Besuch Verbot im Mietvertrag

  • Hallo ich bräuchte mal Hilfe.

    In meinem Mietvertrag steht drin das ich Besuch u. Übernachtungsgäste nur mit erlaubnis des Vermieters erhalten darf.
    Ebenfalls steht drin das ich nur 1 Person als Besuch haben darf und das nur ein paar mal im Jahr ein Wochenende und dann sind jedes mal bei übernachtung 6€ sofort in bar fällig.

    Denn Mietvertrag habe ich damals unterschrieben da ich einfach keine alternative gefunden habe.

    Deshalb wollte ich mal fragen ob das rechtens ist und ob ich da überhaupt was dagegen sagen kann, da ich den Vertrag ja unterschrieben habe.

    Grüße

    ildon

  • Solche Zusätze in Mietverträgen sind ganz großer Nonsens, daran muss sich kein Mieter halten. Solches Vermieterdenken stammt aus grauer Vorzeit, als es noch keine Mietrechtsgesetze gab und sich die Herrschaften wie kleine Halbgötter benehmen konnten.

    Meine Antwort gilt aber nur für den Fall, dass du nicht in einem Wohnheim für Studenten u.ä. lebst. Da gelten nämlich in Bezug auf Besuch & Co. andere Regeln.

  • Eine solche Klausel ist unwirksam.

    Zu Hause in der eigenen (Miet-)Wohnung kann sich jedermann frei entfalten. Dieses Persönlichkeitsrecht kann nicht beschränkt werden. Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, uneingeschränkt Besuch zu empfangen. Dies ergibt sich aus seinem Hausrecht, das sich auch auf den Zugang zu seinen Mieträumen erstreckt (AG Köln, Urteil vom 22.09.2004, WM 673/2004).

    Quelle und mehr zum Thema Besuch Mietrecht: Besuche in der Wohnung

    Wohnst Du zufällig mit dem Vermieter in einem Haus das nur 2 Wohnungen hat?

  • Zitat

    In meinem Mietvertrag steht drin das ich Besuch u. Übernachtungsgäste nur mit erlaubnis des Vermieters erhalten darf.

    Das ist unwirksam. Das hat den Vermieter gar nicht zu interessieren, solange hierdurch keine Belästigung der Mitbewohner entsteht.

    Zitat

    Ebenfalls steht drin das ich nur 1 Person als Besuch haben darf und das nur ein paar mal im Jahr ein Wochenende und dann sind jedes mal bei übernachtung 6€ sofort in bar fällig.

    Nö, ich würde den Vermieter mal fragen, auf welche Rechtsgrundlage er sich stützt.

    Zitat

    Deshalb wollte ich mal fragen ob das rechtens ist und ob ich da überhaupt was dagegen sagen kann, da ich den Vertrag ja unterschrieben habe.

    Das kannst Du getrost ignorieren. Wenn in deinem Vertrag steht, Du sollst dreimal im Jahr aus dem Fenster springen, machst Du das ja auch nicht.

    Ich persönlich würde dem Vermieter aber mitteilen, dass ich auf sein Verbot pfeife.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke an alle für die Antworten :)

    @antari : Also es ist ein Reihenhaus. Ich lebe hier mit 3 weiteren Studenten und der Vermieterin. Macht das einen Unterschied ?

  • Danke an alle für die Antworten :)

    @antari : Also es ist ein Reihenhaus. Ich lebe hier mit 3 weiteren Studenten und der Vermieterin. Macht das einen Unterschied ?

    Sagen wir mal so, nicht jedes Haus in dem Wohnungen oder Zimmer an Studenten vermietet werden ist automatisch ein Studentenwohnheim.

    Hat das Haus nur 2 Wohnungen und eine davon ist an Dich und die anderen 3 gemeinsam vermietet macht das einen Unterschied. Es würde auch einen Unterschied machen wenn einzelne Zimmer an Euch vermietet sind.

    Denn dann kann Euch ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Kündigungsfrist mindestens 6 Monate wenn unmöbliert vermietet.

    Vorausgesetzt der Vertrag ist unbefristet und ohne noch gültigen Kündigungsverzicht.

    Noch schlimmer wäre es wenn Zimmer einzeln möbliert vermietet sind und Ihr mit der VMn z. B. Küche und andere Räume nutzt. Denn dann greifen viele Bestimmungen des Mietrechts nicht und der Mieter hat so gut wie keinen Mieterschutz.

  • Hallo ildon,

    ich würde jetzt ggü dem VM kein Bohei daraus machen. Wenn man in der Schei..e rührt, fängt es an zu stinken...
    Meinen Vorrednern schliesse ich mich an.

  • sehs mal so , wenn du oder einer von euch Besuch über Nacht hat, wirds vermutlich recht laut. Falls nicht haste es nicht richtig gemacht :)

    Da isses doch nur fair wenn deine Vermieterin die dann nicht pennen kann und im Wohnzimmer sitzen muss und eine nach der anderen raucht, ihr mit den 6 Euro dann die Packung kippen finanziert :)

    Ist natürlich alles absolut unzulässig :)

    mit den 6 Euro gibts auch viele andere Möglichkeiten. Ne Pulle Fusel, Zuzahlung für ne Großpackung Valium , Neuerscheinung aus der Pornothek, neue Batterien, Pizzataxi.....

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (30. April 2015 um 20:25)

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