eigentlich müsstest du sie demontieren.
hier scheint der vermieter dir entgegen zu kommen.
Wo ist Dein wirkliches Problem?
Das frage ich mich auch...
Versuche es doch erst mal mit der Absenkung.
eigentlich müsstest du sie demontieren.
hier scheint der vermieter dir entgegen zu kommen.
Wo ist Dein wirkliches Problem?
Das frage ich mich auch...
Versuche es doch erst mal mit der Absenkung.
Die Türen waren bei Einzug noch in den Räumen in den Ecken gestanden, weil die Maler noch die Türstöcke fertig lackieren mussten. Ich habe die Türen selber eingehangen... Muss ich die selber einstellen jetzt?
Danke
Die sieben Türen unserer neuen Wohnung konnte ich vor vier Jahren selbst einstellen.
..., habe ich den Vermieter gegeben, meinen Part über externe Hilfe auszuführen.
Der Vermieter hat keine Lust, das zu regeln und meint, ich müsse mich darum kümmern. Im Mietvertrag ist keine Regelung.
M.E. hat der VM recht.
Boehmi:
"hiermit teilen wir Ihnen nochmals schriftlich, wie schon mündlich bei ihrer vor Ort Besichtigung, am 16.02., mit, dass in der o.g. Wohnung folgende Mängel aufgetreten sind:
1. Seit dem 13. Februar 2014 um 7 Uhr morgens funktioniert der Rollladen im Arbeitszimmer nicht mehr. Es ist nicht mehr möglich zu lüften und außerdem müssen wir immer das Licht anmachen, wenn wir uns in diesem Zimmer aufhalten möchten.
2. Weitere Mängel, die wir Ihnen am 16.02.2015. mitgeteilt haben, sind
a. Rollladen in der Küche klemmt in oberster Position; hier müssen wir das Fenster öffnen, um den Rollladen
hinunter zu ziehen
b. Rollladen am bodentiefen Fenster im Wohnzimmer ist sehr schwergängig"
- OK.
"c. Zimmertüren im Arbeitszimmer, Küche und Wohnzimmer streifen im Türrahmen und lassen sich nicht richtig schließen"
- Das war wohl schon bei Anmietung der Fall und ist somit kein Reklamationsgrund.
"Gemäß § 535 BGB sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Ich bitte Sie daher, die Mängel umgehend, spätestens jedoch bis zum 24.04.2015 zu beheben."
- Ich würde den 30.04. nehmen.
"Da durch die Mängel der Wohnwert der Wohnung heruntergesetzt wird, mache ich von meinem Mietminderungsrecht gemäß §536 gebrauch und werde die monatliche Gesamtmiete bis zur vollständigen Beseitigung der Mängel um 3 Prozent* kürzen."
- Ab dem Fristablauf.
"Unter folgender Telefonnummer {Rufnummer des Mieters} stehe ich Ihnen für Terminabsprachen zwecks Besichtigung des Mangels/der Mängel zur Verfügung. Unter der gleichen Rufnummer bin ich erreichbar um einen Termin hinsichtlich der Durchführung der Beseitigungsmaßnahmen zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift"
- So in etwa würde ich das schreiben.
70 € für eine Wartung und/oder Emissionsmessung sind im Rahmen des Normales.
Richtig, sogar bis zu achtzig Euronikens.
Der VM ist nicht verpflichtet, alle Mieter gleich zu behandeln.
Ich würde auch erstmal das nächste Schreiben des VM abwarten.
"Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
Meine Frage nun:
Bin ich dazu verpflichtet, oder ist das lediglich nur eine Bitte, der ich nicht nachkommen muß?
Wo oder was ist Dein Problem, dieser Bitte nachzukommen?
Nessy:
"ich schreibe hier zum ersten mal !"
- Macht nichts, andere schreiben hier zum x-ten Mal.
"Die Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr von der Aufstellung her fehlerhaft,"
- Dann widerspricht man ihr in den fehlerhaften Punkten und fordert eine korrekte Abrechnung. Bis dahin werden die infrage kommenden Positionen nicht ausgeglichen.
"den Vermieter interessiert das aber nicht"
- Wie schön für ihn, dass ich nicht sein Mieter bin.
"ich muß jedes mal auf dem Arbeitsamt kämpfen um diese doch genemigt zu bekommen."
- Mal darüber nachgedacht, dass das AA auch u.a. meine gezahlten Steuern ausgibt?
"Ich schreibe dem Vermieter 3x im Jahr ein Einschreiben mit Rückschein"
- Hast wohl genug Geld für sowas? EIN Einwurfeinschreiben genügt.
"mit bitte um zusendung der kompletten Belege zu der Nebenkostenabrechnung"
- Wie bereits gesagt, der VM ist verpflichtet, Dir Einsicht in die Originalbelege zu gewähren und e.F. auch die Berechnungsweisen zu erklären.
"Gibt es nicht eine Möglischkeit dem Vermieter irgendwie beizukommen, vielleicht auch Gerichtlich."
- Weshalb nicht andersrum? Ich würde ihn kommen lassen, falls er meint, dass er noch Ansprüche gegen mich hat.
"Und, der Vermieter hat die Nebenkosten für 2011 als noch ausstehend angemahnt, hat er überhaupt noch einen Anspruch für diese ?"
- Wurde bereits von anitari beantwortet.
