Beiträge von Berny

    Ich weiß schon, wer diesen Monat den Preis für den schlechtesten Neu-User erhält...
    Ich würde jetzt darauf wetten, dass Du nur Anlauf nimmst, um irgend eine total kreative Werbung zu platzieren.


    Du sagst es. Vier andere Meldungen von ihr waren einwandfrei Spam.

    Mich würde eigentlich in erster Linie interessieren, ob überhaupt diese Art von Arbeiten umgelegt werden kann, wenn sie nicht im Mietvertrag verankert ist .


    Wenn nicht vereinbart und auch nicht auf die BetrkVO Bezug genommen wird, dann nicht.

    komarara:

    "Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine Wohnung vom 01.04.2014 bis 01.10.2015 gemietet. Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben,"
    - Das bezeifele ich. Wenn es sich um EINE Wohnung handelt, habt Ihr beide EINEN MV unterschrieben. - ODER hat jeder von Euch beiden je einen MV Über dieselbe Wohnung unterschrieben?

    komarara:

    "Der Vermieter gab mir nur einen Schlüssel für den Briefkasten. Dieser ist in zwei Teile gebrochen. Habe es beim Schlüsseldienst reparieren lassen aber leider passt er nicht mehr, da wohl ein Zahn fehlt."
    - Das ist Dein pers. Pech.

    "Der Vermieter hat keinen zweiten da. Nun muss ich wohl den Schlüsseldienst rufen um das Schloss austauschen lassen."
    - Sowas schaffst Du selbst wohl nicht...?

    "Ich dachte eig., dass der Vermieter einen Zweitschlüssel haben müsste?"
    - Nein, keinesfalls, genausowenig wie der VM auch keinen Wohnungszweitschlüssel haben sollte.

    "Muss ich die Kosten nun tragen?"
    - Yeah...

    Acc3ss:

    "Auf meiner Nebenkostenabrechnung wird ein Kubikmeterpreis von 2,31€ für Frischwasser und 3,05€ für Schmutzwasser angegeben. Dies stimmt jedoch nicht mit den angegebenen Tarifen der Berliner Wasserbetriebe überein, diese sind deutlich günstiger (Frischwasser 1,81€ brutto, Schmutzwasser 2,30€)."
    - Wie bereits angedeutet: Märchensteuer und Zählergrundgebühr berücksichtigt?

    "Als Handwerkerleistung, die durch Umlage zu zahlen sind, wird unter Anderem "Garagenwartung" angegeben. Ich habe jedoch keine Garage angemietet, sondern lediglich einen Stellplatz im Innenhof (Es gibt aber auch Graragen). Kann man mich dafür zur Kasse beten?"
    - Nein, eigentlich nicht. Denn was drauf steht, muss auch drin sein...

    So wie die Urteile aussehen, liegt es stark im Ermessen des Richters. Also sind wohl 5 - 20 % Mietminderung im Rahmen. Eben je nach Schwere der Wasserbeeinträchtigung und (Laune des) Richter. Das ist doch mal ein guter Richtwert - finde ich zumindest. ;)


    Jooo, könnte hinkommen.

    Da steht nur"Vollmacht zur Klage gegen WE Nr.1 / Nachname" und Eigentümer und Mieter haben den gleichen Nachnamen.


    Dann soll der Vollmachtgeber den zu Beklagenden gefälligst korrekt benennen.

    Knarz:

    "Durch eine Mietminderung hätte vielleicht auch der Vermieter Druck, unsere Nachbarn rauszuwerfen."
    - Das glaubst Du aber auch nur...

    "Ohnehin weiß ich aktuell noch nicht mal, wer bei dem vermietenden Unternehmen für solche Dinge zuständig ist."
    - Der Vermieter (ist bestimmt im Mietvertrag benannt).

    mieter85:

    "Nun ist Mieter A ausgezogen, hat einen Aufhebungsvertrag gemacht"
    - Haben ALLE Beteiligten den unterschrieben?

    "eine Nachfolgerin gefunden. Sie hatte aber mit den Vermietern "nur" einen mündlichen Mietvertrag gemacht"
    - Und der gilt.

    "und sagt nun, dass sie doch nicht einziehen wolle"
    - Dann soll sie mal zusehen, wie sie wieder da raus kommt...

    "das der mündliche Vertrag nicht gültig sei, weil ihr einige falsche Angaben gemacht wurden bzw. sie dies nicht richtig verstanden hätte."
    - Der mdl. MV gilt trotzdem.

