Beiträge von Berny

    CaLo:

    "Der Mietvertrag bestimmt, dass sich der Mieter verpflichet, den Gartenanteil in gepflegtem Zustand zu halten."
    - Habt Ihr einen Gartenanteil mitgemietet?

    "... einmal jährlich entsorgt wurde. Die Kosten dafür wurden problemlos auf die Mieteinheiten umgelegt."
    - Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung?

    "... ebenfalls keine Ankündigung der Reduzierung der Nebenkosten (Gartenabfälle) in entsprechender Höhe."
    Sind die Kosten der Gartenpflege im Mietvertrag als von Euch zu übernehmen vereinbart?

    "besteht bei der bisherigen Nutzung der Laub-Sammmelstelle über die vielen (>12) Jahre hinweg nicht ein Gewohnheitsrecht der Mieter"
    - Wie bereits geschrieben: Nein.

    "Kommt das plötzliche "Aufdrücken" der Entsorgungskosten je Mieteinheit einer versteckten Nebenkostenerhöhung gleich?"
    - Das kann ich ohne die Antworten zu wissen noch nicht sagen.

    "Wenn ja, welche Rechte hat man als Mieter? (Ohne diese bisherige Sammelstelle, hätten wir uns damals hier nie eingemietet, da die Laubmenge wirklich enorm ist)"
    - Antwort wie vor.

    Nun möchte der Vermieter, dass wir für die Reinigung aufkommen bzw. sonst die Jalousien tauschen.
    Sind die Aussenanlagen nicht Sache des Vermieters?


    Ja, sind sie (wenn sie nicht ausdrücklich im MV mit drin stehen).

    dakotaria:

    "Hallo Leute vielen dank für die Beratung noch mal :)!"
    - Hier rgibt es KEINE (Rechts-)Beratung, da diese den entsprechenden Berufsständen vorbehalten ist."

    "Wir haben das Problem momentan so gelöst, dass er es bei dem Heizungsanbieter noch mal nachprüfen lässt und ich bis dahin die alte Miete (540€) weiterhin zahle. Auch die Nachzahlung wird erst fällig wenn das mit der Heizungsfirma geklärt ist.
    - Du meinst wohl die Heizkostenberechnungsfirma?

    - OK soweit, halte uns bitte gelegentlich auf dem laufenden.

    fünfstelliges? gehört Dir eine ganze Plattenbausiedlung in Berlin Marzahn, oder was? :D


    Denk' nach: Hausaussenwände streichen, Wasser-+WMZähler einbauen, Heizkostenabrechner, Fenster, Rolläden, Verbundene Heizungsanlage, Innentür, Gewerberaumfenster, Heizungswartung, Kanal-Dichtigkeitsprüfung, Gebäude-+Haftpflichtversicherung. Und das alles für ein 5erMFH.

    Mietvermietet werden folgende Einrichtungen: Komplette Einbauküche (Möbel u. Geräte) mögliche Reperaturen gehen zu Lasten des Mieters.
    Diesen interpretiere ich so, dass ich Reparaturen, die in meiner Küche anfallen, zu 100% tragen muss (soll).


    "Soll"... Dem steht jedoch (was ich anfangs übersah) der § 535 BGB entgegen.

    Meine Empfehlung:
    Drei Angebote einholen und in Abwägung mit dem Leistungsverzeichnis das günstigste Angebot auswählen (das muss nicht das billigste sein. Wenn die Abfuhr von Grünschnitt mit drin ist und der Turnusmäßige Baumschnitt, kann auch ein teures Angebot günstiger sein, wenn die billigeren diese Positionen nicht beinhalten.)


    Richtig - bei meinem MFH wird alles per Ausschreibung (sogar Versicherungen) gemacht, und zwar bei möglichst vielen Anbietern. Hat mir VM bzw. den M schon Fünfstelliges eingespart.

    Der Deutsche Mieterbund gibt 0,1€ je m² Wohnfläche als Durchschnitt an.
    Was ist bei einem Lohnniveau von 25,- bis 35,- € für Rasenpflege, jährlicher Heckenschnitt und Laubsammeln, etwas Unkraut vernichten je m² angebracht?


    Wie wäre es denn mit weniger Extremen?
    Bei Fachhandwerksarbeiten kannst Du 20€/h ansetzen, bei Putz-o.ä.-Arbeiten 10€/h. Alles ohne Märchensteuer selbstverfreilich.
    Bei meiner Immobilie gibt es ~20m² Garten. Dessen Pflege stelle ich mit 9,90€ mtl. den Mietern in Rechnung.

    Hallo Berny,
    ja auf jeden Fall werde ich die Zählerstände mitteilen.
    Momentan bin ich fast am überlegen nicht einfach zum ca August zu kündigen und mir etwas anderes zu suchen.


    Hmm, solch ein solcher Schritt sollte wohl überlegt sein, denn Du hast ja noch garkeinen Überblick über die zukünftige Kostenentwicklung.
    Nach der Heizgradtagetabelle fallen im Nov+Dez allein 28% des Jahresverbrauchs an Heizkosten an.

    dakotaria,
    mit der erhöhten Betriebskostenvorauszahlung würde ich nicht unbedingt bis 1.7. warten, sondern eher am 1.6. zahlen. Macht sich psychologisch besser.
    Die Vorauszahlungen werden sowieso in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt, und ~1 Cent Zinsverlust machen dan Kohl auch noch nicht fett.
    Du wirst uns sicherlich tonight über alle HKV-Zählerstände nach dem Vergleich mit dem ÜP informieren.

    Als ich die Wohnung übernommen habe wurde das hopplahop gemacht und kein Übergabeprotokoll erstellt. Die Vormieterin hat sich hier öfters mal kreativ ausgetobt und kleine schlaglöcher im Laminat hinterlassen, sowie die Türen zu kurz abgeschliffen usw. Kleinigkeiten, die ich auch nicht angezeigt habe. Stehe ich in der Nachweispflicht, dass ich das nicht verursacht habe, wenn er von mir verlangt das zu beseitigen oder muss er mir nachweisen, dass die Schäden während meiner Mietzeit entstanden sind?


    Ich denke, dass dieser Zug für Dich abgefahren ist.

    Aus "Mietrechtslexikon":
    Sofern die Garage zusammen mit der Wohnung vermietet wurde, liegt ein einheitliches Mietverhältnis vor.


    Der Fragesteller schrieb jedoch: "Wohnung und Tiefgaragenstellplatz wurden zusammen angemietet. Es gibt zwei Mietverträge, einen Mietvertrag für die Wohnung und einen Mietvertrag für die Garage."
    Der erste Satz hat Dich irritiert (Schande über Dein greises Haupt:rolleyes:).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!