möbliertes Zimmer in Vermieterwohnung

  • Hallo User,
    ich wohne in einen vom Vermieter möblierten Zimmer
    in der Wohnung des Vermieters mit einen unbefristeten Mietvertrag.
    Gemäß
    M
    kann ich zum Ablauf eines Monats kündigen, wenn die schriftliche Kündigungserklärung dem Vermieter spätestens bis zum 15. dieses Monats zugeht.
    Ich habe folgende Fragen:
    1) Kann das jemand bestätigen ?
    2) Gilt dies unabhängig davon, dass eine Kündigungsfrist von 2 Monaten im Mietvertrag festgelegt ist ?
    Ich kann meinen Vermieter die Kündigung geben, da ich mit ihm zusammen wohne.
    3) Wie kann ich am besten einen Beweis erzeugen, dass er die Kündigung fristgerecht bis zum 15. des Monats erhalten hat, wenn er eine Unterschrift verweigern würde ?

    Ich danke im Voraus für eure Hilfe,
    Gruß,
    Studentmuc

  • Hallo Studentmuc,

    "ich wohne in einen vom Vermieter möblierten Zimmer in der Wohnung des Vermieters mit einen unbefristeten Mietvertrag. Gemäß
    M
    kann ich zum Ablauf eines Monats kündigen, wenn die schriftliche Kündigungserklärung dem Vermieter spätestens bis zum 15. dieses Monats zugeht."
    - So isses.

    "Gilt dies unabhängig davon, dass eine Kündigungsfrist von 2 Monaten im Mietvertrag festgelegt ist ?"
    - Wenn das bewusst so vereinbart wurde, tippe ich mal auf die zwei Monate.

    "Wie kann ich am besten einen Beweis erzeugen, dass er die Kündigung fristgerecht bis zum 15. des Monats erhalten hat, wenn er eine Unterschrift verweigern würde ?"
    - Ist sein gutes Recht. Deshalb sollteste ihm die Kündigung persönlich mit einem Zeugen übergeben oder in seinen BK einlegen oder per Einwurfeinschreiben zusenden.

  • Ich habe mich vieleicht etwas ungenau ausgedrückt.
    Mich würde hauptsächlich interessieren, ob der Mieter sich in dem dargestellten Fall an die Kündigungsfrist von 2 Monaten im Mietvertrag halten muss oder ob der Mieter zum Ende des Monats kündigen kann.
    D.h. Setzt die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist die Möglichkeit einer verfrühten Kündigung (wie dargestellt) ausser Kraft oder nicht?

  • Setzt die im Mietvertrag angegebene Kündigungsfrist die Möglichkeit einer verfrühten Kündigung (wie dargestellt) ausser Kraft oder nicht?


    Wenn die im MV angegebenen zwei Monate als Individualvereinbarung anzusehen ist, ja (meine Meinung, bin ja kein Profi). Denn letztendlich hast Du dies ja bei MV-Abschluss so anerkannt.

  • Zu 1) Ja
    BGB § 573c Abs. 3 und § 549 Abs. Abs. 2 Nr. 2, WENN aus dem Vertrag hervorgeht das das Zimmer überwiegend mit Möbeln des Vermieters ausgestattet ist. Ein Punkt ist noch wichtig. Der Vermieter muß auch selbst in der Wohnung wohnen.

    Zu 2) Fast jeder Paragraf zum Mietrecht endet mit dem Satz "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam".

    Ja natürlich kannst Du dem VM die Kündigung persönlich in die Hand drücken. Offen, also ohne Umschlag, und ein, möglichst neutraler, Zeuge dabei wäre von Vorteil. Persönlicher Einwurf in den Briefkasten des VM, auch wieder mit einem Zeugen der Einwurf und Inhalt bestätigt, oder Einwurf durch Boten, das kann jeder sein, ginge auch. Von postalischer Zustellung per Einwurfeinschreiben rate ich momentan ab.

    Der allerbeste Beweis für den fristgerechten Zugang wäre natürlich die Zustellung per Gerichtsvollzieher.

    Zu 3) Siehe zu 2)

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Erhalt der Kündigung zu bestätigen.

  • oder per Einwurfeinschreiben zusenden.

    Ist aktuell keine gute Idee.

    Ich habe am 24. Juni zwei aufgegeben. Die liegen immer noch im Briefzentrum Berlin.

  • Ist aktuell keine gute Idee.
    Ich habe am 24. Juni zwei aufgegeben. Die liegen immer noch im Briefzentrum Berlin.


    Uups - was man nicht auch noch bedenken sollte...:(

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