Beiträge von Berny

    Alex-93:

    "Meine Freundin hat einen Mietvertrag in dem die zu Bezahlende Miete X Angegeben sind und dahinter steht das darin ALLE Nebenkosten enthalten sind.
    Jetzt will er von ihr 700 Euro für Wasser, Strom, etc.... und er droht ihr damit (mündlich) das sie es einfach bezahlt oder er sie verklagt..1. Auf diese oben genannten Nebenkosten 2. Auf ein Ceran-Kochfeld das einen Kratzer hat und ein Schuhregal das durch das Wasser im Winter ein wenig aufgeweicht ist."

    - Soll er doch klagen. In der Klageschrift wird der Kläger seine Klage nachvollziehbar begründen müssen.
    Ist die Mieterin die alleinige Nutzerin incl. Zugangsmöglichkeit für das Kochfeld und den Schuhschrank?

    gestern habe ich eine Benachrichtigung über eine Erhöhung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete erhalten.
    Daher habe ich mich mit den Merkmalen für mögliche Zu- und Abschläge beim Mietspiegel befasst. Mir ist aufgefallen, dass einAbschlagsmerkmal ... noch explizit erwähnt wurde, im Muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt jedoch leider nicht mehr auftaucht. Da es für meine Mietberechnung relvant wäre, hier die Frage: [B]Kann ich dieses nun dennoch unter dem Punkt "Zusätzliche Begründungen" aufführen und wenn ja, kann ich die Abschlägen aus 2013 als Referenzwert angeben und damit auch rechnen?


    Hallo Isa,
    dies scheint ein sehr spezielles Thema zu sein. Ich würde da direkt bei der genannten Behörde mal nachfragen.

    Hilfsbedürftig:

    "Ich bin am 30.09.2014 aus der von mir angemieteten Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat sie mir ohne Protokoll abgenommen"
    - Zeugen...?

    "Anfang Januar Habe ich ihn angerufen um ihm meine neue Bankverbindung wegen der noch zu erwartenden Kaution durchzugeben.
    Diese hat er sich dann notiert und wollte die Kaution etwa 3 Monate später nach Fertigstellung der Nebenkostenabrechnung überweisen."
    - Zeugen?

    "Als ich jetzt wieder anrief um zu fragen was denn nun mit der Kaution ist, sagte er mir das er jetzt bei Gericht eine Schadensersatzklage einreichen werde."
    - Dann warte mal ab, ob was kommt.

    "Die Nebenkostenabrechnung hatte ich inzwischen erhalten und auch beglichen."
    - War nicht nötig.

    "Die Schadensersatzkläge begründet er mit defekten Türen und Fensterrahmen sowie einem defekten Waschbecken."
    - Abwarten...

    "Ich sprach ihn daraufhin auf die Verjährungsfrist an. Er sagte mir dann, das diese bis zu unserem Telefonat unterbrochen und gehemmt gewesen sei."
    - Quatsch. Er hatte bis zum 31.03.2015 Zeit, bei der Übergabe versteckte Mängel zu reklamieren.

    "Angeblich hat er Zeugen die dieses Telefonat mitgehört haben und deshalb die Verjährung noch nicht eingetreten sei, aus dem Telefonat sei klar hervorgegangen, das ich von ihm geforderte Reparaturarbeiten jetzt abgelehnt hätte und er mit seiner Klage erfolg haben wird!
    Wie kann ich mich ohne Anwalt gegen diese Unverschämtheit zur Wehr setzen? Für einen Anwalt fehlt mir derzeit das nötige Geld. Er sagt das er von mir jetzt noch 2500,00€ fordern wird und er alle nötigen Belege dafür hätte."
    - Bangemachen gilt nicht , jedoch mangels Zeugen/Schriftlichem sehe ich Dich in keiner so guten Position.

    "Ich habe keine Zeugen, niemanden und meine Kaution in Höhe von 1200€ hat er auch noch! Ich hoffe jemand kennt sich aus und hat einen Rat für mich!"
    - Hier würde unzulässige Rechtsberatung beginnen...
    Halte uns bitte auf dem Laufenden.

    Der Kellerraum ist ein komplett ummauerter Raum mit einer normalen Wohnungstür. Der Schlüssel für diese Tür wurde mir bei der Wohnungsübergabe mit übergeben.


    Dann hat der Vermieter "etwas" versäumt. M.E. wären hier die Interessen abzuwägen. Die Stiftung Warentest veröffentlicht in ihrem neuen Heft 05/2015 übrigens einen Test mit Fahrradschlössern...

