Beiträge von Berny

    Maik S.,

    Du hast entweder wirklich (fast) nichts begriffen oder bist in der Tat noch nicht im wirklichen Leben angekommen:

    "Du weißt natürlich, wie die Welt funktioniert. Was eine Einbildung."
    - Die allermeisten wissen es besser als Du.

    "Wie ein Anwälte, Politiker oder Richter, die meinen, sie hätten Moral, Gerechtigkeit und Lebensweisheit mit Löffeln gefressen,"
    - Das brauchen/müssen sie garnicht. Kenntnis der Gesetze, Rechtsvorschriften etc. genügen. Gesetze, Rechtsvorschriften etc. kennen keine Sentmentalitäten.

    "bloß weil sie ein paar Jahre Jura studiert haben und nun ungerechtfertigterweise über andere bestimmen dürfen."
    - Nur kein Neid...
    - Und dieser Ausdruck ist falsch, denn sie waren fleissiger und erfolgreicher als Du.

    Hallo Siegmund,

    ich weiss nicht, was dieses Hin- und Her soll. Eines jedoch lehrt mich dies: Nicht bei Freunden mieten, nicht an Freunde vermieten.
    Von der Kaution kann der VM eine angemessene Summe für eine evtl. Nachforderung aus der noch nicht getätigten Betriebskostenabrechnung einbehalten.
    Wohin Ihr die Kaution gem. Angabe des VM überwiesen habt, ist egal. Zinsen MUSS er zahlen.

    Hallo Mama89,

    "wir möchten zum 01.09.2015 eine von uns gemietete Wohnung kündigen,"
    - Geht nicht. Mietverhältnisse enden immer zum Ablauf eines Monats, also entweder zum 31.08. oder zum 30.09.

    "wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wann ist der beste Zeitpunkt zum Kündigen?"
    - Der beste Zeitpunkt ist ... immer.:p Wenn Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin" (wortwörtlich, eine exakte Terminangabe ist nicht erforderlich, ergibt sich aus dem Gesetz) kündigt, wäre das dann zum 31.07.2015. Ihr könnt latürnich jetzt auch definiert zum 31.08. oder 30.09. kündigen, jedenfalls die von allen Mietern unterschriebene Kündigung mit Zeugen (heisst dann "Durch Boten") eigenhändig in VM's Briefkasten einlegen.

    Karin Ei:

    "Zudem haben wir gerade erfahren, das er das Einschreiben mit Rückschein verweigert hat! Lag gerade im Postkasten."
    - Also hat es ihn selbst bzw. seinen Machtbereich nicht erreicht.

    "Vorab hatte er die Kündigung per Mail bekommen."
    - Der Schuss ging nach hinten los...

    "Sendeverfolgung der Post (laut Quittung beim abschicken) ist der Brief nicht angenommen worden."
    - Also hat es ihn selbst bzw. seinen Machtbereich nicht erreicht.

    "Wir haben es am 30.3. bei der Post abgegeben. Und können dies auch belegen."
    - Wayne... interessiert's?

    "Wir sind gerade verzweifelt!"
    - Nur wg. einen Monat doppelte Mietezahlung...?

    Ich bin wirklich stinksauer.


    Das wärest Du bei mir als Vermieter ebenfalls. Es ist doch ein Entgegenkommen des VM, Euch schon zwei Monate früher von der Zahlung des allergrössten Teils, der Wohnungsmiete, freizustellen.

    Azze, das mit Kripo hört sich gut an. Wobei ich heute wenn es wieder laut wird. Wovon ich jetzt einfach ausgehe, denen noch eine Chance geben werde. Und es mit einem Gespräch versuchen werde.


    Würde ich nicht machen, denn dann wissen sie, wenn die Polizei kommt, dass Du "es" gewesen bist.

    Hallo Mike,

    die BK-Abrechnungen sind grundsätzlich einzeln zu betrachten.

    "Mein Rückstand von 2012 kommt daher, da ich Einspruch gegen die sehr hohe Abrechnung 2012 erhoben habe. Ich wollte Einsicht in die Abrechnungen und Unterlagen nehmen und hatte bis zur Klärung aber einen Abschlag von ca. zwei Drittel der gesamten geforderten Nachzahlung bezahlt. Auf meine zwei Schreiben wg. der Betriebskostenabrechnung 2012 ( 1. Bitte um Einsichtnahme, 2. dass ich die laufenden Betriebskosten erhöhe und nur einen Abschlag bezahle, weil 1. nicht geklärt wurde), hat er nicht reagiert!"
    - Denmach warst Du auch nicht verpflichtet, die fraglichen Positionen zu bezahlen. Denn der VM MUSS dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren.

    "Wie auf viele andere Einsprüche wg. fehlerhaften Betriebskostenabrechnungen die Jahre davor."
    - Richtig(er) wäre "Widerspruch", das mal so nebenbei.

    "Darf er einfach nicht zahlen, auch wenn ich Rückstände habe die nicht in der Miete sondern aus den Betriebskostenabrechnungen kommen?"
    - Bitte etwas weniger kompliziert. Hast Du also Guthaben aus der BK-Abr 2014? Falls ja, hat er sie binnen 30 Tagen nach Zugang der Abr an Dich auzuzahlen. Nebenkostenabrechnung: Alle Fristen f

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