Beiträge von Berny

    Ach und womit die Dame der Hausverwaltung mich auf die Palme bringt, ist dieser Verrechnungscheck. Da muss ich nun extra für zur Bank rennen, natürlich blöde weil sich deren Öffnungszeiten mit meinen Arbeitszeiten beißt. Dann noch ne Woche warten bis das Geld aufm Konto ist. Warum überweißt die Hausverwaltung nicht einfach grrr


    Frage das doch die HV. Die wollen wohl Zinsen gewinnen...?

    Hat jemand einen Rat?


    Hallo, welchen Rat erwartest Du? Hast Du Dich mal in die Perspektive der Nachbarn versucht hineinzuversetzen?
    Ich würde sagen, dass gewisse Lautstärken zu den angebrachten Zeiten durchaus zumutbar sind. Haben die Nachbarn keine Kinder? Woher haben die Deine Handynummer?

    Rumänische Großfamilie? Wenn die schon 30 Leute in einen Mini-Van bekommen, warum dann nicht mehrere hundert Familienmitglieder in eine Mietwohnung?


    Die Polizei hatte mal vor längerer Zeit einen Transit angehalten, in welchem sich 27 Personen befanden (Ford-Arbeiter auf dem Weg von Köln nach Anatolien)...:rolleyes:

    Mietbeginn ist der 01.06.2015. Ab dem 01.06.2015 gilt auch die Mietpreisbremse.
    Nun darf man prüfen:
    1. wie hoch ist für diese Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete? (Achtung: Es reicht nicht aus nur den Mittelwert aus dem Feld im Mietspiegel auszuwählen, es müssen auch alle Zu- und Abschläge und Sondermerkmale berücksichtigt werden!)
    Wie teuer wäre die Wohnung (Nettokalt) bei 10 % Aufschlag auf die oben errechnete Vergleichsmiete?
    2. Wie teuer war die Wohnung beim Vormieter (Nettokalt)?
    Der höhere Wert aus 1. und 2. darf maximal als Kaltmiete genommen werden, sofern die Wohnung in den Sachverhalt der Mietpreisbremse fällt (es gibt ja Ausnahmen, z. b. Neubau, umfassend modernisiert, u. A.)


    Wie guut, dass Du studiert hast...;)

    atbfan100:

    "im Bad haben wir noch nicht mal die Heizung genutzt sondern den Heizlüfter."
    - Wenn der in die Badewanne oder Dusche fällt, bekommste eine "kostenlose" Massage...

    "Aber unsere Küche ist zusammen im Wohnzimmer, da geht beim Kochen und anschließend lüften viel Energie verloren."
    - Glaube ich eigentlich nicht, denn, wie bereits gesagt, heizt der Herd ja das WZ mit, und Lüften während und nach dem Kochen tauscht ja eher nur die Luft aus, ohne dass die Möbel auskühlen.

    "Trotzdem bedanke ich mich sehr für euere Hilfe und kostbare Zeit die Ihr für mich aufgebracht habt."
    - Trotzdem gerne...;)

    Vorab, hennes92:

    "Also wie sieht es aus wenn er meine Freundin jetzt wirklich auf die 500 € Kaution verklagt, wie angedroht? Hat er dafür eine vernünftige Grundlage und hat Chance auf Erfolg?"
    - Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand, und spekulieren tun wir hier nicht so gerne.

    "Im Juni 2014 ist in die Wohnung einer Freundin ein Untermieter in ein unmöbliertes Zimmer eingezogen ... haben sie nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen."
    - Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, falls nicht (nachweislich:rolleyes:) eine andere vereinbart wurde. Eine wirksame Kündigung KANN nur schriftlich erfolgen.

    "Nun haben sie sich allerdings ziemlich voneinander entfernt und der Freund ist nun plötzlich zum Ende des Monats März ausgezogen."
    - Dann sollte er sich mal dranhalten und wirksam zum nächstmöglichen Termin (31.07.) kündigen.

    "Sie hatten sich nun zunächst darauf geeinigt, dass die Kaution in Höhe von 500 € bei der Hauptmieterin [zum besseren Verständnis: Sie ist die/seine Vermieterin!] verbleiben"
    - Sie kann die Kaution sogar noch bis zum 31.01.2016 einbehalten um noch (bei Mietende verborgene) und auch noch sonstige verbliebene Reklamationen (bspw. auch Mietrückstände) abrechnen zu können, z.B. folgendes:

    "Der Untermieter hat das Zimmer auch ohne eine Reinigung oder einen neuen Anstrich hinterlassen (hat die Hauptmieterin bei einem mündlichen MV auch keinen Anspruch drauf oder?!). Desweiteren hat er beim reinZIEHEN der Waschmaschine einige ziemliche Kratzer auf dem Fußboden hinterlassen. Kaffeeflecken an der Tapete in der Küche gibt es auch noch."
    - Ob ein neuer Anstrich fällig ist, kann nur beurteilt werden, wenn die Tapete entsprechend bedürftig ist. Beschädigungen MÜSSEN vom Mieter beseitigt werden.

    Da bei der Kaution eine Summe offen ist, der den Betrag von 2 Kaltmieten erreicht, könnte der Vermieter sofort fristlos kündigen.


    Nein, das gilt m.W. nur dann, wenn bei Neuverträgen die Zahlung der Kaution in bis zu drei Raten MIT den ersten bis zu drei Mieten vereinbart wurde.

    liesbeth80,
    im ÜP werden alle Vereinbarungen die Mietsache betreffend festgehalten, und zwar in zwei Ausfertigungen mit jeweils Originalunterschriften.
    Wenn Du noch zusätzliche Arbeiten gemacht hast, war das ja sehr nett...
    Auch wenn der VM dies "verlangt" hat, würde ich wegen der unsicheren Beweislage kein Bohei draus machen und es einfach abhaken.

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