Wir haben unseren MV am 10.03.15 zum 31.07.2015 gekündigt. Also 4 Monate im vorraus (April, Mai, Juni Juli -> Auszug) Ende März ergab sich für uns aber eine neue Möglichkeit und wir konnten schon eher umziehen. Somit haben wir am 30.03.15 nochmal eine Kündigung mit dem Widerruf zur alten Kündigung losgeschickt. Diesesmal zum 30.06.15.
Im Prinzip alles fristgerecht.
Der Vermieter sagt allerdings das es nicht rechtens sei. Ist dem so und wir müssen jetzt den alten (31.7.) Kündigungstermin wahrnehmen?
Vielen Lieben Dank!