LadyRatlos,
solange wir die beiden Heizkostenabrechnungen nicht vergleichen können, wird es hier wohl nur Spekulatius geben...
Sind die beiden Ölverbrauchsangaben auch in der Tat JAHRESverbräuche (~365 Tage)?
Beiträge von Berny
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Danke für die viele Antworten!
Die eizige Möglichkeit wäre daher sich dumm zu stellen und den Makler am Ende auflaufen zu lassen?
Ich hoffe, Du hast einen sehr guten Anwalt ... und einen milden Richter...
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Welche Vorstellungen hast du da? Es gibt kein Gesetz, das das Abstellen des Wassers unter Strafandrohung verbietet. Also gibt es auch keine Möglichkeiten, außer der Mietminderung, wie anitari bereits schrieb.
Ich würde erst mal eine Liste erstellen: Wann war die WW-Temperatur wie hoch? Diese dem VM nachweisbar schicken und ihn auffordern, den ordnungsgemässen Zustand herzustellen um Mietminderungen zu vermeiden. Ach auf § 535 BGB verweisen. -
Nun haben wir von unserem Vermieter erfahren, dass der Abriss des Kamins auf alle Mieteinheiten umgelegt werden soll.
Nach dem Motto, dass man es ja mal versuchen kann, vielleicht fällt der eine oder andere drauf rein... -
Hallo Alina,
meinem Vorredner schliesse ich mich an, werde aber noch auf Einzelheiten eingehen:"Die Übergabe der Schlüssel und das Übergabeprotokoll fand schon statt. Hierbei habe ich Angst etwas falsch gemacht zu haben. Hätte das wohl vor der Vertragsunterschrift machen sollen,"
- Eigentlich wird ein MV vor Übergabe der Mietsache abgescossen."Laut Mietvertrag habe ich eine renovierte Wohnung übernommen."
- Du hast es so quittiert... - wobei der Ausdruck "renoviert" nicht gesetzlich geschützt bzw. glasklar definiert ist."Laut Übergabeprotokoll sind ein paar Schäden aufgeschrieben worden. Aber solche Sachen wie Kratzer im Laminat, oder Bohrlöcher in den Wänden wurden nicht vermerkt."
- Das solltest Du dem VM sofort nachweislich zur Kenntnis geben."Was genau heißt denn Renovierung?"
- Bereits erklärt."Muss es ganz frisch sein,"
- Dann sollten auch Details beschrieben sein."reicht es einfach nur, dass man theoretisch sofort einziehen kann?"
- Du kannst auch in eine unrenovierte Wohnung einziehen."Mich stören die Bohrlöcher und Kratzer im Laminat nicht,"
- Niemanden interessiert, was Dich stört oder nicht."da es für mich persönlich normaler Gebrauch ist. Aber was passiert wenn ich mal ausziehe? Bin ich später verpflichtet normale Gebrauchsspuren zu erneuern?"
- Das könnte kommen - ein hier oft diskutiertes Thema..."Jetzt wo ich in die WOhnung einziehen möchte, sind mir beim einräumen der Möbel leider weitere Fehler aufgefallen. U.a. sind leider alle Fenster defekt. Es handelt sich um eine Doppelverglasung und die sind im inneren total milchig."
- Das solltest Du dem VM sofort nachweislich zur Kenntnis geben und ihn unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, diese Mängel zeitnah zu beheben."Zudem ist eine Fensterbank gerissen."
- Dito."Jetzt haben wir aber durch einen Elektriker erfahren, dass der Durchlauferhitzer gar nicht in diesem Bereich der badewanne bzw. Brause verbaut sein darf."
- Dito."- Alle Fenster nicht richtig eingestellt und müssen neu justiert werden damit sie richtig auf und zugehen."
- Dito."Laut Übergabeprotokoll
ist der Keller noch voll mit Müll vom Vermieter
Wandaufkleber im badezimmer"
- Und, ist im ÜP etwas vermerkt, wer diesen Mist innerhalb welcher Frist auf wessen Kosten zu beseitigen hat?"wurde mir nur ein Haustürschlüssel übergeben (der andere ist nicht mehr vorhanden)"
- Du hast es wohl offensichtlich so akzeptiert..."Die Vermittlerin hat bei der Übergabe gesagt, dass der Vermieter sich noch mit in Verbindung setzen will um diese Sachen zu beheben."
