auf jeden fall ist es halt noch unser vermieter der nun gründe sucht uns zu kündigen er würde angeblich beleidigt bedroht u.s.w..
Bitte melde Dich hier wieder, wenn Ihr die schriftliche Kündigung habt.
auf jeden fall ist es halt noch unser vermieter der nun gründe sucht uns zu kündigen er würde angeblich beleidigt bedroht u.s.w..
Bitte melde Dich hier wieder, wenn Ihr die schriftliche Kündigung habt.
der Vertrag unterschrieben mit Wirkung ab 01.Mai.
Ich habe im April informiert, dass ich am 01. Mai nicht einziehen kann, weil ich es aus beruflichen Termingründungen nicht schaffe und von 8.Mai bis 22.Mai im Urlaub bin.
Auf welcher Wolke schwebst Du denn? Soll Dein VM womöglich wochenlang auf Abruf verfügbar sein, dem Herrn Neumieter den Schlüssel überreichen zu dürfen?
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht ...
Wie meine Vorredner bereits sagten...
Es gibt jedoch das Recht der Erben, mit dem VM ein Gespräch zu führen.
Hallo Nachtigall, ick hör' Dir trapsen...:
Interessant, was Dein VM da vorhat.
"Der Dachboden über mir ist laut Vertrag als Trockenraum mitvermietet."
- An Dich (allein)? Falls ja, kann der VM sich sein gesamtes Vorhaben abschminken.
Niemand hat Deine Wohnung zu betreten, ausser 1x Jährlich der VM und der Schornsteinfeger wegen der Abgasmessung bzw.der Heizungsmonteur für die Thermenwartung.
"Die Beweispflicht bei der Wirtschaftlichkeit liegt beim Vermieter."
Sind Sie sicher? Wenn ich das BGH-Urteil ZR 170/13 v. 17.12.2014 richtig interpretiere liegt die Beweislast beim Mieter.
Würde ich auch sagen, zumindest die Beweislast der Unwirtschaftlichkeit.
mix,
egal, um welche Art von Wohnung es sich handelt. Der VM muss einen vorgeschlagenen NM überhaupt nicht akzeptieren. Wäre mir als VM auch zu risikoreich.
Mein Vermieter möchte allerdings nicht mit meiner Urkunde von Money fix rausrücken. Erst nach der Nebenkosten Abrechnung. Darf er das ? Schließlich zahle ich somit ja an Money fix weiter obwohl ich dort nicht mehr wohne.
Mit Money Fix und Foxi haben wir hier nichts zu tun.
Der VM hat die Kaution spätestens nach sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache abzurechnen. Danach darf er nur noch einen angemessenen Betrag in Höhe einer noch evtl. zu erwartenden Betriebskostennachzahlung zurückbehalten.
Ich hatte damals einen Brief bekommen indem ich der Kautioübertragung zustimmen sollte.
Dann hole das doch nach!
Thalina:
"01.07.14 in eine Wohnung eingezogen und am 01.04.15 wieder ausgezogen."
- ok.
"Ich habe beim Einzug leider nicht darauf geachtet ob die Stände wirklich auf "0" stehen."
- Neue Zähler haben i.d.R. Anzeigenstände von ~30-40 L vom Probelauf.
"Ist es als Vermieter ein Muss die Wasserstände im Mietvertrag zu hinterlegen?"
- Im MV sowieso nicht, sondern im ÜP.
"Zumal habe ich noch die Frage ob 14,000m3 Wasserverbrauch für 9 Monate gerechtfertigt ist? Ich müsste für solch einen Verbrauch ja jeden Tag 200l Wasser laufen gelassen haben...."
- Quatsch - Üblich sind pro Bundesbürger 35-40m³ pr Jahr. Rechne selbst, und Du wirst feststellen, dass Dein Verbrauch bedenklich niedrig war.
"Für 2014 kann man mir eine Kostenabrechnung ausstellen allerdings für 2015 kann man Mir die noch nicht geben weil das Geld kosten würde , was den Rahmen sprengen soll ( so der Vermieter) , stimmt diese Aussage ?"
- Ja, sie stimmt.
Ja, leider habe ich diesbezüglich keine Erfahrungen, obwohl ich 70 Jahre ebenfalls Mieter war.
Mit dem Erwerb einer EW habe ich mir das, zwar spät, vom Hals geschafft.
.. und das ist ja auch immerhin schon zwanzig Jahre her...![]()
Bei eingehender Recherche stosse ich immer wieder auf eine 15-monatige Sperrfrist seitens des Vermieters beginnend mit dem Mietbeginn.
Der Mietbeginn bezieht sich auf den bereits bestehenden MV. Du bist lediglich "Quereinsteiger".
Ich habe mich jetzt dazu entschlossen, doch bei der Hausverwaltung die Abrechnung zu reklamieren.
Nicht reklamieren, sondern der Abrechnung in den näher zu bezeichnenden Punkten widersprechen.
Notfalls gehen wir vor Gericht, weil ich habe echt die Nase voll von diesem Mann. Da wir im Rechtschutz sind mach ich mir da auch keine Gedanken!
Ihr solltet Euch vorher bei der RSV erkundigen ob sie auch die Kosten übernimmt.
Es kann ja sein, dass gewisse Schäden auch der natürlichen Fraglität von Material geschuldet sind.
Weshalb hat der Teufel seine Grossmutter erschossen?
(Sie hatte keine Ausrede)
Bin ich nun tatsächlich noch dazu verpflichtet die Rückzahlung zu tätigen?
Wieso Rückzahlung? Bestenfalls den Saldo aus der korrigierten 2014er Abrechnung.
Hallo EngelchenmitB61,
auch ich bin da nicht so sicher, ob es sich bei dem Anwalt um einen Fachanwalt handelt...
Ja, wir haben den Makler vor dem 1.6. kontaktiert, aber nicht beauftragt. Der Vermieter/Hausverwaltung hat den Makler beauftragt.
Also kann der Makler eine Provision von uns verlangen...!?
Doch wohl eher von seinem Auftraggeber - NACH dem 1.6.
Guten Abend, ich habe mal eine Frage: Wir möchten eine Wohnung anmieten, der Makler verlangt 2,38 NKM Courtage. Der Vermieter hat den Auftrag beim Makler vor dem 1.6.2015 aufgegeben. Ist die Courtage hier rechtens oder nicht?
VG, Touro411
Es ist nicht die feine Art, in einen bestehenden Thread hineizufunken, bitte starte hier (D)einen neuen Thread: https://forum.mietrecht.de/thread-add/3/
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