Beiträge von Berny

    Weiß jemand genau, ob auch Mietverträge über eine einzelne Garage immer zum Monatsletzten enden?

    Wenn im Mietvertrag "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat." steht, dann wäre das nach meinem Verständnis, von heute an gerechnet, der 06.06.2015. Ein konkreter Paragraph o.ä. wäre super. Vor allem auch zur Nutzung der Garage hinsichtlich des Beladens. Ggf. könnte ich dann außerordentlich und fristlos kündigen, da mir der vertragsgemäße Gebrauch zum Teil entzogen wurde.


    MV über Garagen/Stellplätze sind rechtlich solchen über Gewerberäume gleichzusetzen.
    Der VM hat Dir bis jetzt noch nichts entzogen, sondern lediglich seine Meinung geäussert bzw. einen Scherz gemacht:confused:. Sein Verhalten sollte er Dir erklären und ein evtl. Verbot schriftlich erteilen.

    Der Vermieter war zu dem Zeitpunkt in Spanien und ist erst im Mai wieder zurück nach Deutschland gekommen.
    Email Empfang nachweisen kann ich genauso wenig wie Brief-Empfang.
    Das kann ja nur der Vermieter aktiv bestätigen.
    Für mich zählte diese SMS als Bestätigung!


    Die einzige rechtlich wasserdichte Bestätigung wäre, wenn ein Zeuge bestätigen kann, dass Deine von Dir selbst unterschriebene Kündigung rechtzeitig in den Briefkasten des VM eingelegt wurde. Wo der gute Mann zu der Zeit gewesen war, ist völlig egal.


    Einen richtigen Grund hat er nicht genannt. "Ich möchte das nicht" war das Hauptargument. Und das sich der Mieter im Erdgeschoss ggf. belästigt fühlen könnte, wenn ich im Innenhof zweimal über den Innenhof.

    Im Mietvertrag steht: "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat."

    Ohne weitere Einschränkungen. Das bedeutet, dass ich ab dem Tag der Kündigungszustellung eine Frist von einem Monat habe, oder? Also gilt die Kündigungsfrist nicht "automatisch" zum Monatsende, obwohl es nicht im Vertrag steht?


    m.W. enden Mietverträge immer zum Monatsletzten. Dann wäre es jetzt frühestmöglich zum 30.06.2015.
    Man kann eigentlich JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, ohne dass es einer Terminangabe bedarf. Die Termine ergeben sich automatisch aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen.


    in unsrerm Mietshaus gibt es wohl einen Wärmemengenzähler der wohl genau den Verbrauch für Heizung und Warmwasseraufbereitung erfast.
    Dieser ist in der Abrechnung 2014 nicht berücksichtigt worden sondern wie all die Jahre davor nach einer Fromel berechnet worden`?
    Ist das Rechtens `?


    Um dazu Stellung nehmen zu können, musste man die Heizostenabrechnung einsehen.

    Hallo Fred,

    m.E. gehört das Be- und Entladen - nicht nur von Gegenständen, sondern auch von Personen - zur regulären Nutzung einer Garage, wenn hiervon nicht unzumutbare Belästigungen anderer geschehen.
    Welchen Grund nannte denn der Vermieter?
    Kündigen kannste mit vierteljährlicher Frist, falls im MV nichts abweichendes vereinbart wurde, d.h. jetzt bspw. zum 31.08.2015.

    Hallo Benny,

    1. hast Du mein Thread gelesen ?
    2. ich wurde angefahren und habe mich gewehrt !
    3. ich akzeptiere keine falschen Abrechnungen, wurde von mir wohl deutlichst beschrieben
    4. es ist mir bewusst das Anträge bei Gericht gestellt werden und ich weiß wohl sehr gut wie die Chancen stehen, also erzähl hier keinen
    5. das Forum ist leider ein Pool von Dummschwätzern, leider gibt es nur sehr wenige Ausnahmen
    6. das Forum erinnert mich an die Klientel welche mich jeden Tag aufsucht, genauso frech und von oben herab, mehr auch nicht
    7. leider kann ich meinen Account hier nicht löschen

    Beste Grüße mein Lieber


    Richtig, Deinen Account kannst Du nicht löschen. Tipp: Melde Dich hier einfach nicht mehr.

    kraekers,

    Du arbeitest angeblich bei der Justiz und beleidigst andere User hier.
    Du arbeitest angeblich bei der Justiz und fragst, ob Du bei Gericht betteln solltest. Bei Gericht werden regelmässig Anträge gestellt (sollte Dir eigentlich nicht unbekannt sein).
    Du bist angeblich im Vermietungsgeschäft tätig und akzeptierst seit Jahren falsche Betriebskostenabrechnungen.

    Komisch, komisch das alles; wer soll Dich hier noch ernst nehmen???

    Wenn es in diesem Forum um Meinungen und nicht um fundierte Aussagen geht, dann
    a) ist meine Meinung, dass nicht ein für mich externer Dritter - die Hausverwaltung - Ursache dafür sein darf, dass ein bestehender Vertrag zwischen mir und dem TK-Unternehmen mir von jenem Unternehmen außerordentlich gekündigt werden darf und mir sämtliche in der direkten Folge entstehenden Kosten überantwortet werden dürfen (vom ganzen Generve mit der Telefonfreischaltung mal abgesehen); und
    b) bin ich hier falsch.


    "Halb"fasch biste hier schon. Deine Fragen tangieren das Mietrecht bestenfalls am Rande.
    Was Dein Problem betrifft, zusätzlich noch das Recht auf Informationsfreiheit, so sollteste Deine HV und Deinen Anbieter befragen, notfalls einen fähigen Rechtsanwalt.
    Hast Du schon mal mit anderen betroffenen Mietern gesprochen?

    kraekers:

    "Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet."
    - Ist korrekt; genauer: mietflächenanteilig.

    "Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe."
    - Dann hast Du noch nicht zu Ende gelernt. Nebenkostenabrechnungen müssen nicht zwangsweise über dieselben Zeiträume gehen wie die HK-Abrechnungen.

    "Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen."
    - Du sagst es.

    Vorab, Hemmi100, wenn ich Makler lese, gehen bei mir einige Warnlampen an...

    "Habe nach einer neuen Wohnung gesucht und diese nun auch gefunden. Diese war allerdings im Netz zum 01.07.15 inseriert. Ich komme jedoch frühestens zu Ende August aus dem aktuellen Mietvertrag. Da die ganze Geschichte über einen Makler (seitens des Vermieters bestellt) läuft, kann ich den Vermieter nicht direkt ansprechen und fragen, ob die Möglichkeit bestünde, dass man der Mietvertrag erst Anfang September beginnt."
    - Dann frage doch die Maklerin. Sie bekommt für seine makelnde Tätigkeit ein Honorar.

    "Wenn ich nun die Maklerin frage, ob sie das mit dem Vermieter klären könnte, kann sie mir theoretisch einen vom Pferd erzählen."
    - Das kann sie nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch. Einen Mietvertrag schliesst Du sowieso mit dem Vermieter ab, und darin steht dann, wann der Vertrag beginnen wird. Vielleicht könnt Ihr Euch auf einen Kompromiss, den 01.08.15, einigen. Ich auf jeden Fall würde da mitmachen, da meine ererbte Immobilie leider in einer schwachen Gegend steht und ich froh bin, zuverlässige Mieter zu bekommen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!