Vorab, hennes92:
"Also wie sieht es aus wenn er meine Freundin jetzt wirklich auf die 500 € Kaution verklagt, wie angedroht? Hat er dafür eine vernünftige Grundlage und hat Chance auf Erfolg?"
- Vor Gericht und auf hoher See sind alle in Gottes Hand, und spekulieren tun wir hier nicht so gerne.
"Im Juni 2014 ist in die Wohnung einer Freundin ein Untermieter in ein unmöbliertes Zimmer eingezogen ... haben sie nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen."
- Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, falls nicht (nachweislich
) eine andere vereinbart wurde. Eine wirksame Kündigung KANN nur schriftlich erfolgen.
"Nun haben sie sich allerdings ziemlich voneinander entfernt und der Freund ist nun plötzlich zum Ende des Monats März ausgezogen."
- Dann sollte er sich mal dranhalten und wirksam zum nächstmöglichen Termin (31.07.) kündigen.
"Sie hatten sich nun zunächst darauf geeinigt, dass die Kaution in Höhe von 500 € bei der Hauptmieterin [zum besseren Verständnis: Sie ist die/seine Vermieterin!] verbleiben"
- Sie kann die Kaution sogar noch bis zum 31.01.2016 einbehalten um noch (bei Mietende verborgene) und auch noch sonstige verbliebene Reklamationen (bspw. auch Mietrückstände) abrechnen zu können, z.B. folgendes:
"Der Untermieter hat das Zimmer auch ohne eine Reinigung oder einen neuen Anstrich hinterlassen (hat die Hauptmieterin bei einem mündlichen MV auch keinen Anspruch drauf oder?!). Desweiteren hat er beim reinZIEHEN der Waschmaschine einige ziemliche Kratzer auf dem Fußboden hinterlassen. Kaffeeflecken an der Tapete in der Küche gibt es auch noch."
- Ob ein neuer Anstrich fällig ist, kann nur beurteilt werden, wenn die Tapete entsprechend bedürftig ist. Beschädigungen MÜSSEN vom Mieter beseitigt werden.