Auch ich kann mich leider nur den skeptischen Meinungen meiner Vorredner anschliessen.
Beiträge von Berny
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Sie sind ca. 40 jahre alt, haben in Oxford Ihr studium als Jahrgangsbester abgeschlossen,
Ich kenne ihn besser: Er ist Einundvierzig und hat in Harvard studiert. -
Der Markler meinte,...
Ich fragte auch bezüglich den Kosten (Heizung, Strom). Habe da nich wirklich alles haargenau verstanden
aber er sagte mir das im Haus eine Wärmepumpe sei und es somit keine "richtigen" Heizkosten gibt, weil die Pumpe ja durch Strom und Erdwärme betrieben wird. Ich habe es so verstanden, das dort nur noch Stromkosten hinzukommen, die anderen Nebenkosten waren schon in der Miete verrechnet und er hat mir die üblichen Dinge davon aufgezählt.
Es dürfte doch einleuchten, dass Makler nur Positives erzählen...:o -
Wegen DES Schimmels..... Nur mal so am Rande^^.
Naja, 'n' Pony sieht doch anders aus...
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Hannah123:
"Ich weiß wie gesagt einfach nicht mehr, was da drauf war auf meinem Dachboden."
- Es gibt Geschädigte, denen dann einfällt, dass x Goldbarren fehlen... - Ich will Dir keinen Floh in's Ohr setzen, aber Du verstehst wohl, was ich meine...?"Ich empfind es einfach als Ordnungswidrigkeit, wofür ein Bußgeld und Schmerzensgeld fällig wäre!"
- Denk' nach. Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrigkeit ? Wikipedia
- Bussgeld: Bu
- Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ? Wikipedia"Ja, es gibt noch andere Geschädigte, ..."
- Benenne sie bei Deinem RA oder bei der Staatsanwaltschaft als Zeugen für die Anzeige. -
Hallo Hannah,
das riecht verdächtig nach Sachbeschädigung, Einbruchdiebstahl, Hausfriedensbruch und... das wird Dir ein Rechtsanwalt wohl noch sagen mit der Option, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft zu beschäftigen. Natürlich müsst Ihr zwecks Schadenersatzforderung die gestohlenen Gegenstände bzw. deren Wert dem Gericht glaubhaft darlegen...
Seid Ihr die einzigen Geschädigten? -
Hallo Nadja Noel,
"Es geht darum das wir in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind und Tapeten Farbe, Laminat etc. alles selber machen mussten."
- Wieso mussten? Was sagt der Mietvertrag bzw. das Übergabeprotokoll?"Man sagte uns bei der Wohnungsvorabgabe das die Tapeten auch ab müssten, sowie Boden etc..."
- Welche Rechtsgrundlage?"Wir gingen dann zum Verbraucherschutz und hatten dort einen Termin mit einen Anwalt der auf Mietrecht spezialisiert war"
"Wir haben jetzt vor Montag anzurufen wegn dem Schlüssel, um den abzuholen, Fotos zu machen und Dienstag zum Verbraucjerschutz zu gehen..."
"Ich würde mich über Hilfreiche Tipps freuen, weil wir so micht weiter wissen und ob es der richtige Weg ist. .."
- Macht das und berichtet anschliessend hier darüber. -
Hallo ActiveO2,
ein wahrlich nicht leichtes Thema...
Gibt es Vergleiche zu möglichst vielen früheren HK-Abrechnungen?
Wann hast Du die Betriebskostenabrechnung für 2013 bekommen?
Wer ist lt. Mietvertrag Dein Vermieter?"Kann man nachvollziehen was ich hier geschrieben habe?"
- Ja, das Verhalten der HV halte ich für kritikwürdig."Kann die Hausverwaltung die Mehrkosten durch die Öl-Ersatzheizung wirklich auf die Mieter umlegen?"
- Nein!"Muss ich, wie die neue HV mir sagte, die entsprechend "zu viel" abgerechneten Kosten von der alten HV einfordern, die wie gesagt inzwischen insolvent ist?"
- Daher meine Frage nach Deinem MV-Partner..."Ich hoffe jemand blickt bei diesem doch sehr speziellen Fall durch und kann mir einen Hinweis geben, wie ich weiter verfahren soll."
- "Soll" wäre (verbotene) Rechtsberatung... - aber Meinungen und Vorschläge kostenlos. -
Okay ... So empfinde ich das ja auch - als Eingriff in meinen Besitzstand. Hausfriedensbruch sozusagen.

Ich würde die Rückgabe der enteigneten Mietsache nebst Schadenersatz fordern, ansonsten einen Fachanwalt aufsuchen. -
Tja ... keine Ahnung. Die haben da ne ellenlange Begründung mitgeliefert ... Ja, ist mit im Wohnungsmietvertrag. Keller und Dachboden.
Ja ellenlanger, desto "nötiger" hat jemand etwas... Das wäre dann ein strafbewehrter Eingriff in Deinen Besitzstand. Das riecht nach Amtsgericht. -
Hallo Hannah,
der entscheidende Knackpunkt ist der, ob der Dachboden lt. Mietvertrag mitgemietet ist. -
Selbst wenn die Rechtslage so wäre wie Sie vermuten, wäre es interessant zu wissen wie viel man in vergleichbaren Wohn-Hochhäusern an Nebenkosten zahlen muss.