    Es hätte ja nur sein können, dass es da irgendwelche Bestimmungen für Bestandswohnungen gibt, den alten Dreck nach so und so viel Jahren durch energieeffizientere Geräte auszutauschen.


    Mein eigener Bosch-vier-Platten-Herd wurde nach 45 Jahren störungsfreiem Betrieb ausgetauscht gegen einen mit Glaskeramik-Kochfeld, da zwei Wohnungseinrichtungen zusammengelegt wurden. Ob er eine Energieschleuder war, wage ich zu bezweifeln. Es kommt m.E. darauf an, geschickt damit umzugehen, bspw. die Platten rechtzeitig auszuschalten bevor man/frau die Töpfe herunternimmt.

    Hallo Curumo,

    Deine Gedanken bzw. Ambitionen in Ehren..., aber hast Du mal über Lobbyismus nachgedacht?
    Der Energieversorger will Energie verkaufen, je mehr, desto besser. Also hat er seine Verbindungen zu bestimmten Politikern...
    Der Handel will Geräte verkaufen, je mehr, desto besser. Also hat er seine Verbindungen zu bestimmten Politikern...
    Die Grünen bzw. Ökos wollen Wählerstimmen, je mehr, desto besser. Also werben sie bei den Wählern...

    Tipp: Willst Du politisch was erreichen, wende Dich an die jeweilige Opposition. Sie hören Dir gerne zu - solange sie Opposition sind...

    Weshalb sollte der Vermieter an funktionierenden Geräten etwas ändern???
    Weshalb sollte der Vermieter oder der Wasserversorger zum Wassersparen auffordern / das gleiche mit Strom???

    Jep Berny ist von Vorteil wenn man nicht nur dummer Mieter im privaten ist, sondern auch technischer Dienstleister im beruflichen, da sowohl als Servicetechniker der Wartungen, Reparaturen und INstallationen durchführt, wie auch im kaufmännischen der , entsprechendes dokumentiert, PLäne erstellt , beauftragt, kontrolliert und den gewerblichen Mietern das ganze als absolut konform verkauft.


    Falls Du bei mir mal Mieter werden solltest, darfste auch immer die BK-Abrechnungen überprüfen.:)

    DavidS:

    "Des weiteren sagt er er könne 1,5 Jahre abrechnen weil "die bei den Stadtwerken" etwas falsch gemacht hätten."
    - Quatsch. dann könnte er den 18 MonatsVerbrauch auf 12 Monate 'runterrechnen, bzw. auf sechs.

    das Wasser würde er so berechnen weil alle Zähler kaputt wären (also unsere laufen alle normal) und diese eh ausgetauscht werden müssen"
    - Quatsch. wenn die Messwerte nicht auffällig abweichen von früheren Werten, können sie trotzdem verwendet werden.

    "das ist ja nicht mein verschulden als Mieter?"
    - Mietern können Mängel am Haus nicht zugerechnet werden.

    LordExcalibur:

    "Es wurde zu 50% nach Verbrauch (gem. Warmwasserzähler bzw. Heizkostenverteiler) und zu 50% nach Wohnfläche verteilt.
    1. Verteilung 50:50 nach Verbrauch und nach Wohnfläche"
    - § 7 Satz 2: "In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen." HeizkostenV - Einzelnorm

    "2. Wartungskosten der Heizanlage
    Mir kommen die Wartungskosten ziemlich hoch vor. Es werden 170€ pauschal und dann noch Einzelposten für Wartung und Schornsteinfeger beanschlagt."
    - Unzulässig. Alle entstandenen+berechneten Kosten sind (auf Verlagen des Mieters) centgenau nachzuweisen.

    Hallo Sanserei,

    "Mir fehlt leider die Abrechnung vom letzten Jahr (also ich habe nur die von unserem Nachbarn..."
    - Also vergleichst Du hier zwei Wohnungen???

    "Vielleicht ist ja auch die Gegenüberstellung der Zahlen gar nicht sinnig ???"
    - Du sagst es. - Andererseits sprichst Du aber von Euren Vormietern...:confused:

    - Wann gelangte sie in Deinen Verfügungsbereich?

    Das kann ich leider nicht genau sagen, ich war seit Ende März zuerst bei einem Freund und dann bei meinen Eltern, um der Situation in der Wohnung zu entgehen. Ich kann also davon ausgehen, dass er mir die Kündigung am 31.03. in mein Zimmer gelegt hat.


    Zum 01.06. ist sowieso keine Kündigung möglich, sondern nur zum Monatsablauf. Der VM meint also wohl den 31.05. Da jedoch 3+3 Monate gelten, wäre die Kündigung erst zum 30.09. möglich.

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