Nein darüber steht da nichts drinnen
Dann habt Ihr m.E. einen ganz normalen MV mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
Nein darüber steht da nichts drinnen
Dann habt Ihr m.E. einen ganz normalen MV mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
Johann1407:
"Aber eine andere Frage, wie sieht es denn mit der Haftung aus, wenn an dem Stellplatz falsche Maße stehen und mein Auto, welches den angegebenen Maßen entspricht, beschädigt wird?"
- Da sehe ich wenig Chancen für Dich bzw. Dein Autochen. Schon mal etwas von Sorgfaltspflicht gehört?
"Könnte man den Parkplatz untervermieten an jemanden der ein passendes Auto hat oder muss hier der Vermieter zustimmen?"
- Ja, letzteres. Da Du ihm aber schon mit einem Anwalt gedroht haben sollst, kannste Dir Deine Chancen selbst ausrechnen...:eek:
Hallo Johann1407,
Du hast die Mietsache (also auch den Parkplatz) gemietet wie besichtigt. Ich sehe da keine Möglichkeit, dass der VM Deinen Wünschen nachträglich entsprechen müsste.
https://www.vermieter-forum.com/threads/hoehe-…ellplatz.21468/
Guten Tag in unserem Mietvertrag steht dies.
" §4 Das mietverhältniss beginnt am 1.12.2016 und läuft mindestens 24 Monate und auf unbestimmte Zeit. Das recht der Kündigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen."
Wir sind 3 hauptmieter und wollten kündigen leider meinte unser Vermieter das der Vertrag 24 Monate gültig ist und wir nicht vorher dort raus kommen . Unser Mietvertrag ist nicht als zeitmietvertrag gekennzeichnet.
Hallo, steht nichts über einen beiderseitigen Kündigungsverzicht im MV?
Man solls nicht glauben mit welchen Marotten manche Menschen durchs Leben ziehen, ohne Rücksicht auf ihre Mitmenschen.
Dreh' den Spiess einfach mal um....![]()
...und die Windrichtung...?
Ich plädiere erst einmal für "Ansprechpartner";)
Gruß,
anonym2
Hast den Aufmerksamkeitstest bestanden...:o
Und wo bleibt nun Dein Beitrag zum Thema![]()
Muss der Vermieter etwas unternehmen oder muss ich das akzeptieren?
Hallo, Dein Anbrechpartner ist grundsätzlich Dein Vermieter (egal, ob er auch der VM des Nachbarn ist). Hast Du schon mit ihm gesprochen?
Vielleicht hilft Dir dieses https://www.google.de/#q=bundesimmissionsschutzgesetz weiter?
Ich meinte mit "Du" Berny, ich dachte, dass dies klar wäre, da der Eintrag direkt vor meinem war.
Hi Minn, habe Dich verstanden...;)
Auf "Zitieren" zu klicken ist doch nicht schwer, jedoch fällt mir hin und wieder auf, dass das auf mancher Leute Bildschirm wohl nicht erscheint(?).
Aber abgesehen davon, das Thema ist m.E. durch #6 erledigt - oder habe ich da etwas nicht verstanden...![]()
Hallo, ich habe sowieso schon ein sehr gespantes Verhältnis mit meinem Vermieter. Kann ich an der Terrasse eine Markise anbringen, ohne ihn vorher zu fragen?
Wenn Dein Verhältnis sowieso schon sehr gespannt ist, kannste fast alles machen, solange Du da noch wohnen wirst...:eek:
Kann mir jemand sagen, was in meinem Beitrag #6 nicht stimmt bzw. diskussionswürdig ist?![]()
Was soll man sagen, du hast es perfekt zusammengefasst. Aber letzten endes muß halt jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Ich wollte es auch schon sagen, aber die Helena ...:eek:
Das war Mietende.
Dann ->#6.
Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel gelistet, und der Zusatz geschrieben, "unrenoviert übergeben laut Vertrag".
Nachfrage: Übergabeprotokoll von Mietbeginn oder Mietende??
Ja, klar. Der Vermieter (bzw. seine Vertreterin) hat es unterschrieben.
Dann dürfte die Angelegenheit ja wohl erledigt sein...
Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel gelistet, und der Zusatz geschrieben, "unrenoviert übergeben laut Vertrag".
War das nicht nur geschrieben, sondern vom VM auch unterschrieben?
Geht einfach zum Katasteramt und lässt euch die Liegenschaftskarte kopieren. Oder schreibt denen, die sollen die euch schicken.
Ähm, sie möchten sie schicken, für einen kleinen Obolus...
Helena-1979:
"Ich habe doch erklärt, wie meine Wohnung aufgebaut ist!"
- Jaa, is klar, lt. #17 ohne Zimmerwände...
"Ich habe hier um Hilfe gebeten und ich behaupte auch nicht, dass ich in allen Punkten recht habe - aber dass sich hier paar erfahrene Leute sich hier auf meine Kosten hochziehen, ist mehr als nur traurig."
- Da brauchste Dich nicht zu wundern...(denk' nach!) - aber "hochziehen" stelle ich in Abrede. Wir haben Dir bis jetzt genügend Infos gegeben, oder?
Der Vermieter will jetzt eine Lesermessung organisieren.
Ich will Dir nicht zu nahe treten...., was oder womit bitte, willst Du messen?
So ich habe jetzt die Wohnung abgemessen und zwar ohne Wände diesmal!
Besser wäre gewesen, ... sorry, mir fällt jetzt nichts "dämlicheres" ein...
Ernsthaft: Zimmer werden stets gemessen zwischen den Wänden; das heisst also, dass bspw. Fussleisten zur Wohnfläche gehören.
Angeblich endet das Grundstück mit dem Zaun. Das würde bedeuten unser zimmer gehört zur Hälfte dem Nachbarn da der zaun von außen zwischen Fenster und Tür zum Garten ist. Also die Grenze durch die Mitte des zimmers verläuft. Deshalb ist es sehr wohl wichtig wo die Grenze tatsächlich ist.
Darüber möchte ich doch mal gerne eine Grundrisszeichnung sehen.
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