Beiträge von Berny

    mein Mieter hat mir eine Kündigung ohne Fristen o.ä. geschickt. Begründung ist Eigenbedarf.
    Wir haben zuvor in seinem Haus gewohnt, er im 1. Stock ich im EG.


    Ähem, Dein Mieter oder Vermieter?
    "Zuvor" - und wo wohnt Ihr jetzt?
    Wie ist die Kündigung genau formuliert?

    Hallo Rudiii:

    "Bereits bei Einzug (Dezember 2014) habe ich darauf hingewiesen, dass das (einzige) Dachfenster zieht und altersbedingt wohl bald ausgetauscht werden sollte."
    - Nachweislich?

    "Am 25. April ist dann der Holzrahmen des Fensters gebrochen und ich habe am 27.April die Vermieter erreicht und darüber informiert.
    Der Fensterbauer hat sich das Fenster aus[n]geschaut und gesagt, dass er das Fenster in 4-6 Wochen austauschen kann. Jetzt ist das Fenster immer einen Spalt geöffnet (kann nicht geschlossen werden), es zieht und nachts wird es u.U. recht kalt. Bei Regen muss ich den Rolladen vorsichtshalber zur Hälfte herunterlassen."
    - Dies solltest Du (da auch Dich die Schadensminderungspflicht trifft) nachweislich (per Einwurfeinschreiben) dem VM mitteilen und ihn auffordern, den Schaden zeitnah zu beheben, um wietere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen und erwähnen, seit wann ihm der Schaden bereits bekannt ist.
    Von rückwirkenden Mietminderungen kann ich nur abraten; das lohnt sich kaum, bietet jedoch sehr viel Konfliktpotential.

    Zusätzlich zu allen genannten Punkten sind diese Fristen

    In Nassräumen (Küche, Bad, Dusche) alle 2 Jahre.
    Alle übrigen Räume: alle 3 Jahre."

    als zu niedrig anzusehen, und daher alleine deshalb ist die Schönheitsreparatruklausel ungültig


    Egal ob zu niedrig oder zu hoch: Sie SIND nun mal ungültig.

    Die Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam.
    Die aufweichende Klausel wurd durch die nachfolgende Fristsetzung negiert. Und starre Fristen sind unwirksam.
    Quotenklauseln sind generell nicht mehr drin.

    Also: besenreine Übergabe.


    Genauer: Besenrein und ohne Beschädigungen.

    Hallo jüba,

    "Die Wohnung hat eine Fußboden Nachtspeicher Heizung was schon der erste Kritikpunkt ist da schon ab Mittags 14 Uhr kein angenehmes Wohnen gewährleistet ist und nur mit Decken und warmer Kleidung es auszuhalten ist."
    - Wurde dieser Mangel nachweislich dem VM gemeldet?

    "Nun möchte meine Tochter, um nicht länger unglücklich die Mietzeit absitzen zu müssen aus dem Vertrag herauskommen.
    Erst jetzt haben wir in dem Buch von Mietvertrag gelesen dass das Mietverhältnis bis Jan. 2017 festgeschrieben ist."
    - Kommt darauf an, WIE das im MV vereinbart wurde. Bitte den genauen Text.

    "Er möchte z.B. vom Nachmieter eine Lohnabrechnung, Selbstauskunft, Schufa Auskunft, finanzielle Lage, Arbeitsverhältnis etc."
    - Wenn die Mieterin vom VM etwas ausserhalb der Reihe begehrt, muss sie wohl oder übel akzeptieren, dass der VM die Bedingungen stellt.

    "Darf Sie überhaupt aus rechtlichen Gründen dies alles als dritter vom Nachmieter erfragen."
    - Fragen darf sei...

    "Wir sind im Grunde genommen eine unkomplizierte, entgegenkommende Familie die keinem was böses möchte aber dieser Eigentümer raubt mir den Nerv und verursacht schlaflose Nächte und ich bin Mittlerweilen so weit mit den Nerven am Ende dass mir alles egal ist nur um diesem Zeitgenossen zu schaden."
    - Schon mal daran gedacht, was ein Rohrkrepierer ist?

    Hallo grunder,

    "Ich habe in einer 2-er WG als Untermieter von einem Hauptmieter gewohnt, der ebenfalls in der Wohnung gewohnt hat."
    - Hattest Du ein möbliertes Zimmer gehabt?

    "Als dann die Nebenkostenabrechnung des [Haupt-?]Vermieters kam, wurden meinem WG-Partner/Vermieter 50,- Euro gutgeschrieben."
    - Ist ja nicht Dein MV.

    "Nun, es war bereits im Dezember 2014 klar, dass ich im Frühjahr ausziehen werde, habe ihm darauf geschrieben, ob es ok ist, wenn ..."
    - Du hast also nicht ordnungsgemäss schriftlich gekündigt? Dann besteht das Mietverhältnich nach wie vor.

    "Nun ist die Frage, muss ich die April-Miete noch zahlen unter diesen Voraussetzungen oder lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten?"
    - Anscheinend wirst Du die Mieten für April, Mai und Juni noch zahlen müssen.

    wenn ich nächstes Jahr ausziehe, muss ich dann 66% bzw. 60% der Kosten übernehmen aufgrund dieser Quotenklausel?


    Hallo Lucille,
    brauchst Du nicht. Der VM kann eine Verbesserung der Mietsache sowieso nicht fordern. Wichtig wäre aber auch zu wissen, in welchem Zustand Du die Mietsache übernommen hast.

    Nein, ich lebe mit ihr in einer Genossenschaftswohnung, wo ich als alleiniger Hauptmieter eingetragen bin. Auch die Genossenschaftsanteile liegen komplett bei mir. Sie ist nur in meiner Wohnung gemeldet.
    Ja, es geht um Mietrecht... und zwar in dem Fall, wie sich ein Mieter schützen, wenn der Mitbewohner anfängt mist zu bauen.


    Das ist nicht unbedingt Mietrecht, es sei denn, Ihr habt (beweisbar:rolleyes:) einen mündlichen (Unter-)Mietvertrag.
    Ob Deine Meldung bzgl. ihrer Person bei der Genossenschaft als mdl. Unter-MV umgedeutet werden kann, weiss ich nicht. Ansonsten könnteste den Türschliesszylinder auswechseln.

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