Beiträge von Berny

    den Kommentar kann man sich denken Berny aber nicht schreiben :)
    ...dafür gibts auch echt genug "Deutsche" in der Gegend die sich nicht grade als leise , ...


    Morgen wird einer meiner Mieter eine schriftliche Abmahnung erhalten...

    Um mal eine Sängerin aus Deiner Jungend zu zitieren: Wenn Du denkst, dass du denkst, dann denkst Du nur, dass Du denkst ;)


    Yoo, aus der Jugendzeit meiner Tochter...
    Dabei fällt mir der Spruch von Peter K., seinerzeit Kamerad bei der Bw, ein:
    Denke nie, gedacht zu haben. Denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken. Und wenn Du denkst, gedacht zu haben, so denke stets daran, dass Du nicht denken kannst. ;)

    Bei einem verpfändeten Sparbuch HAT der Mieter ja sein Geld, er kann nur nicht drüber verfügen. Bei der Kautionsabrechnung (komplette Freigabe der Kaution) fließt in dem Fall gar kein Geld. Der Vermieter ist kein Geld schuldig. Ein Mahnbescheid ist ja die gerichtlich bestellte Aufforderung, dass Geld fließen soll. Daher ist der Mahnbescheid hier zum Scheitern verurteilt, die Klage bei Widerspruch des Antraggegners würde abgewiesen werden, da der Beklagte kein Geld schuldet. Der Mieter würde auf die Prozesskosten sitzen bleiben, da er keinen Zahlungsanspruch hat.
    Daher ist der Mahnbescheid hier nicht anzuwenden sondern das Klageverfahren auf Erteilung der Freigabe einzuleiten. Das wird der Mieter augenscheinlich gewinnen, der Vermieter müsste die Kosten tragen (bei gestelltem Antrag auf Auferlegung der Kosten)


    Ich denke, ich könnte/konnte Dir (sogar) folgen...:rolleyes:

    sina:

    "Folgende Möglichkeiten könnte ich da sehen (eigener Recherchen zufolge)
    Die Nachzahlungsaufforderung weist formale Mängel auf: Was könnte das sein? Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen? Sollte ich den Zählerstand auf jeden Fall ablesen, wenn ich ausziehe?"
    - Latürnich ja. Dafür gibt es Übergabeprotokolle, welche in zweifacher Ausfertigung von beiden Parteien unterschrieben werden.

    "Sie verwendet den teuersten Anbieter, .."
    - Für was???

    "Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht."
    - Mach' es schriftlich nachweislich mit Zeugen und Fotos.

    "Vielen Dank im Vor[r]aus für die Beratung!"
    - Die gibt es kostenpflichtig bei den Berufstätigen in schwarz.

    Als Ergänzung: Bei einer ungültigen Klausel zu Schönheitsreparaturen muss der Mieter auch nicht die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen. Ich würde den Vermieter direkt mal fragen, wann er gedenkt, die Wohnung zu renovieren. ;)


    Weshalb sollte er, wenn er einen (Dummen/dummen) Bruchbudenmieter gefunden hat...?

    Mahnbescheid greift hier nicht, weil man mit Mahnbescheid nur Geldbeträge anmahnen kann. Hier soll aber ja die Zustimmung zur Freigabe, also eine Unterschrift auf einem Schriftstück, erwirkt werden. Also nach fruchtlosem Fristablauf Klage erheben.


    Dem Anspruchsteller soll's doch egal, sein; Hauptsache, er bekommt sein Geld wieder.
    Aber abgesehen davon, was Kautionen betrifft: Nur Bares ist Wahres, hier mal wieder bestätigt...

    Ich bin 31.08.2013 ... aus einer 2er WG ausgezogen (WG-Auflösung).
    Beim Wohnungsübergabetermin konnte ich nicht anwesend sein, da ich 500km weggezogen bin.


    Dass das ein Fehler war, muss ich nicht noch sagen.
    Hat denn Dein Ex-Mitbewohner (k)eine Forderung des Ex-VM bekommen?

    Habe vor 2 1/2 Jahren meine Wohnung gekündigt und ein Mietkautionskonto bei der Bank eingerichtet gehabt. Also ein Unterkonto von mir und nur durch Freigabe des Vermieters zum auflösen.
    Nachdem ich und die Bank meine Vermieterin angeschrieben und angerufen haben kam keine Rückmeldung seitens der Vermieterin.


