Hallo Fine95,
ich wüsste nicht, was gegen einen Perser-Mix sprechen sollte. Deren zu erwartende Grösse kannst Du ja mal ermitteln und nach Gerichtsurteilen googeln.
Ich hatte mal eine Perserdame gehabt, und die war absolut ruhig und pflegeleicht (so wie ich;)).
Beiträge von Berny
-
-
Hallo anonym2,
Daumen hoch für Deine Stellungnahme(n).;) -
Hi MS4L,
Dein Vermieter hat doch für zeitnahe/n Abhilfe/versuch gesorgt. Willst Du nicht so clever sein und ihm die Chance geben (um nicht evtl. auf die Liste der nächsten Mieterhöhungskandidaten zu kommen...)? -
Hallo Clavis,
wie ich bereits sagte, ist das kein Mietrecht, sondern eher Vertragsrecht. -
Hallo livebattle,
nur zur Information: Mietrecht kennt keine Personen wie von Dir bezeichnet. Es "gibt" auch in diesem von Dir beschrieben Fall lediglich Mieter und Vermieter. Meiner Vorposterin schliesse ich mich an. -
Der Möchtegern-Untervermieter sollte auch an das Finanzamt denken.

-
So als Info! Mein Vermieter rudert jetzt zurück und will keine Vermessung machen.
Ich habe jetzt von ihm eine genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten verlang, weil im Mietvertrag steht, nach m² Berechnung und ich habe sowohl von ihm als auch seiner Mutter immer nur lose Zahlen bekommen und nicht auf was sich die Zahlen bezogen.
Bleib' weiterhin am Ball und berichte, bitte. -
Vielleicht hängt hier auch der Betriebsstrom der Heizungsanlage dran?
Nurmalsonebenbei: Der beläuft sich bei meiner verbundenen Zentralheizungsanlage jährlich im zweistelligen Eurobereich.;) -
Wir gehen am nächsten Dienstag zum Anwalt! Wir können unsere Seite der Sache gut belegen mit Schriftverkehr, Zeugen, usw. Ich denke der Vermieter hat schlechte Karten, aber wir werden sehen.
... und anschliessend wirst Du uns sicherlich berichten? Danke vorab. -
Ich könnte mir denken, dass ich in dem Fall schlechte Karten habe oder?
Da denkst Du wahrscheinlich richtig. Du müsstest schon beweisen, wo das Problem liegt. Dir steht übrigens das Recht zu, die der Berechnung zugrunde liegenden Originalunterlagen einzusehen.
In meinem 5erMFH betragen übrigens die jährlichen Allgemeinstromverbräuche schlappe 500kWh. -
Hallo Valnar,
da Euer Nutzungszeitraum bereits vor Mietbeginn begann, habt Ihr auch die entprechenden anteiligen Betriebskosten zu bezahlen. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, können wir hier so ohne weiteres nicht beurteilen. -
dermickey:
"Ja, Hausmeister, Treppenhausreinigung und eben Müll, Winterdienst usw.
...
Sorry, wie schon gesagt ich bin mittlerweile etwas daneben..."
- Merke ich. Worauf bezieht sich dieser Teilsatz? Geh' mal auf die Strasse und zitiere ihn. Der angesprochene Bürger wird Dich recht seltsam anschauen.
"Ich muss genau sehen was in dem Vertrag steht und wie die Fußbodenheizung läuft. Bei wesentlicher Energieträger steht Erdwärme, dass wird wohl dann die Heizung sein, oder?"
- Dürfte hinkommen. Ob's ausreichend und rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen."Die Information von oben war fehlerhaft.. Es sind 129€ Nebenkosten angesetzt. Das liesst sich ja dann schon anders. Wir wären hier jetzt “warm“ bei 14€/m²."
Interessant wäre jedoch, in welcher Höhe die NK sich tatsächlich belaufen... -
Die aktuelle Kaltmiete ist 420,37. die steht im Mietvertrag und in dem Nachtrag.
Nö, habe 420,32 gelesen in #11. -
Fußbodenheizung ebenfalls über Strom ...
... gleichzusetzen wohl mit Geld verbrennen...
-
Ich würde die Verwaltung auf den Mietvertrag und den Nachtrag verweisen und vielleicht sogar noch eine Kopie jeweils beilegen.
Ich würde meinem Kontrahenden keine Munition liefern.
-
Ja der Nachtrag liegt ja auch vor.
Da steht die aktuelle Kaltmiete drin.
Und die wäre wie hoch, bitte
-
Theoretisch haben wir es ja erteilt, aber die haben die falsche Summe in den Vertrag geschrieben. Das ist ja dann jetzt einfach Pech für die.
Richtig. Dann würde ich die mal anrufen, auf ihren Fehler aufmerksam machen und ihnen anraten, ihre Buchhaltung in Ordnung zu bringen. -
Super, vielen Dank für die schnelle Hilfe, ich werde dann Rückmeldung geben.
Mach' das, danke vorab. -
Ja, habe ich. Er unternimmt aber nichts. Er ist der Meinung, dass der Nachbar das darf. Trotzdem danke für die Antwort.
Im Handel gibt es doch auch recht weit reichende Wasserpistolen...
-
Hier steht generell geschrieben, dass das Mietverhältnis binnen 24 Monaten nicht gekündigt werden darf,
Generell oder wortwörtlich oder sinngemäss? Is nich...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!