Übergangswohnung wegen nötiger Sanierung

  • Hallo zusammen,

    Ich wohne mit meiner Freundin seit zwei Monaten in einer Einliegerwohnung im Untergeschoss. Die Vermieter wohnen oben und wir kommen sehr gut mit ihnen klar, fast schon freundschaftlich.
    Letzte Woche ist während eines Unwetters das gesamte Untergeschoss etwa 10cm mit Wasser vollgelaufen. Laut Gutachter muss hier eine Komplettsanierung stattfinden. Der Laminatboden ist sogar schon entfernt worden, wir leben quasi in einer Baustelle. Netterweise können wir im Gästezimmer der Vermieter schlafen und auch einige unserer mittlerweile wieder getrockneten Möbel bei ihnen in der Garage lagern. Während der Sanierung müssen wir natürlich komplett aus der Wohnung raus, wird schätzungsweise 6-8 Wochen dauern.
    Nun zur eigentlichen Frage:
    Seitens der Vermieter wurde ich gebeten, eine schriftliche Mietminderung (100%) abzugeben, was sie ja von der Versicherung erstattet bekommen. Wir brauchen jetzt für die Übergangszeit eine Bleibe, wobei die Vermieter uns über einen Bekannten eine Ferienwohnung vermitteln wollen, die uns allerdings 38€ pro Nacht kosten würde. Momentan zahlen wir 600€ warm. Unsere Mietkosten würden sich also für den genannten Zeitraum verdoppeln.
    Ich habe allerdings auch schon gelesen, dass der Vermieter bei einer Sanierung für eine Ersatzwohnung aufkommen muss. Trifft das auch in diesem Fall zu, bzw. müsste er nur den Differenzbetrag leisten?
    Wir wollen unser Verhältnis zu den Vermietern nicht unnötig verschlechtern, weswegen ich hier nicht nur um rechtlichen Rat frage, sondern auch um zwischenmenschlichen. Wie kann man hier vorgehen?

    Vielen Dank und Grüße
    Martin

  • Hallo,

    der Vermieter muss Euch keine Ersatzunterkunft stellen. Dazu gibt es ja schon die Mietminderung von 100%.

    Warum sucht Ihr Euch nicht einfach selbst etwas (günstiges)? Ihr müsst den Vorschlag des Vermieters ja nicht annehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • der Vermieter muss Euch keine Ersatzunterkunft stellen. Dazu gibt es ja schon die Mietminderung von 100%.


    Es könnte der Mieter sogar vorübergehend auf VM-Kosten in ein (angemessenes!) Hotel ziehen. Vorherige Rücksprache mit der Versicherung dringend empfohlen.

  • Es könnte der Mieter sogar vorübergehend auf VM-Kosten in ein (angemessenes!) Hotel ziehen. Vorherige Rücksprache mit der Versicherung dringend empfohlen.

    woher hast Du das?

    ENTWEDER Mietminderung ODER Kostenerstattung für Unterkunft. Beides zusammen steht dem Mieter nicht zu.

  • woher hast Du das?
    ENTWEDER Mietminderung ODER Kostenerstattung für Unterkunft. Beides zusammen steht dem Mieter nicht zu.


    Von Mietminderung PLUS Kostenerstattung habe ich nix geschreipt...

  • Von Mietminderung PLUS Kostenerstattung habe ich nix geschreipt...

    Dann war dein Beitrag aber missverständlich. Der Fragesteller hat ja schon eine Mietminderung von 100% erhalten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Fragesteller hat ja schon eine Mietminderung von 100% erhalten.


    Ach so, ja... Dann dürfte er eigentlich keine Ansprüche mehr haben, oder?

  • Unter Umständen KANN es sein, dass er Unterbringungskosten, die Über seine Warmmiete liegen, als Schadensersatz geltend machen kann.


    Natürlich (wenigstens Du hast daran gedacht;)).

  • Vielen Dank für all die Antworten.
    Das Problem hat sich jetzt ganz einfach von allein gelöst. Ich weiß nicht wie sie es angestellt haben, aber die Vermieter haben bei dem Bekannten mit der Ferienwohnung einen Sonderpreis rausgehandelt, sodass wir für die Übergangszeit wieder genau 600€ zahlen. Genau der Grund warum man solche Vermieter nicht verärgern möchte ;)

  • Vielen Dank für all die Antworten.
    Das Problem hat sich jetzt ganz einfach von allein gelöst. Ich weiß nicht wie sie es angestellt haben, aber die Vermieter haben bei dem Bekannten mit der Ferienwohnung einen Sonderpreis rausgehandelt, sodass wir für die Übergangszeit wieder genau 600€ zahlen. Genau der Grund warum man solche Vermieter nicht verärgern möchte ;)


    ... und auch nicht sollte. ;)

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