Sonst gibt es immer noch das gute, alte Shing, Shang, Shong (Stein, Schere, Papier) um solche Dinge zu lösen.
Danke, habe gerne noch hinzugelernt...:)
Sonst gibt es immer noch das gute, alte Shing, Shang, Shong (Stein, Schere, Papier) um solche Dinge zu lösen.
Danke, habe gerne noch hinzugelernt...:)
Dem Vermieter sollte man einen Denkzettel verpassen, ich rate mal ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und mittels Anwalt den Vermieter mal aufklären lassen, was er zu melden hat und was nicht.
Es sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter RA sein.
Anna_Chie:
"Und beginnen die 6 Monate ab Vertragsende oder ab Übergabe?"
- Wie ich bereits schrieb: Ab Rückgabe der Mietsache.
"Oder sollten wir noch zwei weitere Wochen (dann sind 6 Monate nach Übergabe vergangen) abwarten, bis wir ihm erneut schreiben, dass ..."
- Nicht nette Briefeleins schreiben, sondern klare Forderungen stellen. Evtl. hilft da ein RA weiter.
Ich würde einmal per Einwurfeinschreiben schicken, 14 Tage Frist setzen und dann den Mahnbescheid beantragen.
Das wäre ja ok. Aber der liebe Vermieter meint, dass es nur mit abschleifen und lasur nicht getan ist und deswegen mache ich einen aufstand.
Hier gibt es keine Sachverständigen, welche die Schadenstellen vor Ort einsehen konnten.
Anna_Chie,
innerhalb von 6 Monaten nach Rückgabe der Mietsache hat der VM ggü dem M die Kaution abzurechnen. Danach darf er nur noch einen geringen angemessenen Betrag zurückhalten zwecks Ausgleich evtl. Nachzahlungen aus einer noch abzuwartenden BetrkAbrechnung.
OK, danke erstmal für die Antworten.
Aber was ist mit dem Thema, dass die dem Hausmeister meine Mail direkt zu lesen gegeben haben. Dann hat der Mann ja nun wahrscheinlich auch meine Mailadresse.
Das kann doch so nicht rechtens sein..?
Dann sollteste Dich doch besser an ein Datenschutz-Forum wenden.
offenbach,
es kommt immer darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat.
"Der Vermieter schiebt es auf die Liegenschaftsverwaltung weil er es angeblich nicht weis wie die Rechnung zustande kommt und wie es berechnet wird ob qm oder Person."
- Das "darf" er nicht, denn ER ist Dein Vertragspartner.
"Die Liegenschaftsverwaltung gibt keine Auskunft die Antwort ich soll mich an den Vermieter richten."
- Korrekt.
Hallo Dani,
für eine rechtswirksame Kündigung genügt ein Einwurfeinschreiben an den Vermieter (lt. MV) mit Text: "Hiermit kündige ich unseren Mietvertrag über die Wohnung (Adresse) zum nächstmöglichen Termin."
Seezwergle:
"Gehört das Vlies tatsächlich zum Inneren der Wohnung, wenn es an der Innenseite des Fensterrahmens befestigt ist? Schließlich befindet es sich ja trotzdem außen vor der Fensterscheibe."
- Hmm, etwas schwierig (für mich) zu verstehen... Wenn Fenster geschlossen sind, hat von Dir NICHTS draussen zu sein. Drinnen mag sein, was will, ist egal (asser sittlich Anstössiges).
"Laut Hausverwaltung "geht das so nicht"."
- Aufgrund welcher Rechtsverordnung?
Es geht nicht um die Kosten sondern um die Abrechnung wie hoch sind die Kosten der 3 Objekte und wie werden sie umgelegt.
Auskunft darüber gibt Dir Dein Vermieter. Er muss Dir Einsicht in die Unterlagen gewähren.
Wie soll ich vorgehen, damit ich die Wohnung behalten kann?
Da wäre (eigentlich) verbotene Rechtsberatung. Du bräuchtest ein rechtskräftiges Urteil, ansonsten bleibt Ihr beide mit allen Rechten und Pflichten im MV.
sissi1910,
die Erbschaft ist Bürgerliches Recht und hier aussen vor.
Wenn ein Mieter trotz rechtmässiger Kündigung wohnen bleibt, schuldet er Nutzungsentschädigung in gleiner Höhe wie vorher die Bruttomiete, evtl. auch Schadenersatz.
GTO67,
Dein Mietvertrag hat nichts mit anderen MVn zu tun.
Dein Vertrags-=Anbrechpartner ist Dein Vermieter.
DrHossa,
wenn Du eine berechtigte Beschwerde hast, wende Dich bitte schriftlich an Deinen Vermieter.
Mails oder dgl. sind dafür geeignet, im virtuellen Papierkorb zu verschwinden.
Annie Dach:
"habe meine Mitbewohner Anfang Juni mal nach meiner Kaution gefragt. Diese sagten die können sie mir erst zurück zahlen, wenn ..."
- Interessant. Eigentlich werden Kautionen vom Mieter an den Vermieter geleistet. Wenn Ihr da etwas unter Euch geklüngelt haben solltet, ist das kein Mietrecht (mehr).
"Dürfen meine Mitbewohner meine Kaution im Namen des Vermieters überhaupt zurück halten?"
- Antwort wie vor.
"Ich habe bei Einzug die Kaution nicht auf eine Kautionskonto eingezahlt. Mein Mitbewohner meinte ich solle sie der Einfachheit halber an meine Vormieterin überweisen was ich auch gemacht habe. Kann man mir daraus später einen Strick drehen bzgl. du hast an uns ja nie eine Kaution überwiesen?"
- Ja, denn was hat ein Vormieter überhaupt damit zu tun...? (hätteste sie auch an mich ...)
intruderto:
"ich vermute jetzt, dass der Vermieter mit dem Schornsteinfeger, während meiner Abwesenheit, die Wohnung betreten hat."
- Das müsstest Du wissen, ob der VM einen Schlüssel hat.
"Muss der Schornsteinfeger bei einer Kehrung des Schornsteins Zugang zu allen Wartungsklappen haben
oder reicht es auch, wenn er nur von außen an den Schornstein kommt und im Keller Zugang hat ?"
- Eigentlich nur Letzteres. Ganz genau kann Dir das aber nur der - na, wer wohl? - beantworten.
Ha weil es kein Übergabeprotokoll gab.
Falsch. Es ist der Passus, dass "ein vom VM auszusuchender Fachbetrieb" den Mieter benachteiligt, und damit ist er ungültig.
Es gab kein Übergabeprotokoll zu Mietbeginn (leider)
Den Absatz 3 kannste knicken. Warum wohl?
Was sagt Ihr dazu?
Nichts, denn ich kenne ja weder den Mietvertrag noch das Übergabeprotokoll vom Mietbeginn.
Guten Abend,
nur kurz die Frage, welche rechtlich korrekten Möglichkeiten man hat, wenn der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung, die mietvertraglich nicht vereinbarte Kosten beinhaltet, nicht korrigiert
Die braucht der Mieter auch nicht zu bezahlen. Ich würde dieser Abrechnung mit der entsprechenden Begründung widersprechen.
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