Das wird Dir hier niemand sagen können, denn die Stamm-User hier leben alle in Hütten und Höhlen.:p -
hard2believe:
"Meine Frau und ich wohnen in unserer jetzigen Wohnung seit etwas mehr als einem Jahr. Wohnung bzw. Haus ist Baujahr ~1980 und hat eine mit Strom betriebene Nachtspeicherheizung, ...
Gleichzeitig ist die Kaltmiete, also letztlich der Preis pro m² bereits am oberen Ende des örtlichen Mietspiegels angesiedelt."
- Beides war euch bei Anmietung bereits bekannt."Beim Einzug wurde mir (nur so nebenbei) KEIN Energieausweis für die Wohnung vorgelegt"
- Ihr hattet wohl auch nicht explizit danach gefragt. Ich weiss jetzt auch nicht, was für ein Gebäude das ist, also, ob ein EA überhaupt vorgeschrieben ist. Ihr wart auch nicht verpflichtet, dort anzumieten."ich nehme auch nicht an, dass einer existiert bzw. durch den Vermieter erstellt wurde."
- Erstellen tut sowas i.d.R. ein zertifiziertes Unternehmen."Nach den Erfahrungen im ersten Jahr besteht zumindest der starke Verdacht, dass die Bodenheizung „nicht richtig funktioniert“ ..."
- Mängel an der Mietsache sollten dem VM schriftlich nachweislich gemeldet werden m.d.B. um zeitnahe Behebung."2. ... die Isolierung der Wohnung ist augenscheinlich äußerst bescheiden, würde ich sagen."
- War der Mangel bei Anmietung bereits vorhanden: Mietersache. Falls noch nicht: VM-Sache (§ 535 BGB).3. Asbest: Jetzt wird es wohlmöglich richtig kritisch^^: Natürlich bin ich auch beim Thema Asbest, bzw. bei der Identifizierung von solchem Material kein Experte. Aber mein Nachbar behauptet, dass die oben angesprochene Holzwand/-konstruktion sowie Teile des Balkons eindeutig mit Asbestplatten verbaut sind. Entwarnend meinte er zwar gleichzeitig dazu, dass die „zwar nix machen“, außer ich würde daran rumsägen (was ich natürlich nicht machen werde!), aber hier stellt sich mir natürlich auch die Frage, ob ich das so hinnehmen muss."
- M.E. ja, solange nicht an der Wand gearbeitet wird (Bestandsschutz)."Zusammengefasst:
1. Schlechte Heizung
2. miese Isolierung
3. wohlmöglich Asbestplatten verbaut."
- Zusammengefasst. Niemand zwingt Euch, dort wohnen zu bleiben..."zu 1.: Meine „Bedenken“ bzgl. der Heizung habe ich meinem Vermieter natürlich schon breit dargelegt und beschrieben. Seine Reaktion war zunächst ein ziemliches Spiel auf Zeit, aber nun hat er angekündigt, dass er im Herbst eine neue Heizung installieren lassen will."
- Und im Herbst wird er sagen: Was interessiert mich mein Gerede von gestern...?"Vielmehr denke ich, dass er mir „generös“ eine Mietminderung anbieten wird."
- Dann freue Dich."Ist das angesichts des fehlenden Energieausweises und der Gesamtsituation nicht ohnehin fällig? Werde ich diese nicht auch rückwirkend einfordern können?"
- Nein und nein. -
Da bei Hochhäusern natürlich höhere Kosten anfallen, kann man wohl nicht die normalen Werte der Mieterbünde als Maßstab nehmen.
Wieso denn bitte? -
Zustimmen müssen alle Mietparteien, eine Erklärung kann auch einer entgegennehmen. So meine Kenntnis.
So sehe ich das auch.
(... sonst kann meine Frau zukünftig alleine die Mieterhöhungen tragen...:o) -
Geht es wirklich nur um eine Erklärung? Vorsicht, Falle.
Inwiefern? -
Warum schafft es kein Vermieter (den ich kenne) eine ordentliche NK-Abrechnung zu erstellen?

Falsche Fragestellung. Der VM hat hier offensichtlich versucht, Reparaturkosten auf die Mieter abzuwälzen.
Ich bspw. versuche sowas nicht, weil es mir gegen den Strich geht, evtl. Strafbarkeit bekannt ist, UND ich auch gerne Mieter behalten möchte. -
Achso...die Nebenkosten sind handschriftlich darunter festgehalten. Da steh sowas wie: "Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus...Strom 40 Euro" usw.
Da steht nicht "sowas wie", sondern etwas, welches Du hier wortgetreu zitieren solltest.
Ausserdem setzen sich Nebenkosten nicht zusammen wie Du zitierst, sondern bestenfalls die geforderten Vorauszahlungen. -
Hi Berny,
den Auftrag hat mein Vermieter erteilt, nach dem ich ihm den Defekt der Therme gemeldet hatte.
Dann hat er die Rechnung bereits aus zwei Gründen zu bezahlen. -
Rudi,
was, bitte, hast Du da geschwärzt...: "Herr ... hat den Auftrag erteilt?"
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