiben den Mangel an der Mietsache beschreiben, seit wann er dem VM bekannt ist, und den VM auffordern, ihn zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

    Der Nachbar hat eigentlich nichts dazu zu tun .
    Wärend die alte Vermieterin noch lebte sie starb vor drei Jahren wohnte er nur im Nebengebäude und half der Vermieterin (über 90 )
    Dann starb sie , die Tochter hat es geerbt . Der Nachbar wollte das Haus kaufen (Sagte es mir auch öfters das er mich dann sofort kündigen würde usw )Der Kauf ging schief (Vermieterin sagte der Nachbar hätte kein Geld und sie wäre auf den Notarkosten sitzen geblieben)
    Der Nachbar sagt immer noch er übernimmt das Haus und hat auch die Wohnung der alten Vermieterin teilweise renoviert und den Garten neu gestaltet usw führt sich wie ein Hausherr hier auf.
    Aber das Haus wurde jedenfalls noch nicht verkauft .


    Komische Zustände... ("komisch" ist noch geschmeichelt.) Könnte das ganze Kündigungsschreiben wohl ein Fake sein...?

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    im Februar soll ich von einem Gerichtsvollzieher eine Kündigung erhalten mit den Text des Schreibens.
    An so einem Brief kann ich mich nicht erinnern.
    Heute habe ich die Erinnerung über meinem Nachbarn erhalten , das ich in drei Wochen die Wohnung räumen soll.
    Kann ich dagegen noch was machen ?


    Was Du machen kannst, kann Dir im rechtlichen Sinne nur ein Rechtsanwalt sagen.
    Ich kann aber immerhin meine Meinung dazu äussern:
    Vorab: Selten so "gelacht", denn
    Zustellung durch einen GV besagt nur, dass dem Empfänger das Schreiben rechtssicher zugestellt wurde. Der GV prüft NICHT die Rechtmässigkeit des Inhalts.
    - Eine Kündigung zum 01.05. ist nicht möglich, bestenfalls zum Ablauf eines Monats, bspw. zum 31.05., falls die Kündigung mindestens drei Monate vorher bei Dir war, also Anfang März. Über die Verzögerung und den Nachbarn kann man nur spekulieren...
    - Punkt 1 Zerwürfnis ist bla bla, rein subjektiv.
    - Punkt 2 Mieterhöhungsverlangen musst Du auch nicht anerkennen. Der VM hat dann die Möglichkeit, auf Zustimmung zu klagen.
    - Punkt 3 wurde nicht erläutert. Gab es eine, keine oder was?
    - Punkt 4 Fenster gehen den VM nichts an. Ungenügende Treppenhausreinigung, falls mietvertraglich vereinbart, müsste der VM erst mal nachweislich anmahnen.
    - Punkt 5 Energetische Sanierungen sind kein Kündigungsgrund.
    - "Von der gesamt..." ist falsch.
    - "Sofern Sie dieses..." ist dummes Zeugs.
    - "Ich fordere..." Dem würde ich nicht nachkommen - wenn ich nicht sowieso vorhätte, auszuziehen.
    - "Ich werde..." Das kann er ja gerne wollen, jedoch müsste der VM sich bei Dir zwecks einer Terminabsprache melden. Eine Besichtigung 1x jährlich steht ihm nach allgemeiner Rechtsprechung zu. Jedoch solltest Du zum Termin nicht allein sein...

    Letzes Jahr wurde bei uns im Haus eine neue Heizungsanlage eingebaut. Gebracht hat es nicht viel. Freuen uns schon auf die nächste NK Abrechnung,bzw. Endabrechnung.
    Moderniesierung wurde 3 Tage vorher schriftlich bekannt gegeben. Ich war zu diesem Zeitpunkt Hochschwanger. 3 Wochen vor ET. Das ganze dauerte 4 Tage, in einer kalten Wohnung, Anfang Februar mit 3 jährigen Kleinkind.
    Unser Vermieter hat uns zwar pro Wohnung je 2 Heizstahler für die Zeit zur Verfügung gestellt, leider aber nicht wirklich hilfreich wenn diese nicht ordentlich funtionieren.


    Wie lautet nun die Frage?

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