Im Mietvertrag finde ich folgende Klausel:
"Mietvermietet werden folgende Einrichtungen: Komplette Einbauküche (Möbel u. Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters."
Ist doch unmissverständlich, oder?
Im Mietvertrag finde ich folgende Klausel:
"Mietvermietet werden folgende Einrichtungen: Komplette Einbauküche (Möbel u. Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters."
Ist doch unmissverständlich, oder?
sorportium:
"Verstehe ich das richtig? B: Garage und Wohnung bilden KEINE "Einheit". Dann darf die Mieterhöhung für die Garage unabhängig von Kappungsgrenzen und Fristen sein. DAFÜR KANN DIE GARAGE ABER AUCH gesondert von der Wohnung gekündigt werden."
- Ist (auch) meine Meinung, denn:
"Im Mietvertrag für die Wohnung steht: Der Mieter kann den Garagenmietvertrag NUR mit dem Wohnungsmitvertrag kündigen."
- halte ich für rechtsmissbräuchlich, da der VM wohl meint, besonders clever zu sein..
Weil z.b. bei seinem Auto die Plakette von der Polizei entfernt wurde, und weil auch schon Briefe von der Justizbehörde im Briefkasten waren, mittlerweile wurden die Nummernschilder vom Auto schon ganz entfernt.
Sind natürlich alles nur Spekulationen aber kommt uns schon spanisch vor.
Mir eigentlich nicht. Empfehle, @anitari's Tipp zu folgen, also mal den Ablauf des 06.05.2015 abwarten.
Eigentlich wurde schon alles gesagt. Ich kann mich den kritischen Bemerkungen meiner Vorredner nur noch anschliessen.
Eine evtl. Mietminderung ist aus meiner Sicht ausgeschlossen da ja bei Mietbeginn die Bar schon da war.
Davon gehe ich ebenfalls aus.
Wo Du recht hast....Wiederspruch. Nur muß ich den VM nicht auf seine Fehler hinweisen, so richtig?
Bei einem Wiederspruch brauchste das nicht unbedingt im Detail. Allerderdings sollte ein Widerspruch grundsätzlich schon begründet werden.
War nun bei meiner Anwältin und sie meinte sie könnte wohl einen Aufschub herausbekommen, ansonsten sollte ich mir eine neue Wohnung suchen.
Sie sprach wohl aus Erfahrung...
darf ich ggf. gegenüber meiner oder vor meiner Garage stehen bleiben (also mit dem Zweitwagen)?
Du solltest Dir die Erlaubnis des Grundstückeigentümers oder Vermieters einholen.
Dieser Thread wühlt mich auf. Es gibt auch Vermieter für die man sich schämen muß.
Mein Mitgefühl ist Dir sicher.;)
Wozu widersprechen? Der VM muß selber wissen, daß seine Abrechnung nur Unfug ist.
Egal, ob sie Unfug, Porno, sittenwidrig oder sonstwas ist: Eine Abrechnung ist und bleibt eine Abrechnung. Das hiergegen angesagte Rechtsmittel ist der Widerspruch.
Er hat zwar die Wörter "Grundgebühren & Müll" hineingeschrieben, jedoch die nicht Preise?
Des Weiteren ist bis auf das Jahr 2014 in der Nebenkostenabrechnung, die unser Vermieter uns jährlich zukommen lässt (immer nur eine handschriftliche kurze Übersicht der Kosten), jedes Jahr Grundgebühren+Müll aufgelistet gewesen.
Wenn Ihr in den vergangenen Jahren Müll entsorgen konntet und auch dafür bezahlt hattet, verstehe ich das Problem nicht.
Auch mein Tip: krieg dein Leben auf die Reihe und höre auf das Geld von Anderen zu verschwenden!
edeskrumpli:
"Wie kann ich jetzt am besten die Wohnung kuendigen, die Kündigungsfrist betraegt ja ueblicherweise laut Vertrag 3 Monate, so dass ich im August davon befreit waere."
- Falsch. Solange nicht auch Dein Mitmieter zeitgleich kündigt, kommst Du aus dem MV nicht heraus.
"Hierzu stellt sich noch das Problem einen Nachmieter fuer mein Zimmer zu finden."
- Das stellt sich nur, wenn der VM und Dein Mitmieter damit einverstanden sind, Dich dann aus dem MV zu entlassen.
"Ich meine, bin ich verpflichtet, solange ich selbst keinen Nachmieter finde, solange fuer dieses Zimmer weiterhin zu bezahlen?"
- Ja, u.U. bis zum Sankt Nimmerleinstag...
"Oder was passiert dann, wenn die Mitbewohnerin nicht einwilligt, diesen Vertrag zu kuendigen und einen neuen zu unterschreiben, damit sie hier bleiben kann."
- Dann ist das eben so. Du kannst höchstens versuchen, sie zur ebenfalls-Kündigung zu verklagen, welches jedoch m.E. misslingen wird.
Wenn dich das stört dann stelle einfach das eigene Auto auch mal da hin. Oder wechselt euch ab. Dann hast du wenigstens nicht jeden Morgen die Scheinwerferlichter im Zimmer.
Leider hat die arme Nini z.Zt. kein zweites Auto...:(
Kann er die Wohnung vom Schjlüsseldienst nicht mal öffnen lassen ? Oder geht sowas erst ab Mietbeginn
Würde ich bei einer so bescheuerten Konstellation nicht(s) machen lassen.
Oder halt Gips , bzw Spachtelmasse, gibts fertig inner Tube. Reindrücken, glatt, streichen, feddisch
@ Berny Sry für die nun dumme Frage : Aber geht das auch mit Westzahnpasta ? Wir haben da nicht ganz so viel Kalk drin weste
Mit Westzahnpasta geht das auch. Musste aber nach dem ersten Gang und dem Abtrocknen und Einziehen noch einmal nachfüllen und glätten...
Kampfküken:
"Das mit der Bank ist mehr als dumm gelaufen und das habe ich auch einen Anwalt übergeben."
- Der sollte Dich auch weiterhin rechtlich beraten.
"Morgen will der Vermieter mich nicht mehr in die Wohnung lassen."
- Dann rufste die Polizei.
"Was mache ich, wenn er das Schloss auswechselt?
- Siehe zuvor. Und erstattest Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Amatitlan,
auch ich bin der Meinung, dass dieses mal ein Gericht entscheiden wird.
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