Vermieter duldet keine Katze im Haus.

  • Guten Abend liebe Community.

    Meine Lebensgefährtin und ich möchten uns 1 oder 2 Wohnungskatzen der Rasse Persa Mix anschaffen. Wir wohnen im 3OG des Hauses. Unsere Wohnung ist 80 m2 groß und besitzt 3 Zimmer.
    Beim Einzug kam neuer Laminatfußboden rein, diese Kosten übernahm der Vermieter. Die Kosten für die Tapete und Wände mussten wir zahlen. Die Wohnung wird unrenoviert an den nächsten Mietern übergeben.
    Im Mietvertrag steht ,dass Kleintiere gestattet sind und das man bei Hund & Katze den Vermieter um Erlaubnis bitten muss. Das haben wir bereits getan. Der Vermieter verbietet Hunde und Katzen mit dem Grund:"Es gab damals Vorfälle wo die Tiere die Wohnung so arg verschmutz haben das eine komplette Renovierung stattfinden musste. Außerdem haben die Tiere die anderen Mieter mit Lärm belästigt."Leider kenne ich mich im Mietrecht nicht gut aus.
    Reicht seine Aussage aus um eine Katze zu verbieten?
    Was für Gründe sprechen gegen eine Katze, die vor Gericht stand halten?

  • Hallo Fine95,
    ich wüsste nicht, was gegen einen Perser-Mix sprechen sollte. Deren zu erwartende Grösse kannst Du ja mal ermitteln und nach Gerichtsurteilen googeln.
    Ich hatte mal eine Perserdame gehabt, und die war absolut ruhig und pflegeleicht (so wie ich;)).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (23. Mai 2017 um 19:25)

  • Hallo Fine95,

    wenn der Vermieter keine Katze will, musst Du zuerst entscheiden, ob Dir das Halten einer Katze den Aerger mit dem Vermieter wert ist. Wenn der Vermieter wie von Dir befuerchtet gegen jegliche Tierhaltung ist, ist naemlich unabhaengig von der rechtlichen Lage Aerger vorprogrammiert.

    Ansonsten ist es nahezu unmoeglich, hier eine verlaessliche Einschaetzung abzugeben. Der BGH hat entschieden, dass in so einem Fall im Einzelfall zwischen den Interessen der Parteien abgewogen werden muss. Im Klartext: es haengt von jeweiligen Richter ab. Ist der ein Katzenfreund, hast Du gute Karten. Ist er hingegen Katzenfeind...

    Meines Erachtens duerfte die blosse Aussage des Vermieters vor den meisten Gerichten nicht ausreichen. Anders sieht es aus, wenn er beispielsweise tatsaechlich schon mal einen Protestpinkler in der Wohnung hatte und den Estrich austauschen durfte. Und wenn es vor Gericht geht, fallen einem guten Anwalt sicherlich auch noch einige andere Argumente ein.

    cu
    Guenni

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