Maße Doppelparker/ Duplexstellplatz

  • Guten Abend,


    ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Zu meiner Wohnung gehört ein sog. Duplexparkplatz (oben), dieser ist Teil des Mietvertrags der Wohnung.

    Mein aktuelles Auto passt. Da ich mir demnächst ein neues anschaffen will, habe ich den Stellplatz ausgemessen und mir ist aufgefallen, dass 1,5m nur bei ca. dem halben Stellplatz gegeben sind, danach wird es niedriger.

    Neben dem Parkplatz hängt ein Schild, "es dürfen nur Fahrzeuge mit einer Höhe von max. 1,5m eingestellt werden", darunter noch eine Zeichnung, in der es so aussieht als würde ab der Hälfte des Hinterrades die Höhe auf ca. 1,40m abfallen. Bei Abgleich der Maße lt. Zeichnung stimmen diese nicht mit den tatsächlich gemessenen Maßen überein.

    Weiß jemand was es für Vorgaben an diese Doppelparker gibt, muss nicht wenn von max. 1,5m die Rest ist nicht auch der gesamte Parkplatz überall mindestens dieses Maß haben oder wenigstens der größte Teil davon?

    Finde leider im Netz fast nichts zu dem Thema.

    Da ich nun aber keines der Autos welche in der engeren Auswahl sind dort reinstellen könnte (alles Kleinwagen < 1,5m, aber von der Bauweise passen sie nicht), würde mich interessieren ob man eine Möglichkeit hat die Miete für den Stellplatz nicht mehr zahlen zu müssen, da ja zumindest gegeben sein müsste, dass man sich auf die Maße auf dem Schild verlassen kann. Mein Vermieter reagiert gar nicht auf meine Bitte um eine Stellungnahmen zu den Maßen, ich befürchte er hat selbst keine Ahung.

    Danke vorab für eure Hilfe.

  • Hallo Berny,
    danke für deine Antwort. Schade, dass man wohl nichts machen kann.... mein Vermieter sagte damals: "Alles mit 1,5m passt, nach oben ist sowieso noch Toleranz." Man sollte doch am besten alles schriftlich machen.
    Aber eine andere Frage, wie sieht es denn mit der Haftung aus, wenn an dem Stellplatz falsche Maße stehen und mein Auto, welches den angegebenen Maßen entspricht, beschädigt wird?
    Nach irgendetwas muss man sich dich richten können :-(.
    Könnte man den Parkplatz untervermieten an jemanden der ein passendes Auto hat oder muss hier der Vermieter zustimmen?

  • Johann1407:

    "Aber eine andere Frage, wie sieht es denn mit der Haftung aus, wenn an dem Stellplatz falsche Maße stehen und mein Auto, welches den angegebenen Maßen entspricht, beschädigt wird?"
    - Da sehe ich wenig Chancen für Dich bzw. Dein Autochen. Schon mal etwas von Sorgfaltspflicht gehört?

    "Könnte man den Parkplatz untervermieten an jemanden der ein passendes Auto hat oder muss hier der Vermieter zustimmen?"
    - Ja, letzteres. Da Du ihm aber schon mit einem Anwalt gedroht haben sollst, kannste Dir Deine Chancen selbst ausrechnen...:eek:

  • Zitat

    Finde leider im Netz fast nichts zu dem Thema.

    Für Dich ist nur die Garagenverordnung deines Bundeslandes relevant. Hast Du da schon einmal geschaut?

    In "unserer" steht geschrieben, dass die Decken mindestens 2 m hoch sein müssen, dies aber nicht für Hebebühnen (also Duplexparker) gilt.
    Da die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer (insbesondere bei den Abmessungen) fast identisch sind, wird das bei Dir auch so sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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