Beiträge von Berny

    Also! Tut mir leid, aber der Beitrag ist gerade wenig hilfreich! Dass es seiten im Internet gibt, die sagen, wie man eine Wohnung vermisst, ist mir auch klar.


    Dann zögere doch nicht, die WohnflVO anzuwenden. Evtl. kommste auf einen genaueren Wert als die (womöglich gerundeten) 50,40m². In D wird in mm gemessen.:o Erst wenn Du diesen exakten Wert hast, sollte man weitersehen...

    Hallo GeorgeW,
    da Ihr anscheinend eine Eigentumswohnung gemietet habt, solltet Ihr Euch auch bzgl. des anderen Themas mit Eurem Vermieter in Verbindung setzen, damit der zusammen mit der Eigentümergemeinschaft eine einverständliche Lösung herbeiführen möge.

    hallo zs,

    vor ein paar tagen hat mein vermieter einen menschen geschickt der fotos von meiner wohnung machen sollte .ich muss dazu sagen ich wohne nun schon ein paar lange jahre hier in der wohnung.ich habe diesen mann diese fotos meiner wohnung ungern fotos schiessen lassen eigentl unter vorbehalt.die wohnung ist von der abnutztungsspuren des parket in einem guten zustand.nun kriege ich einen brief das die wohnung sich in einem desolatem zustand befindent das es ein gerichtsurteil gibt das den mieter für aufkommende schäden haftbar macht.davon sehen die im moment ab jedoch wollen sie am 7.06.2017 weider kommen zur einer besichtigung.

    meine frage isst:muss ich das dulden? kann ich für eventuelle schäden die kaution verwenden? sollte ich mir ein anwalt für mietrecht nehmen oder isst das erstmal übertrieben? ich meine das parket weisst abnutzungsspuren die man aber easy beseitigen kann

    danke für die anworten im voraus


    Nein, musst Du nicht.
    Bessere Lesbarbeit Deines Textes wäre übrigens ein Akt der Höflichkeit ggü den Lesern hier.;)

    Ich habe nochmal nachgeschaut und einen kleinen Satz gefunden das alle anderen Nebenkosten nach qm aufgeteilt werden.Da aber alle Wohnungen fast gleich groß sind denke ich kann man das mähen auch durch die Parteien teilen.


    ... wobei der Leerstand zulasten des VM zu berechnen wäre.

    In diesem Zusammenhang habe ich heute von der Genossenschaft eine im Jahr 1991 von mir mitgezeichnete Kopie eines Schriftstücks erhalten, die besagt, dass "mit Wirkung vom 01.01.1991 die Verpflichtung des Vermieters, die malermäßige Instandhaltung meiner Wohnung durchzuführen, entfällt."

    Wäre diese Klausel zu beachten oder eher als ungültig anzusehen?


    Sie ist doch von M und MV unterschrieben, also gültig. Übergabe also besenrein und ohne Beschädigungen.

    Hallo Roadtoluc,
    erst, wenn Dir ein Amtsarzt schriftlich bescheinigt, dass eine Wohnung aus gesundheitlichen Gründen unbewohnbar ist, kannste fristlos ausziehen unter Einstellung der Mietzinszahlung.
    Hilfsweise empfehle ich Dir, jetzt zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. (Diese Formulierung genügt.)

    dass er nicht muss weiß ich schon ;) aber wieso sollte er im normalfall nen Makler zahlen wenn er doch nen hochmotivierten Nochmieter hat der Ihm die besten Bewerber raussucht ;D

    Mir gings nur darum ob ich iwie um diese 3 Monate doppelt zahlen rum komme oder ob es da eben sonderregelungen gibt wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigt. denn 3 Monate doppelt ist schon bitter für uns Studenten.


    Hallo lilblackie,
    das Gesetz kennt keine "Normalfälle", Logiken, Sentimentalitäten oder bestimmte Berufs- oder Bevölkerungs- oder Einkommensgruppen...:eek:

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