- Vermittler/Maler versprechen viel - bis sie endlich ihre Provision haben..."Ich habe im Vertrag ja eine Klausel drin, nach der ich Schäden in Höhe von 120€ selber tragen muss."
- Abgesehen davon, dass i.d.R. die Höchstbeträge unter 100€ sind betrifft die Kleinreparaturklausel nur Schäden an Einrichtingsgegenständen, die dem regelmässigen Gebrauch unterliegen, bspw. Hebel, Griffe u.ä -
ich würde dem Vermieter ganz deutlich sagen, dass er die Kündigung zum 1. Juli akzeptieren soll.
Dürfte es evtl. auch der 30.06. sein...? -
Bzw. dann vorübergehend in mein Zimmer ziehen lassen.wenn das geht wäre das ja super
Bohlen: "Dreimal JA". -
Tobias,
der VM ist verpflichtet, dem M auf Verlangen Einsicht in alle der BetrkAbr zugrunde liegenden Originalbelege zu gewähren und falls erforderlich, den Berechnungsweg zu erklären. -
Wir haben besprochen dass ...
Was interessiert ich mein Gerede von gestern...?:o -
bibiracing:
"aber wenn ich selber für ein paar Monate (sprich bis die zwei ausgezogen sind) nicht selber in der Wohnung bin und mein Zimmer in der Zeit dem Bekannten überlasse, wäre doch mein Kündigungsschreiben mit dem § "Bei der Kündigung berufe ich mich auf das erleichterte Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a" wieder hinfällig oder nicht?"
- Nöö, das hat doch miteinander nichts zu tun."Sie haben ja die Möglichkeit zu wiedersprechen und dann käme es auf den Härtefall drauf an so wie ich das gelesen hab..."
- Egal, ob sie wiedersprechen oder widersprechen, die Kündigung gilt. -
Hat jemand änliches erlebt und kann mir einen Rat geben.
Es gibt nichts, was man heutzutage nicht erlebt bzgl. tricksen, betrügen etc. Leider habt Ihr keine schriftiche Vereinbarung. Hast Du wenigsten vorsichtshalber (spätestens) JETZT "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt? Diese Formulierung genügt. -
LadyRatlos,
Du kannst nicht eine reale Zahl mit Prozenten vergleichen, wie hier 3000 l mit 58% Verbrauchseinheiten. Also: Wv. % höherer Heizölverbrauch?
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bibiracing,
sollte die Kündigung nachweislich bis zum 03.06. in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangen (am besten einen Zeugen auf der Kopie quittieren lassen), würde sie zum 30.11 gelten.
Vielleicht würde das deren Abgang beschleunigen, wenn Du eine andere Person bei Dir einquartierst... -
Tobias,
hast Du mal Deinen MV überprüft auf die Umlegbarkeit der Kosten für Hausmeisterleistung (mit Beschreibung der Einzelpositionen/Tätigkeiten!), Reinigung, Winterdienst, Grünanlagen? -
Ist diese Vereinbarung vom Vermieter nichtig, da Vermieter nicht "pauschal" eine Schlussinstandsetzung verlangen darf? Kann der Mieter auf die Auszahlung der €1.500 hoffen?
Ich kann hier nur erkennen, dass der VM ein Angebot gemacht hatte. -
Schlumpfine:
"die heizkosten werden nicht über die wohnfläche abgerechnet. die gehen nur nach verbrauch."
- Ist es hier ein Ausnahmefall, oder eine übliche Konstellation (MFH mit Zentralhzg.)... dann: 30% Grundkosten flächenanteilgemäss, 70% für Verbrauchskosten."ich hab mal ein schreiben an die vermieterin verfasst. könnt ihr da mal drüber kucken?
"am vergangenen Freitag, 29.05.2015, war die Maklerin Frau Rxxxxx bei mir in der Wohnung um Bilder für die Neuvermietung zu machen.
Dabei hat sie auch den Wohnraum gemessen."
- Die Wohnfläche vermessen."Bei der Messung kam heraus, dass diese[r] 52qm beträgt.
