Beiträge von Berny

    Das sollte nicht dem Zweck dienen dass ich Mittleid hervorrufen wolle. Ich wollte damit sagen, dass ich bei einfachem weiterlaufen lassen der Sache noch mehr Probleme bekomme und deswegen die Situation ändern will/muss.

    Ich habe mir den Post zu meiner Kündigung durchgelesen und werde sie ein wenig anpassen. Das wichtigste ist jedoch dass sie formal und rechtlich in Ordnung ist.


    Du hättest bereits vor über zwei(!) Jahren fristlos kündigen können und sollen.

    Hallo H H: Zum Thema Betriebskosten habe ich folgendes gefunden. Wie ist Deine Meinung dazu ?

    "Als Betriebskosten sind solche Kosten zu verstehen, die dem Vermieter durch den bestimmungegemäßen Gebrauch laufend entstehen.

    Hierzu gehören dann nicht Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten sowie Herstellungskosten.

    Instandhaltungskosten sind solche Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erhalten, wenn durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung ein Mangel entstanden ist. Die Beseitigung eines Mangels gehört also zur Instandhaltung, die nicht im Wege der Betriebskosten umgelegt werden kann.

    Keine Betriebskosten sind insbesondere die Kosten der Anschaffung von Geräten und Kleinteilen, auch wenn es sich um verschleißbedingte Ersatzbeschaffungen handelt (BGH WuM 2004,290)

    Maßnahmen zur Schadensvorsorge - wie Wartung, Pflege und Überwachung - können dagegen im Wege der Betriebskosten umgelegt werden (zB. AG Berlin GE 1988,524.)

    Für den Fall bedeutet dies, dass Ihr Vermieter die reinen Wartungskosten zwar als Betriebskosten in Ansatz bringen darf, nicht aber den Teil des Aufwandes und Materials, der auf die Behebung des Defekts entfällt. Dieser wäre sauber herauszurechnen, bevor hier etwas gezahlt wird.

    Denn für die Abnutzung zahlt der Mieter bereits den Mietzins. "


    Du hast versäumt, die Quelle anzugeben.:(

    God aften Danske,

    "Die Sache ist die, dass Vermieter GmbH und Maklerfirma GmbH mehr oder weniger die selbe Gesellschaft sind. Ihre Namen sind fast ähnlich,"
    - Es kann durchaus ein Herr Meier Vermieter, und ein Herr Maier Makler sein.

    "durch eine Internetsuche finde ich denselben Mann in Verbindung mit den beiden Gesellschaften. All unsere Kommunikation ist mit der Maklerfirma. Also sieht es für mich so aus, als ob derselbe Typ zwei Firmen hat, einfach um die Maklerprovision zu bekommen."
    - Mit sowas musst Du rechnen. Wenn ich Makler höre oder lese, gehen bei mir einige Warnlampen an.

    "Darf der Makler eine Maklerprovision erlangen? Wieso gibt es überhaupt einen Makler?"
    - Wenn der Makler auch Vermieter ist, darf keine Provision verlangt werden.

    "Was sollen wir jetzt tun?"
    - Was Ihr tun SOLLT, hmmm, (auch) ich würde mit dem/denen jedenfalls keinen MV abschliessen.

    "Entschuldige bitte mein Deutsch. Ich hoffe, dass ich mich verständlich gemacht habe :-)"
    - Ich würde gerne soo gut dansk oder norsk sprechen können...

    komarara:

    "Wir haben beide den gleichen Vertrag, mit dem Unterschied, das bei mir Zimmer neben der Küche jetzt und bei Ihm Zimmer neben dem Wohzimmer."
    - Mein Nachbar und ich haben beide den gleichen Vertrag, mit dem Unterschied, das bei mir Wohnung EG links und bei Ihm EG rechts ist.

    "Jeder überweist die Miete selber. 700€ Kalt, 350€ p. P"
    - Jeder überweist die Miete selber. 900€ Warm, 450€ p. P

    Wenn im Mietvertrag steht dass, die Gartenpflege entfällt, heißt das wohl eher, dass der Mieter diese nicht durchführen muss. Hat aber mit den Betriebskosten nichts zu tun.

