Beiträge von Berny

    ShawnP:

    "Kannst du, oder auch gerne noch mal jemand anders, bestätigen, dass ich weder Nutzerwechselgebühr noch Abrechnungsgebühr der Hausnebenkosten zahlen muss? (Zur Anmerkung: davon steht auch nichts im Mietvertrag!)"
    - Dreh' den Spiess doch einfach um und lass Dir die Rechtsverordnung zeigen, nach welcher der Mieter die Kosten zu tragen hat.

    "Ich habe mit anderen Mietern geredet. Seit 2011 sind die Stromkosten von 40 €/Haushalt auf 293€ gestiegen. Keine neue Heizung oder ähnliches. Am Telefon wurde mir aber schon gesagt, dass die Rechnungen und die Zählerstände vorhanden sind."
    - Dann lässt Du Dir die Originalbelege zeigen, UND, wie berechnet wurde. Meine Mieter bspw. haben jährlich ~13€ pro Mietpartei an Allgemeinstromkosten. Und es werden demnächst noch weniger, da ich LED-Lampen im Treppenhaus eingebaut habe.

    Wenn ich sparsam geheizt habe und das Geld zurückbekommen habe, bleibt meine Miete gleich. Logisch wäre, dass sie in diesem Fall sinken würde.


    Nein. Dadurch hast Du dann bei der nächsten Abrechnung, wenn es der Wettergot so will, ein gewisses finanzielles Polster.

    Chaonaine,
    an wen zahlt Ihr die Heizöllieferungen?
    Habt Ihr eigenen Tank und eigene Heizungsanlage??
    Gibt es auch noch eine Heizkostenabrechnung der Ista?
    Wer rechnet den Wasserverbrauch ab?

    chawinkabb:

    "Auszug- und Rückgabedatum ist der 21.08.2014, der Mietvertrag lief bis zum 31.08.2014."
    - Mit diesen Angaben kann man arbeiten.

    "Der Abrechnungszeitraum: 01.2014 bis 08.2014. Die Abrechnung erhielt ich am 17.03.2015 per E-mail"
    - Also fristgerecht.

    "zum 1.4.2015 bin ich in Widerspruch per Einschreiben und am 8.4.2015 bekam ich die Antwort per E-mail."
    - Also auch fristgerecht. Hier sollte der VM Dir eine korrigierte BK-Abr zukommen lassen.

    "Als Übergabeprotokoll fungiert, das vom Einzug mit Datum und Unterschrift + Zählerstände. Ich habe auch meine Kaution recht schnell und in voller Höhe mit Zinsen bekommen. deswegen bin ich jetzt ratlos."
    - OK, der VM hätte versteckte und/oder bei der Rückgabe der Mietsache nicht erkennbare Mängel nur noch bis zum 28.02.2015 reklamieren können. Somit ist der Zug abgefahren.
    Wenn er jetzt noch mit solchen Versuchen kommt, könnte man das u.U. als strafbewehrten Betrugsversuch i.S. des § 263 StGB auffassen...:mad:

    Hallo PatrickS,

    das ist ein alter Vermietertrick: Den Mieter die Reparatur beauftragen zu lassen und dann.... "Wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen."

    "Der Techniker stellte fest, dass der Mechanismus funktionierte. Wie das plötzlich zustande kam ist mir schleierhaft. Leider war ich nicht dabei als der Techniker vor Ort war."
    - Dumm gelaufen - für Dich.

    "Der Vermieter ist nicht bereit die entstandenen Kosten zu tragen, weil ja angeblich nichts defekt war. Der Hammer ist, dass die Firma mir noch extra Kosten für eine Inbetriebnahme in Kosten stellt. Am Telefon sagte mir der Techniker das alles OK wäre und (ich) nur die Anfahrt zahlen müsse."
    - Ich würde es machen - und zukünftig dem VM Mängel an der Mietsache per Einwurfeinschreiben anzeigen und zeitnahe Behebung einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB bezugnehmen.
    - Ist die Heizung denn jetzt i.O.?

    Hallo MoGerstel,
    ich befürchte, dass Euch Eure Naivität eine Menge Lehrgeld kosten könnte...

