Beiträge von Berny

    Ich frage mich, mit welchen Argumenten ich die Vermieterin von dieser Forderung abbringen könnte, ohne den Hausfrieden zu beschädigen.


    Was hältst Du denn davon, wenn Du bei jedem Hausverlassen und jeder Rückkehr bei der VMn Sturm klingelst und Dich ab- oder zurückmeldest...? ("Mieterin Penny, ich melde mich ab zum Einkaufen." - "Mieterin Penny, ich melde mich vom Einkaufen zurück." - Oder gegen 23:30: "Mieterin Penny, ich melde mich vom Theater zurück."):cool:

    leonieberlin:
    "kannst Du mir noch sagen, ob man in der Wohnung die man verlässt nur die bunten Wänden weiß streichen muss... oder auch den Rest der Wohnung gestrichen werden muss?"
    - Über "muss" kann mantrefflich diskutieren. Der VM muss bunte Wände nicht akzeptieren, die zählen sogar als beschädigt. Am Ende entscheidet ein Richter.
    Wenn ein Mieter die Wände bunt gestrichen hat, sollte er (am besten) die ganze Wohnung weiss streichen. Ist letztendlich nervlich und finanziell (wg. Prozesskostenrisiko) am günstigsten.

    ich habe mir von jemanden Rat geholt, der eigendlich Ahnung haben sollte, da dass sein Themengebiet ist....
    Er sagte mir folgendes, dass eine Wohnung in Hamburg, 64m², zwei Zimmer, für 3 Personen zu klein ist und ich wegen Überbelegung gekündigt werden kann. Entscheidend ist die Zimmeranzahl und nicht die m²

    Auch ein Kündigunsgrund ist das ich kein Untermietvertrag für den Vater und Freundin habe(was Schriftliches) ich hatte das der Alten Vermieterin telefonisch mitgeteilt, aber nachweisen kann ich das ja leider nicht so.

    Eigendlich sollte die Person die ich gefragt hab Ahnung haben, bin aber jetzt irgendwie verwirrt was ist denn nun richtig?

    bitte um Hilfe:/

    Vielleicht hilft der hierunter werbende Anwalt für Mietrecht?

    Ich frage mich, mit welchen Argumenten ich die Vermieterin von dieser Forderung abbringen könnte, ohne den Hausfrieden zu beschädigen.


    Du fragst nicht Dich, sondern uns...
    Tipp: Die VMn möchte sich von der örtlichen Feuerwehr mal beraten lassen.

    Hallo leonieberlin,
    ich bin (ebenfalls) der Meinung, dass eine Abnutzung des Fussbodens bei bestimmungsgemässer Benutzung (eben NICHT durch Gnus:D) im Mietpreis inclusive ist. Über den Zustand lässt sich natürlich streiten, weshalb ein Nachweise über den Übernahmezustand ja sinnvoll gewesen wäre. Kannst Du irgendwelche Beweise erbringen (Fotos, Zeugenaussagen)? Stellt der VM Ansprüche?

    Setzt die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist die Möglichkeit einer verfrühten Kündigung (wie dargestellt) ausser Kraft oder nicht?


    Wenn die im MV angegebenen zwei Monate als Individualvereinbarung anzusehen ist, ja (meine Meinung, bin ja kein Profi). Denn letztendlich hast Du dies ja bei MV-Abschluss so anerkannt.

    Hallo Studentmuc,

    "ich wohne in einen vom Vermieter möblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters mit einen unbefristeten Mietvertrag. Gemäß
    M
    kann ich zum Ablauf eines Monats kündigen, wenn die schriftliche Kündigungserklärung dem Vermieter spätestens bis zum 15. dieses Monats zugeht."
    - So isses.

    "Gilt dies unabhängig davon, dass eine Kündigungsfrist von 2 Monaten im Mietvertrag festgelegt ist ?"
    - Wenn das bewusst so vereinbart wurde, tippe ich mal auf die zwei Monate.

    "Wie kann ich am besten einen Beweis erzeugen, dass er die Kündigung fristgerecht bis zum 15. des Monats erhalten hat, wenn er eine Unterschrift verweigern würde ?"
    - Ist sein gutes Recht. Deshalb sollteste ihm die Kündigung persönlich mit einem Zeugen übergeben oder in seinen BK einlegen oder per Einwurfeinschreiben zusenden.

    bei der Übergabe meines WG-Zimmers habe ich eine Bestätigung zur Überweisung der Kaution bekommen und dies mit meiner Unterschrift bestätigt. Auf diesem Schreiben ist zusätzlich vermerkt, dass "Mieter und Vermieter (...) eine Abnutzungspauschale für die Gemeinschaftsräume (Küche, Bad, WC, Flur) in Höhe von XX Euro (vereinbaren). Dieser Betrag wird nach Ende der Mietzeit von der Kaution einbehalten."
    Meiner Meinung nach ist es nicht rechtens - sofern keine Mängel festzustellen sind. Meiner Meinung nach ist die gewöhnliche Abnutzung der Räume durch die Miete abgedeckt.


    Ich meine ebenfalls, dass das nicht rechtens ist. Manche VM haben eben tolle Trickserei-Ideen, noch mehr Profit herauszuschlagen...
    Vielleicht melden sich noch andere User hier.

    Aber Achtung: ist tatsächlich eine Mieterhöhung rechtens, wenn auch nicht in der vollen Höhe, die der Vermieter gern haben möchte, musst Du unbedingt eine Teilzustimmung abgeben. Wenn Du das nämlich nicht machst, kann der
    Vermieter Dich verklagen.


    Klagen kann der VM sowieso, nur mit der Teilzustimmung wird die Klage billiger wegen des geringeren Streitwertes.

    Das qerd ich auf jedenfall machen. Nur eine Frage. Wenn ich heute die Kündigung fertig mache (kündigungsfrist 3 Monate) bis wann müsste ich dann drinnen bleiben?


    Ich korrigiere Dich jetzt mal (bist ja noch lernfähig:)):
    Wenn Du jetzt kündigst "zum nächstmöglichen Termin" (mir dieser Formulierung kann man JEDEN Vertrag kündigen, die Angabe eines Termins ist nicht erforderlich), wäre das dann zum 31.10.2015. Kündigung persönlich unterschrieben entweder mit Zeugen übergeben bzw. in den Briefkasten einlegen bzw. unter Wohnungstür durchschieben ODER per Einwurfeinschreiben verschicken.
    "In der Wohnung bleiben" musst Du sowieso nicht, darfst also machen was willst Du... nur die volle Miete musste bis zur Beendigung des Mietverhältnisses 31.10. bezahlen.

    Hallo Felix,
    niemand kann Dich zwingen, eine SA auszufüllen. Wenn Du es machst, sollteste sie aber wahrheitsgemäss ausfüllen. Der Vermieter kann jedoch eine Vermietung von einer SA abhängig machen, ist sein Recht. Ich würde nur die gestellten Fragen beantworten, mehr nicht.

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