Beiträge von Berny

    sach ma, rede ich chinesich?
    "SE-Verwaltung" = Sondereigentumsverwaltung. Das ist die Verwaltung, denen Wohnungseigentümer die Verwaltung der Wohnung anvertrauen sollten, wenn sie selber keine Ahnung haben. Ich war davon ausgegangen, dass der Eigentümer eine SE-Verwaltung beauftragt hat, die die Abrechnung der WEG-Verwaltung weitergereicht hat. Deswegen auch mein Kommentar, dass die (SE-)Verwaltung zu faul war. Eine SE-Verwaltung hätte beim Eigentümer nach dem Grundsteuerbescheid fragen sollen.


    Hmm, AC, so'ne SE-V ist ja man keine WEG oder WG, auch keine HV, die dem VM entsprechend dessen MV alle Daten zu liefern hat...

    Das möchte ich dem Vermieter definitiv nicht unterstellen. Ich vermute, dass hier eher aus Unwissenheit ein teurer Stromvertrag eingegangen wurde.
    Ich versuche das auch alles schön entspannt zu regeln - gehe aber gerne möglichst gut vorbereitet in solche Gespräche rein. Daher auch dieser Thread ;)


    Wenn VM Abrechnungen über nicht geeichte Zähler machen, kann das Buss-/Ordnungsgelder von bis zu 15.000€ nach sich ziehen.

    Hallo bambus,

    "vor Einzug wurde mir vom Vermieter versichert, er hätte einen günstigen Stromvertrag bei EnBW für das komplette Haus abgeschlossen. Dieser läuft über den Vermieter und jener verteilt, je nach Verbrauch, die Kosten auf die einzelnen Parteien (Ablesung der Stände über die Unterzähler)."
    - Du wurdest also vor Abschluss des MV hierüber informiert?

    "ich habe die berechneten kWh bei check24.de zum Vergleich eingeben und kam auf eine Ersparnis von über 250€ (bei Anbietern mit Boni bzw. Check24-Boni) und von über 150€ (kompl. ohni Boni-Tarife)."
    - Dies würde ich mal dem VM mitteilen und ihn auf sein Wirtschaftlichkeitsgebot hinweisen und seine Antwort hier posten.

    Hallo chester00,

    so kommen wir hier wohl nicht weiter. Also halten wir mal die Fakten (Substanz entscheidet) fest:

    Abrechnungszeitraum: 07.05.14 - 06.05.15
    Nutzungszeitraum: 15.10.14 - 06.05.15 (also genau der verbrauchsintensive Zeitraum)

    Kosten für die gesamte Heizung ~26000€
    Gesamt beheizte Fläche 1784m², also 14,57€ pro m².
    In meinem MFH incl. Warmwasserbereitung 11,15€ pro m².

    Soo gross ist der Unterschied also doch nicht (dachte, er sei grösser, bevor ich die Berechnung begann).
    Gehe ich recht in der Annahme, dass die Anzeigewerte der ausgebauten HKVs von Dir nicht notiert wurden...?
    Jeder Provider behauptet latürnich, dass er korrekt abrechnet...:rolleyes:

    Vielen Dank für all die Antworten.
    Das Problem hat sich jetzt ganz einfach von allein gelöst. Ich weiß nicht wie sie es angestellt haben, aber die Vermieter haben bei dem Bekannten mit der Ferienwohnung einen Sonderpreis rausgehandelt, sodass wir für die Übergangszeit wieder genau 600€ zahlen. Genau der Grund warum man solche Vermieter nicht verärgern möchte ;)


    ... und auch nicht sollte. ;)

    Hallo sarah1,

    meinem Vorposter stimme ich zu. Es wäre auch noch interessant zu wissen, ob für die Garage ein eigener Mietvertrag existiert oder ob sie im WohnraumMV mit drin ist.
    Türschliesszylinder würde ich sofort austauschen.
    Wurde im MV eine nachvollziehbare Vereinbarung mit gegenseitigem Kündigungsverzicht für vier Jahre getroffen?

    "Wir haben keine andere Anschlussmöglichkeit für die Waschmaschine und den Trockner ..."
    - ... als welche?

    "habe diesbezüglich öfters gelesen, dass er für die Garage keine Miete verlangen darf. Ist das so richtig?"
    - Noch nie sowas gehört bzw. gelesen, ausser jetzt.

    "Wir haben ziemlich viel Geld in die Renovierung investiert. Können wir davon einen Anspruch geltend machen?"
    - Nein, es sei denn, Ihr habt entsprechende beweisbare Vereinbarungen getroffen.

    Hallo socerer10,
    denk' doch mal nach:

    "in meinem Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht gesondert aufgeführt, sondern sind mit in der Gesamtmiete enthalten >> ("390€ Gesamtmiete (inkl. Nebenkosten Strom)")"
    - Das war's.

    "Ich bin nun ausgezogen und würde aber gerne noch eine Nebenkostenabrechnung haben, worin ich sehen kann, ...."
    - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung über ein "würde gerne"...?

    "Besteht also eine Chance, die Vermieterin doch ..."
    - NEIN.

    "Was ratet ihr mir?"
    - Gib' Ruhe.

    Mir ist noch eingefallen als ich vorhin eure Beiträge gelesen habe, dass er das Geld für seine Küche ja auch durch ein "Hintertürchen" bekommen kann .. "Eigenbedarfskündigung" heißt das Zauberwort ..


    Für 701 Ocken würde ich mir wohl kaum eine evtl. Laus in den Pelz setzen...

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