    "Mein Mietvertrag beginnt am 01.06. 2015 - laut Mietvertrag ( schriftlich ) sollte ich die Schlüssel zum 01.04.2015 bekommen da noch das ganze Haus renoviert werden muss."
    - Na schön.

    "Der Vermieter geht weder an sein Telefon, Handy oder reagiert auf E Mails, auch bei seinen Eltern können wir ihn nicht erreichen und sie weichen uns immer aus - "sie würden uns da nicht helfen können, sie mischen sich da nicht ein oder sie sagen gar nicht´s""
    - Und Ihr seid noch nicht aufgewacht...?

    "Das Problem ist, dass Ende April bis in die erste Mai Woche ein Maßangefertige Küche geliefert und eingebaut werden soll."
    - Dazu sage ich jetzt nichts, will Euch ja nicht wehtun.

    "Auch ( schriftlich ) wurde festgehalten, dass der Vermieter arbeiten im und am Haus bis zum 01.04.2015 erledigt haben wollte - es ist bis jetzt nichts passiert."
    - Papier ist geduldig...

    "die erste Kautionsrate befindet sich auch auf das dafür angelegte Konto."
    - Mein Gott... - Üblicherweise werden Kautionen bei Übergabe der Mietsache geleistet.

    "Was kann ich im Moment tun ?"
    - Auf ein Wunder warten, ich drücke Euch die Daumen.

    "Was kann ich ab dem 01.06.2015 unternehmen"
    - Warte erstmal ab.

    "die Küche haben wir nur in Auftrag gegeben, da ..."
    - Könnt Ihr noch stornieren?

    "Ja, wir sind ehrliche Mieter und haben es uns natürlich auch schriftlich geben lassen ( Kaution ) allerdings war das nur die 1 Rate ( 700 € ) die zweite Rate sollte am 01.04.2015 von uns gezahlt werden - bei Schlüsselübergabe und die 3 dann am 01.06. 2015."
    - Stolze Preise... Ihr müsst es Euch wohl leisten können.

    "Seine ( Vermieter ) Versprechungen sind schriftlich fest gehalten ......... Welche Möglichkeiten habe ich denn am dem 01.06.2015 ?"
    - Wie gesagt, erst mal abwarten --- oder jetzt schon mal einen FachAnwalt aufsuchen.

    Hallo motobiker999,
    auch ich kann Dir keine Hoffnung machen.

    "Wir haben folgenden Sachverhalt:
    Wir haben im Oktober 2014 eine Mietwohnung bezogen. Der Vermieter hat im Mietvertrag einen beiderseitigen Kündigungsausschluss von 3 3/4 Jahren verankert. Soweit ich weiß, ist dies auch rechtens."
    - Das war's eigentlich schon.

    "Da es meiner alleine in einem Haus lebende Oma, ...."
    - Das hat mit Eurem Mietvertrag nichts zu tun. Ihr könnt höchstens versuchen, mit dem VM einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.

    chawinkabb:

    "Hallo, habe leider ein Problem der besoderen Art:"
    - Hallo Betty, das hat hier fast jeder. - Mit Deinen spärlichen Angaben ist fast nichts anzufangen.

    "August 2014 bin ich aus der Wohnung verzogen."
    - Bitte genaues Auszugsdatum UND Rückgabedatum an den VM UND Ende des Mietvertrags.

    "Im März erhielt ich ein Guthaben aus der BKA"
    - Für welchen Abrechnungszeitraum?

    "verlangte ich eine Abrechnung."
    - Die steht Dir zu.

    "Alle Jahresgebühren waren nicht auf 8 Monate runtergerechnet. Ich bin in Widerspruch gegangen und habe die Differenz gefordert."
    - Richtig.

    "Als Antwort erhielt ich [wann, genaues Datum] die Drohung mir die Rechnung der Reparatur des Heizkessels und der reparierten von mir angebohrten, elektrischen Leitungen zu geben. Während meiner Mietzeit ist weder das eine noch das Andere passiert."
    - Lass' Dir Beweise vorlegen. Gibt es ein Prokoll über die Rückgabe der Mietsache?

    "Wie verhalte ich mich jetzt."
    - Meine Fragen beantworten...

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