Da die Zahlung bei Ihnen durch das Amt erfolgt, ist das Amt für eine nachprüfbare Abrechnung verantwortlich.
Die Verantwortung für eine Nachzahlung oder auch Rückzahlung liegt also in erster Linie beim Amt.
Vorsicht! Vertragspartner für das Amt ist dessen Kundin, also unsere Fragestellerin.
Kasha:
"Er hat uns die Kündigung bestätigt und einen Termin zur Übergabe vorgegeben, wo wir aber noch in der Wohnung wohnen!"
- Dann lasst Euch einen zum Mietvertragsende geben.
"Wenn er jetzt was übersieht weil ja noch alle Möbel drinstehen, kann uns das zum Nachteil gereichen?"
- Ja.
"Was ist mit Mängeln die nicht im Protokoll stehen?"
- Die kann u,U, der VM noch bis zu sechs Monate später nachreklamieren.
"Zudem ist die Problematik, dadurch dass komplett renoviert wurde die Küchendecke in der Mitte mit einem Loch für die Dunstabzugshaube versehen und der Starkstrom in die Mitte des Raumes gelegt. Dies geschah vor unserem Einzug. Kann er verlangen, dass wir das umändern? Weil wenn ich meine Abzugshaube rausnehme ist in der Decke ja ein Loch!?
Hat da jemand Erfahrungen mit?"
- Ich nicht. Grundsätzlich habt Ihr alle Eure Einbauten rückstandslos zu entfernen.
Warum kannste knicken ?
Weil vorgeschriebene Fristenpläne vom BGH geknickt wurden. Weiss doch niemand, was überhaupt nach welcher Zeit (Fristenpläne) bzgl. der Schönheit repariert werden muss. https://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=bgh+urteil+sch%C3%B6nheitsreparaturen&gbv=2&oq=bgh+urteil+sch&gs_l=heirloom-hp.1.0.0l10.59766.78016.0.82313.14.8.0.6.6.0.110.811.4j4.8.0.msedr...0...1ac.1.34.heirloom-hp..0.14.998.gFgslTM6y0U
tinelo21:
"Im Mietvertrag steht folgender Satz: Die Miete für die in §1 beschriebene Wohung beträg ... €. Plus 40 €für die Neu eingebaute Küche."
- Ist wohl klar.
"zur Sache mit den Schönheitsreparaturen steht :
alle drei Jahre : Küche,Bad,Dusche und Toilette
alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-,Ess-und Schlafräume, Flure
alle sieben Jahre: Sonstige Nebenräume."
- Kannste knicken.
"in einem extra Punkt steht dan noch : Nach der Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurück zu geben."
- Ist wohl ebenfalls klar.
"wir wohnen seid 01.03.2010 dort ziehen am 18.07.15 um ."
- Und?
"das macht mich alles etwas durcheinander."
- Mich nicht.
Also müssen wir den Garten auch wieder so verwüsten wie wir ihn bekommen haben? ![]()
Es ist noch schlimmer: Ihr müsst ihn einen Meter hoch zubetonieren.
Hallo Jörg,
ich kenne hier niemanden, der gerne solche Romane liest...
Zudem schreibt eine Versicherung nicht umsonst:
Verrechnung mit der Kaution
Damit Ihnen keine ungerechtfertigten Forderungen von der Kaution abgezogen werden, bitten wir Sie, die Verrechnung der Schäden mit der Kaution abzulehnen. Nur so können wir prüfen, ob die Forderungen Ihres Vermieters korrekt sind. Bei Zweifeln oder Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Sehr gut!!
Danke für den Hinweis. Habe nochmal nachgelesen - gut er darf grundsätzlich. Dann bliebe ja nur die Frage ob er in voller Höhe der Rechnung abziehen dürfte, wenn die Haftpflichtversicherung wegen Zeit-Wertverlust weniger bezahlt. Jetzt verstehe ich wo ich gehakt habe - gut Thema durch.
In der Regel kannst Du Deiner HVers vertrauen, denn die erkennen gerechtfertigte Ansprüche an, zu hohe bzw. unberechtigte Forderungen wehren sie ab. Also dürfte bei Dir nichts "hängen" bleiben. Wenn Du die VM-Ansprüche an Deine HVers abgetreten hast, ist der Schadensfall für Dich kein Thema mehr.
Zum einen Bauchgefühl und weil ich weiß dass er zu seltsamen rechtliche Argumentationen neigt, sowie gerne blufft ! Er hat genug Geld und liebt juristische Spielereien - man kennt sich eben ein wenig.
Er ist Psychologe und Mediator von Beruf.
Meine Frage war, wieso er es nicht darf.
Hallo Foglou,
Gewerbe-MVs enthalten viel weniger Mieterrechte wie Wohnraum-MVs, sie sind eben frei gestaltbar. Der VM denkt sich schon was dabei, wenn er sie anbietet. Das besagte Argument empfinde ich als scheinheilig...
Viel interessanter wäre die Frage, ob ein Gewerberaum-Mieter auch in den gemieteten Räumlichkeiten wohnen darf. Hier wäre die zuständige Behörde gefragt. ---- Aber, wo kein Kläger, dort auch kein Richter...![]()
leider weiß ich halt nicht ob es egal ist, wenn er es mit der Kaution verrechnet. Rechtlich gesehen darf er es nicht.
Wieso.....?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!