    "Wenn nun die eigentliche Nachfolgerin sich weigert einzuziehen und die Miete anteilig zu zahlen - sind dann Mieter B und C dennoch verpflichtet die Gesamtmiete zu zahlen inkl. des Anteils der Nachmieterin?"
    - Ja, jeder Mieter haftet gesamtschuldnerisch.

    hoderlump,

    zu dem Entwurf: Den dicken Absatz auf Seite 1 kannst komplett weglassen. Ich kopiere Dir mal meine Meinung hinein:

    FRISTLOSE KÜNDIGUNG

    Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

    gemäß § 6 des zwischen uns abgeschlossenen Mietvertrages vom 17.11.2012 sind Sie verpflichtet, eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 350 EUR zzgl. 150 EUR Betriebskostenvorschuss, also insgesamt monatlich 500 EUR Mietzins zu entrichten.

    Unser Mietverhältnis hat am 01.12.2012 begonnen. Die Miete wurden zwischenzeitlich leider nur sporadisch gezahlt, sodass sich inzwischen per heutigem Datum ein Fehlbetrag in Höhe von 4700 € angesammelt hat.

    Des weiteren schulden Sie noch Nachzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen von 2012-2013 i.H.v. 1521,37 € und für 2013-2014 i.H.v. 1630,71 €, zusammen also 3152,08 €.

    Mit dem Schreiben vom 01.02.2015 habe ich Sie schließlich abgemahnt und leider vergeblich aufgefordert, Ihr Verhalten sofort zu ändern.

    Sie befinden sich also mit weit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand. Hiermit spreche ich Ihnen und allen im Ihrem Haushalt lebenden Personen die fristlose Kündigung des Mietverhältnisse gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB aus.

    Ich fordere Sie auf, die Mietsache bis spätestens zum Monatsauflauf vollständig zu räumen und mir im vertragsgemässen Zustand herauszugeben. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird bereits jetzt widersprochen. Sollten Sie die vorgenannte Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich den Rechtsweg beschreiten. Die dadurch entstehenden erheblichen Mehrkosten würden dann zu Ihren Lasten gehen.
    Sofern Sie der Kündigung widersprechen, fordere ich Sie bereits hiermit auf, mir über Ihre Widerspruchsgründe Auskunft zu erteilen. Mit einer Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 erkläre ich mich bereits jetzt nicht einverstanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    anitari:

    "In dem Privatstreit zwischen Andreas und Leipziger geht hier das Wesentliche fast unter. Bitte meine Herren macht das via PN.
    - Ossi vs. Ossi, ob das geht...?

    " wolke99 OK, trotzdem ist die Abrechnung in dieser Form unwirksam da, wie ich schon schrieb, wichtige Mindestanforderungen an eine korrekte Abrechnung fehlen."
    - Und die Wolke sollte noch einmal Posting #13 lesen.

    Aber, das Auffüllen des Ausdehnungsgefäßes gehört ist im Grunde zu den Betriebskosten der Heizungsanlage, da es sich um eine Arbeit handelt die regelmäßig durchgeführt werden muss.


    Das trifft zu bei einem defekten Ausdehnungsgefäss. Das bei der Zentralheizungsanlage in meinem MFH ist schon mindestens 20 Jahre alt, das in meiner Gasetagenheizung meiner Mietwohnung knapp dreissig Jahre - und sie funktionieren immer noch. Also ist das Auffüllen bestenfalls als Wartung zu verstehen, genauso wie die Regulierung des Wasserdrucks oder die Kesselreinigung o. dgl.

    Anhand der meisten Reaktionen hier, erwarte ich hier jedoch keine hilfreiche Antworten mehr zu erhalten. Offenbar mein Fehler anzunehmen, man könne in einem Forum für Mietrecht Hilfe in Mietfragen bzw. dazugehörigen möglichen Rechtsproblemen erhalten können.


    Du solltest für Deine Unzufriedenheit bzw. Dein Versagen nicht die (freiwilligen, hilfsbereiten und unentgeltlichen) User dieses Forums verantwortlich machen.
    Tipp: Geld ansparen und dann den besten und teuersten Rechtsanwalt mandatieren.

    Quahn:

    "Wäre es für Eigenbedarf ausreichend, dass z.B. seine Freundin zu Ihm ziehen will?"
    - Wie bereits erläutert: Nein.

    "Wie sollte ich mich verhalten, wenn er mir jetzt ein Kündigungsschreiben überreicht, in dem er weder auf Eigenbedarf noch auf § 573a BGB Bezug nimmt? Kann ich einfach sagen, dass diese Kündigung so ungültig ist, weil er keinen Grund angibt,"
    - Ja, kannst sie ignorieren oder ihr widersprechen, weil die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ich empfehle jedoch ersteres.

    "oder muss ich Ihn über sein Sonderkündigungsrecht/Eigenbedarf aufklären?"
    - Nein, never.

    "Sollte mein Vermieter mir nun z. B. am 01.04. eine Kündigung mit Eigenbedarf und 3 Monaten Frist in mein Zimmer gelegt haben, würde diese dann gelten, auch wenn ich erst 2 Wochen später ..."
    - Wichtig ist, wann die Kündigung in Deinen Machtbereicht gelangt(e).

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