Ihr Vater hat auch bei der Maklerin diese Wohnungsgröße angegeben."
- ok."Auf den Betriebskostenabrechnungen ab 2010 wird allerdings eine Wohn- / Nutzfläche von 60qm ausgewiesen.
Diese überschreitet die vom Bundesverfassungsgericht erlaubten 10% Toleranz um 5,38%."
- ok."Ich möchte Sie bitten bei der nächsten Betriebskostenabrechnung dieses zu korrigieren und die tatsächliche Wohngröße von 52qm als Berechnungsgrundlage für die jeweiligen Posten zu nehmen."
- Nicht möchten, sondern ich bitte Sie..."Dem Anhang können Sie die Neuberechnung für die Betriebskostenabrechnungen von 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 entnehmen."
- ok."Ich möchte Sie bitten mir den neuerrechneten Guthabenbetrag auf das genannte Konto zu überweisen.
- Nicht möchten, sondern ich bitte Sie..."bei der abrechnung 13/14 waren es ca. 18€ wo ich wegen falscher quadratmeterzahl mehr zahlen musste.
wenn ich das jetzt auf die letzten 3 nebenkostenabrechnungen rechne, dann sind das ca. 54€"
- Pauschalieren mit Faktor drei ist nicht, musst schon dreimal einzeln ermitteln.---- Ach ja, btw. gROSSBUCHSTABEN machen sich im Schriftverkehr in der Tat besser...;)
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naja
wegen 66 euro.....
Nein, nix da, sondern wegen des Prinzips. Finde ich ok. -
So isses. Wenn auch in der Heizkostenabrechnung die falsche Flächenangabe auftaucht, kannst Du deren Gesamtbetrag um 15% kürzen.
Diese Aussage ist nicht korrekt. Hierbei würde es sich um einen materiellen Fehler in der Abrechnung handeln. Eine Kürzungsrecht ergibt sich aus diesem nicht. Allerdings besteht das Recht auf Korrektur.
Woher diese Erkenntnis? -
ich werd dann heute abend mich mal hinsetzen und die abrechnungen 12/13 und 11/12 nachrechnen und ein schreiben aufsetzen, indem ich das zurückfordere.
wie ist das, rechne ich dann mit den 52qm - was ich ja auch habe?
oder wird hier mit 57,2qm gerechnet (52+10%))
normalerweise bescheisst man sich ja nicht selbst, deshalb würd ich mit 52 rechnen
Diese Webseite gilt als zuverlässig: Fl -
Hallo Schlumpfine,
"meine wohnung ist 8qm kleiner wie auf meiner nebenkostenabrechnung angegeben.
die wohung hat 52qm, darin ist bereits der balkon zur hälfte mitgerechnet.
die abrechnung bezieht sich auf 60qm wohn-/nutzfläche.
im mietvertrag ist keine quadratmeterzahl angegeben."
- Soweit die Fakten."auf der [Betriebskosten-]abrechnung wird die gebäudeversicherung, haftpflichtversicherung und das niederschlagswasser über die fläche abgerechnet."
- Genauer gesagt: mietflächenanteilig."hab gestern abend mal nur die differenz der nebenkostenabrechnung von 2013/2014 nachgerechnet. es sind 18€."
- Die kannst Du auf jeden Fall zurückfordern. Ausserdem würde ich den VM auffordern, zukünftig korrekt abzurechnen."im internet hab ich jetzt gelesen, dass 10% toleriert werden müssen. persönlich find ich das zwar nicht okay, ich finde es sollte schon genau abgerechnet werden, aber so steht es halt im gesezt."
- So isses. Wenn auch in der Heizkostenabrechnung die falsche Flächenangabe auftaucht, kannst Du deren Gesamtbetrag um 15% kürzen."bei mir sind es aber insgesamt 15,38% drüber."
- 5,38% too much."wie lang kann ich die nebenkostenabrechnung bzw. die rückerstattung aus der korrektur zurückverlangen?"
- Ich meine, ohne Gewähr, auch aus den Abrechnungen von 12/13, 11/12."zählt das treppenhaus, stellplatz, fahrradabstellraum mit zu dieser fläche?"
- Njet, sind keine Wohnflächen.
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