    Interessant, aber hier noch nicht beantwortet wäre, was gemäß der Betriebskosten vereinbart ist. Wird auf die BkVO verwiesen, ist die Gartenpflege umlegbar.


    Nein, sondern die Kosten der Gartenpflege...:o

    Warum? Kann man nicht dennoch eine Antwort auf meine Frage bekommen?
    Was ist das hier für ein merkwürdiges Gebaren?
    Also ich sag jetzt ich hab nach gelesen und es steht die monatliche Vorauszahlungen drin.
    Und nun?


    Also ich sage jetzt mal, dass Du hier keine zielführendere Auskunft bekommen wirst, wenn Du nicht endlich Deinen Ar... bewegst.
    Wir "warten" auf die wortwörtliche Widergabe des MV-Textes bzgl der Betriebskosten.

    Sorry, aber ich hab den Mietvertrag gerade nicht zur Hand. Der ist bei meiner Schwiegermutter.
    Man kann doch durchaus auch eventuelle Fragen stellen und dann Antworten bekommen.Oder ist das hier nicht erwünscht? Dann bin ich wohl falsch hier. Danke schön!


    Was wäre wenn er nicht bei Deiner Schwiegermutter ist??

    solch ein Schreiben hatte ich vor mehreren Wochen bereits verschickt und führe demnach auch eine Mietminderung durch
    ich frage mich halt jetzt, ob es nicht ihre Pflicht ist, sich schriftlich um einen Termin zu bemühen
    weil den telefonisch abgemachten Termin hatte sie nicht wahrgenommen
    Grüße Mandy


    Dann würde ich sie jetzt noch einmal nachweislich letztmalig auffordern.

    PS: Die VMn ist ja auch garnicht verpflichtet, sich Mängel an der Mietsache anzusehen - jedoch sie zu beseitigen...

    Mir ist nur etwas sauer aufgestossen, dass ich die Boilerreparatur zahlen soll.
    Um die Reparatur von der Wartung zu trennen, müßte man dann wohl von der Elektro-Firma die Rechnung noch splitten lassen?


    Ich würde doch mal die Firma fragen, ob sie dies als Reparatur oder Wartung bezeichnet, ausserdem wie alt der Boiler ist UND warum sie diese Arbeit überhaupt ausgeführt hat.
    Warum musste der Boiler repariert werden?
    Welcher Art ist der Boiler (bspw. Google-Bild)?

    es geht um einen Wohnungsmangel.
    ich hatte bereits vor 6 Wochen telefonisch einen Termin mit meiner Vermieterin ausgemacht, sie war aber nicht erschienen. Auf meine SMS und Anrufe antwortete sie nicht.
    Nach 6 Wochen hat sie mir nun vorgestern eine SMS geschrieben, dass ich sie zurückrufen soll, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie hätte mich vergessen. Das hängt offensichtlich damit zusammen, dass ich die Miete nun gemindert überweise.

    Seid ihr der Meinung, ich muss sie zurückrufen oder ist es ihre Pflicht sich um eine schriftliche und verbindliche Terminabsprache zu bemühen?


    Wenn ich den Eindruck habe, dass mein Vermieter versucht, eine Reklamation auszusitzen, würde ich anstatt herumzuhampeln ihm/ihr ein Einwurfeinschreiben schicken, worin der Mangel beschrieben ist, seit wann er dem VM bekannt ist, und den VM auffordern, ihn zeitnah zu beseiteigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Ach auf § 535 BGB Bezug nehmen.

    Leipziger82:

    "Materialkosten sind schon einmal herauszurechnen"
    - Njet, die gehören nun einmal zur Hausreinigung.

    "ebenso wie die Kosten der Berufsgenossenschaft."
    - Njet, Sozialabgaben gehören zu Johnny Controletti's Kosten.

    "Was die Sonderkosten A+S sein sollen, weiß ich nicht."
    - Aber ich, kenne sogar diese Firma in Willich-Schiefbahn persönlich. Die berechnen Heizkosten, und deren Entgelte sind dann in der HK-Abrechnung wiederzufinden, jedoch hier eben nur mit 0,00€ gelistet.

    "Was ein "Schmutzwasserp." ist, weiß ich auch nicht."
    - Na, vielleicht kein Pfilter, sondern eine Pumpe...?:cool:

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