Hallo,
ich wohne in einer Eigentums Wohnanlage als Mieter.Ein Eigentümer zieht Pflanzen für seinen Privatgarten außerhalb der Wohnanlage, dafür macht er im Winter und Frühjahr die Heizung im Treppenhaus im Trockenraum an.Ausserdem nimmt er zum giessen seiner Pflanzen das Wasser vom Allgemein.Da an allen 3 Objekten kein Zähler iwiest möchte ich eine Aufstellung wie diese Kosten berechnet werden.
Ich habe deshalb mehrmals schriftlich mit Bilder der Pflanzen und die Einstellung der Heizung an meinem Vermieter geschickt er schickte es an die Liegenschaftsverwaltung .Die einzige Reaktion keine Antwort zu meier Frage sondern ueber meinen eigenen Verbrauch.
Frage:
Steht mir die Auskunft rechtlich zu ??? Ich moechte wissen wie hoch der Verbrauch dieser 3 Objekte ist und wie der Verbrauch abgerechnet wird
offenbach
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offenbach -
24. Juni 2015 um 14:26 -
Erledigt
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Hallo,
ich wohne in einer Eigentums Wohnanlage als Mieter.Ein Eigentümer zieht Pflanzen für seinen Privatgarten außerhalb der Wohnanlage, dafür macht er im Winter und Frühjahr die Heizung im Treppenhaus im Trockenraum an.Ausserdem nimmt er zum giessen seiner Pflanzen das Wasser vom Allgemein.Da an allen 3 Objekten kein Zähler iwiest möchte ich eine Aufstellung wie diese Kosten berechnet werden.
Ich habe deshalb mehrmals schriftlich mit Bilder der Pflanzen und die Einstellung der Heizung an meinem Vermieter geschickt er schickte es an die Liegenschaftsverwaltung .Die einzige Reaktion keine Antwort zu meier Frage sondern ueber meinen eigenen Verbrauch.
Frage:
Steht mir die Auskunft rechtlich zu ??? Ich moechte wissen wie hoch der Verbrauch dieser 3 Objekte ist und wie der Verbrauch abgerechnet wirdHallo,
wann der Mieter berechtigte Zweifel an der Abrechnung der Wasserkosten hat, sollte er diese bei der nächsten Neben-Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters bemängeln und Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen verlangen.
Sollte der Vermieter sich hier weigern, dann sollte man eine Klage nicht scheuen.
Gruß
BHShuber
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Danke für die Auskunft!!
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Für solche Peanuts willst du ein Fass aufmachen? Ist es nicht eher so, dass du dem Mitbewohner eins auswischen willst und dir nichts besseres einfällt? 1 m³ Wasser/Abwasser dürfte an deinem Wohnort rund 5,- € kosten. Weißt du wie lange es braucht, um 1.000 Liter Wasser zu verbrauchen?
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Hallo,
was erwartest du denn? Das kann doch niemand auch nur annähernd ermitteln. Da der Trockenraum und das Treppenhaus sowieso geheizt werden muss, kann man nicht pauschal davon ausgehen, dass dir ein großer Schaden entsteht. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Mitbewohner den Trockenraum komplett alleine nutzt.
Und mit dem Wasser solltest du auf dem Teppich bleiben. 1000l Wasser kosten um die 4 Euro. Was denkst du denn wieviele Liter er tatsächlich benutzt. Das kann doch nicht mehr als ein paar Cent sein und fällt damit unter die sog. Pfennig-Gerechtigkeit (kannst du ja mal googlen).
Wieviele Pflanzen sind es denn?
Gruss
H H -
Es geht nicht um die Kosten sondern um die Abrechnung wie hoch sind die Kosten der 3 Objekte und wie werden sie umgelegt.
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Es geht nicht um die Kosten sondern um ............ die Kosten der 3 Objekte und wie werden sie umgelegt.
Und du willst uns erzählen, dass es dir nicht um die Kosten geht. Weißt du eigentlich, was du geschrieben hast? -
Es geht nicht um die Kosten sondern um die Abrechnung wie hoch sind die Kosten der 3 Objekte und wie werden sie umgelegt.
Auskunft darüber gibt Dir Dein Vermieter. Er muss Dir Einsicht in die Unterlagen gewähren. -
Das Problem ist genau das.Der Vermieter schiebt es auf die Liegenschaftsverwaltung weil er es angeblich nicht weis wie die Rechnung zustande kommt und wie es berechnet wird ob qm oder Person.Die Liegenschaftsverwaltung gibt keine Auskunft die Antwort ich soll mich an den Vermieter richten.Ich dachte das mir jemand einen Tipp gibt
da es ja nur um die Info geht wie abgerechnet wird.Denn die Kosten sind stark gestiegen und ich wollte wissen was davon die 3 Objekte betrifft -
offenbach,
es kommt immer darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat."Der Vermieter schiebt es auf die Liegenschaftsverwaltung weil er es angeblich nicht weis wie die Rechnung zustande kommt und wie es berechnet wird ob qm oder Person."
- Das "darf" er nicht, denn ER ist Dein Vertragspartner."Die Liegenschaftsverwaltung gibt keine Auskunft die Antwort ich soll mich an den Vermieter richten."
- Korrekt. -
Das Problem ist genau das.Der Vermieter schiebt es auf die Liegenschaftsverwaltung weil er es angeblich nicht weis wie die Rechnung zustande kommt und wie es berechnet wird ob qm oder Person.Die Liegenschaftsverwaltung gibt keine Auskunft die Antwort ich soll mich an den Vermieter richten.Ich dachte das mir jemand einen Tipp gibt
da es ja nur um die Info geht wie abgerechnet wird.Denn die Kosten sind stark gestiegen und ich wollte wissen was davon die 3 Objekte betrifftHallo nochmal,
dann warte ab bis die Neben-Betriebs- und Heizkostenabrechnung kommt, vergleiche diese mit Vorjahren, falls vorhanden, wenn dir etwas zu hoch vorkommt hast du Einsichtsrecht in die Unterlagen bei der Hausverwaltung.
Oder man suche sich in der Nähe einen Mieterverein und lässt das für sich erledigen, 2. Variante, man gehe zu einem Anwalt der was kann halt.
Gruß
BHShuber
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Der Vermieter schiebt es auf die Liegenschaftsverwaltung weil er es angeblich nicht weis wie die Rechnung zustande kommt und wie es berechnet wird ob qm oder Person.
Das ist natürlich Quatsch! Ob nach Personen oder Quadratmeter abgerechnet wird, sollte in deinem Mietvertrag nachzulesen sein. Und wenn da der Abrechnungsmaßstab nicht angegeben ist, dann wirst du ihn auf der Abrechnung der Betriebskosten finden.
Wenn ich davon ausgehe, dass dein Nick dein Wohnort ist, dann verstehe ich deine Frage erst recht nicht, denn in Hessen ist laut Landesbauordnung der Einbau von Wasserzählern vorgeschrieben. Und dann solltest du uns auch mal verraten,
ZitatDenn die Kosten sind stark gestiegen und ich wollte wissen was davon die 3 Objekte betrifft
welche Kosten da so stark gestiegen sind, dass du nicht schlafen kannst.
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