quatsch mit Sosse!
Mal angesehen davon, dass es Dir immerhin gelang, das Wort "mit" korrekt zu schreiben, sollteste doch Deine Einlassung näher begründen.
quatsch mit Sosse!
Mal angesehen davon, dass es Dir immerhin gelang, das Wort "mit" korrekt zu schreiben, sollteste doch Deine Einlassung näher begründen.
mxyptlk,
weiss und weiss sind himmelweite Unterschiede. Afaik gibt es nach RAL ~600 verschiedene Weisstöne.
Da Du ja nun schon einmal angefangen hast, würde ich meinem Gegner jedweden Wind aus den Segeln nehmen und die kpl. Wohnung weiss streichen. Spart Nerven und Prozesskosten.
mxyptlk,
"Vor drei Jahren bin ich in eine Wohnung in ein Haus gezogen das kernsaniert und modernisiert wurde. Die WOhnung war neuwertig. Ich habe sie neu tapeziert und gestrichen übernommen."
- So weit, so gut.
"Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben."
- Rechtsgrundlage?
"Meines Erachtens ist es aber gar nicht notwendig alles komplett zu streichen, sondern lediglich die Wände an denen es Gebrauchsspuren gibt."
- Dürfte stimmen.
"Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug,"
- Da hatte der VM etwas vergessen...
"Ich habe also nun die Wände gestrichen an denen auch noch so kleine Spuren waren - kann mich der Vermieter zwingen alles zu streichen?"
- Njet, da wohl die Rechtsgrundlage fehlen dürfte.
"Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand. Ist dem so?"
- Die KT dient zum Befriedigen sämtlcher Ansprüche des VM aus dem vergangenen Mietverhältnis.
Wenn er unberechtigt mit Nachschlüssel in der Wohnung war, würde ich ihm androhen, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Möglicherweise knickt er da schon ein.
Ausserdem würde ich die vom VM gemachte Mängelliste mit Nichtwissen bestreiten und ihn auffordern, über seinen "Kurs" und die für ihn mögliche Konsequenzen gaanz gründlich nachzudenken.
Gibt es eine Kaution?
Hat der Verstorbene Erben?
Dachdeckerin:
"Als Vermieterin bin ich mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung auch nicht einverstanden, da ich der Meinung bin, dass kein Mieter eine Wohnung/Haus aufgrund der Quadratmeterzahl anmietet, sondern aufgrund Gefallens und/oder Bekommens."
- Danke für die Bestätigung.
"Wäre ich aber Mieter, würde ich das lt. Rechtsprechung zuviel gezahlte Geld auch zurückfordern, bzw. die Miete in entsprechender Höhe mindern."
- Richtig, falls die Abweichung mehr als 10% beträgt.
"Nur bei sehr liebenswürdigen Vermietern, von denen ich vielleicht noch wüsste, dass sie jeden Cent zweimal umdrehen müssen, würde ich mir das nochmal überlegen."
- Nenne mir bitte die "Sentimentalitätsparagrafen".
das könnte sich aber auch ändern, falls ich China ein Sack Reis umfällt
Bevor Du in China wie ein Sack Reis umfällst, sollteste eher versuchen, in Duisburg ein Kellerappartement anzumieten. Ihr beide würdet Euch (eine zeitlang) sicherlich gut verstehen.
Nur zur Info: das ist so nicht ganz richtig. Nicht für alles ist die Schriftform nötig.
Das eine schliesst das andere nicht zwangsweise aus.
sowas von dümmlich - Benny einfach mal die Schnauze halten!
Mich kannste wohl nicht meinen. (Richtig) lesen müsste man können.
Und, um sachlich zu bleiben: Es bleibt dabei, dass in MVn die Wohnflächen NICHT angegeben werden müssen. Bevor Du ausfallend dummes Zeugs schreibst, sollteste Dich erst mal informieren.
Es gibt ein WflVO und die Vermieter versuchen immer wieder diese zu umgeheehn. Das könnte hier durchaus gegeben sein. Denn bei falschen Angaben ist der Vermieter im Vorteil, er stiehlt anderen Leuten mindestens Zeit und hat taktische vorteile.
Die WflVO müsste noch strenger angewandt werden!
Tipp: Den ersten Absatz in meinem Posting #7 durchlesen und verstehen.
F... You!!!
Zeitgenossen wie Du haben bereits verloren - sie haben es lediglich noch nicht realisiert.
sery,
sag' doch Deinem VM, er möge in seinem Haus ordnungsgemässe Verbrauchszähler installieren, dann gäbe es nämlich diese welt bewegenden Probleme erst gar nicht.
Rosakakalake,
Du solltest mal darüber nachdenken, WER mit WEM überhaupt ein Vertragsverhältnis hat. Ausserhalb läuft nix.
Hallo Lfa,
Dein Vermieter muss sich schon was (juristisch) wirksameres einfallen lassen...
PS: Das Gesundheitsamt ist nur für öffentliche Gebäude zuständig. Leider nicht bei privaten Wohnungsvermietungen.
Das ist gottseidank falsch.
Da hat der DMB mal ausnahmsweise richtig geraten.
Abwarten wie der Vermieter weiter reagiert und den Vertrag einhalten. Was vor allem heißt die vereinbarte Miete pünktlich zahlen.
Stimme zu. Bzgl. dieses VM-Vertreters (ist der VM überfordert?) würde ich mir Zeugen suchen. Zumindest sollteste auch Protokolle führen. Man weiss ja nie...
Wie soll Mieter (B) sich verhalten.
Das erklärt am besten ein Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht. Hier ist Rechtsberatung untersagt.
Das ist für die Fälligkeit NK-Abrechnung(en) so was von sekundär ....
Aber manchmal: Wer sekundär lacht, lacht am längsten oder besten.:D
@H Hamburg
Wat bist Du denn für einer? Wohl auch ein Vermieter welcher sich auf anderer Leute Kosten die Taschen voll macht, oder was?
verstehst Du was das heißt? Wohl nicht sonst würdest Du nicht solch einen Blödsinn verzapfen.![]()
Es tut mir Leid, aber Leute wie Du sollten sich besser geschlossen halten, anstatt unqualifizierte Kom. raus zu hauen.
Damit bin ich auch schon raus hier!
Sehr gut, dann bleib' auch draussen. Solche Zeitgenossen "brauchen" wir hier nicht. Für Deine unangemessene Ausdrucksweise erhältst Du die Verwarnung.
Eingezogen bin ich im April 2013, ausgezogen im Juli 2014.
Manchmal kommt es auf EINEN Tag an, deshalb bat ich um präzise Angaben.
Wann Du ein- oder ausgezogen bist ist übrigens sekundär. Es zählt grundsätzlich, wann (TAGGENAU!!) das Mietverhältnis begann bzw. endete.
Ach, Leute,
lade Deinem Vermieter zu einem Einweihungsessen/Grillabend/Strassenparty oder aehnlichem ein. Wenn ihr dann nach dem dritten Bier beim Du gelandet seid, ...
Selten so gelacht... (naja, zumindest gelächelt):o
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