    Hallo,
    ich würde per Einwurfeinschreiben die VMn auffordern, binnen 14 Tagen die Kaution entweder freizugeben oder mir den Betrag zzgl. Zinsen auf mein Konto DExxxxxx zu überweisen.
    Falls nichts kommt: Mahnbescheid oder Zahlungsklage oder Klage auf Verurteilung, die Kaution freizugeben.

    wenn ich teppich rausreisse.... ist das bereits sachbeschädigung? ich meine, er lag ja drin.


    Sachbeschädigung oder Diebstahl... Bei Mietende hast Du ihn auf Verlangen des VM wieder einzubauen.
    Einen BK-Schlüssel hat der VM Dir auszuhändigen. Dem VM steht KEIN BK-Schlüssel zu, auch kein Wohnungsschlüssel.
    Tipp: Tausche den Schliesszylinder aus, bewahre den alten auf, und bei Mietende tausche wieder zurück.
    Über den anderen Mist werde ich mich nicht äussern, Du hast schliesslich SO angemietet.:o

    Gilt das eigentlich auch, wenn der Nachmieter den Mietvertrag schon unterschrieben hat und auch die "unübliche" Wandgestaltung so übernimmt, da er es selber sowieso völlig anders gestalten wird?? (In diesem Fall wurde vom Vormieter bei Einzug renoviert, bei Auszug waren die Fristen noch nicht abgelaufen).


    Der Nachmieter hat mit dem Vormieter NICHTS zu tun. Der Vormieter gibt die Mietsache an den Vermieter zurück, dieser übergibt sie an den Nachmieter.

    BitSurfer:

    "Wenn ein VM [in der gesamten Mietzeit,] die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet"
    - braucht der M evtl. Nachforderungen bei den entsprechen Positionen nicht zu leisten.
    Die Frage ist eben: nur die letzten 4 Jahre oder z.B. auch dann nach Mietzeit-Ende die letzten meinetwegen ganzen 8 Jahre"
    - Wenn sie (nach einem Jahr) verfristet sind, also wenn bspw. der Abrechnungszeitraum am 31.12.2013 endete.

    "und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst,"
    - kann er nichts mehr nachfordern, erstatten muss er jedoch."
    - wie vorher bereits geschreipt.

    "nur dann wieviel, denn die Abrechnungen waren definitiv falsch, dann die ganzen vergangenen Vorauszahlungen?"
    - Nur die, die noch nicht verjährt sind.

    im zweiten Teil steht aber auch "Soweit die Erklärung darauf beruht, das sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, ... "


    Ich verstehe, was Du meinst. Ob sich die Betriebskosten als solche erhöht haben, weiss ich eigentlich nicht so recht... sondern lediglich die zu fordernden bzw. errechneten mtl. VORAUSzahlungen...

    Hallo BitSurfer:

    solch einen Kettenfragesatz finde ich Schei..e.

    "Wenn ein VM [in der gesamten Mietzeit,] die auch dann jährlich berechtigt reklamierte NK-Abrechnung nicht korrekt abrechnet"
    - braucht der M evtl. Nachforderungen bei den entsprechen Positionen nicht zu leisten.

    "und auch die Jahresfrist von den einzelnen Abrechnungsjahren verpasst,"
    - kann er nichts mehr nachfordern, erstatten muss er jedoch.

    "den Nachzahlungsbetrag einfach auf das folgende Jahr draufschlägt,"
    - ist nicht statthaft.

    "so habe ich mal vor kurzem in einem Fachnewsletter gelesen, dass man am Ende der Mietzeit die ganzen bis dahin nicht-korrekt-abgerechneten NK zurück verlangen kann!"
    - Richtig, die bis dahin nicht korrekt abgerechneten NK-Vorauszahlungen, wobei von den letzten beiden Abrechungen ja evtl. die Jahresfrist nach dem Abrechnungszeitraum noch zu beachten wäre.

    Halo BitSurfer,

    "konnte wegen freiwerdenden Stellplatz ... endlich auf diesen per mündlicher Absprache/Erlaubnis wechseln."
    - Damit habt Ihr einen mdl. MV abgeschlossen.

    "reagierte er kurze Zeit später mit einer Stellplatzmietaufforderung von 20€ für den Stellplatz"
    - Das war also ein Mieterhöhungsverlangen von 0 auf 20€.

    "nun auch weitere 20€ Miete für mein im Abstellraum (kl.Hinterhäuschen) abgestelles Motorrad(+Boot).
    Allerdings steht das Motorrad+Boot im 2007 geschlossenen Mietvertrag mit folgendem Satz drin:
    "Es wird Ihnen gestattet im Abstellraum 1 Motorrad sowie 1 Boot zu lagern."."
    - Ist der Abstellraum Teil der Mietsache, also im MV explizit mit aufgeführt?

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