Hallo plusminus,
ich bezweifele, dass das hier geschilderte Problem Mietrecht ist.
Ist der Kellerraum überhaupt Teil der Mietsache, also im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt?
Beiträge von Berny
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Hallo Behaviorist,
schon mal mit dem Bauaufsichtsamt einen Ortstermin durchgeführt? Was meint der Vermieter dazu? -
Besteht die Möglichkeit den Vertrag ordentlich zu kündigen, wegen ...
Schon mal zu Dritt versucht, eine Lösung herbeizuführen? -
- Wir wissen nicht, ob die Genossenschaft davon weiß
Dann frag' sie doch. -
Im Mietvertrag steht unter Gartenpflege :"entfällt", und es war eine einmalige Aktion.
Dann würde ich als Mieter nicht zahlen. -
Ja, das ist durchaus rechtens. Es gibt diverse Arbeiten, die eben nicht jedes Jahr durchgeführt werden. Solange diese aber regelmäßig erfolgen (auch wenn das nur aller 10 Jahre sind), können diese Kosten innerhalb einer Abrechnungsperiode den jeweiligen Mietern geltend gemacht werden.
Würde ich als Mieter mir nicht gefallen lassen. -
ich glaub das sind wieder paar Lemminge auf den Troll reingefallen

Durchaus möglich..., what shall's.;) -
Hallo Sebastian_M,
"meine gemietete Wohnung wird per Fernwärme versorgt."
- Ist bekannterweise teuer."Der Vermieter erhält vom Fernwärmeanbieter eine Rechnung über Arbeitspreis und Grundpreis. Dieser gesamter Rechnungsbetrag wird als Heizkosten angesetzt."
- Das verstösst gegen die Heizkostenverordnung. Es sind 30% als Grundkosten flächenanteilmässug zu verteilen, Kosten bei Leerstand fallen immer(!) zulasten des Hauseigentümers. 70% wären dann als Verbrauchskosten auf die einzelnen Mietparteien umlegbar."Ist das so korrekt oder muss der Vermieter die Grundkosten aus den Heizkosten extra aufschlüsseln?"
- Ein alter Vermietertrick...:o -
Hallo Klpe1957,
vorab: Die Wohn- oder auch Abwesenheitszeiten sind ohne Bedeutung, ebenso, wer von Euch beiden die Miete zahlt(e). Ihr beide seid nach wie vor gesamtschuldnerisch mit allen Rechten und Pflichten im MV. Da gibt es m.W. weder Verjährungen oder Gewohnheitsrechte. Soweit die mietrechtliche Seite.
Wie es sich mit evtl. Untermietern verhält, weiss vlt. jemand sonst. Notfalls entscheidet das Gericht. -
Ich habe heute meine BK-Abrechnung erhalten. Unter der Rubrik "Sonstiges" ist seit diesem Jahr eine Pacht für eine Grünfläche enthalten, welche 2014 errichtet wurde. Ich wohne in einem 8-Parteien-Mietshaus. Auch die anderen Mieter sollen diese Pacht zahlen. Ist das rechtens.
Was steht darüber im Mietvertrag? -
Die Wertigkeit 4 lachender Gesichter schätze ich höher ein!
Mir genügen "sogar" deren fünf...
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Ääh, guut!:D:D:D:D:D
Und wo bleibt das LIKE...?
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Wenn im MV nicht ausdrücklich und individuell entgegen der BGB-Regelung im § 573c (3) eine längere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart wurde, müsste jetzt die Kdg zum 31.07. möglich sein.
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Laut Untermietvertrag besteht die Wohnung aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC, 1 Flur, 1 Kellerabteil. Untervermietet werden 1,5 Zimmer und Mitbenutzung von Küche Bad WC und Keller vereinbart.. Das dritte Zimmer ist also zu Hälfte an sie vermietet. Ich weiß aber nicht ob man daraus Auslegungssachen drehen kann weil ja das halbe Zimmer vlt auch der Flur oder ähnliches sein könnte.
Dann kann/sollte sie doch ihren MV zum 31.07. kündigen. -
Ich bin in ein unrenoviertes Zimmer eingezogen bzw. zumindest haben sie die dunklen Flecken an den Wänden vom Vormieter akzeptiert
... und diesen Zustand kannst Du mangels Übergabeprotokoll nicht beweisen...? -
Hallo SIM,
kommt drauf an. Hat Deine Schwester ein eigenes Zimmer mit Mietvertrag? -
Gibt es da überhaupt eine Möglichkeit für mich, oder muss ich das noch länger Ertragen?
Ja, musst Du, und zwar noch 24 Tage. Du kannst jetzt (also noch bis zum 15. 07.) bei Deinem VM zum 31.07. (schriftlich mit Deiner Unterschrift!) kündigen. -
Es gibt durchaus Vermieter, bei denen es durchaus besser sein kann deren Marotten zu dulden, um nicht die Büchse der Pandora zu öffnen.
... womit sicherlich Mieterhöhungen gemeint sind. Ich würde ihr lächelnd den Gefallen tun und denken: "Leck ......":o -
kapio,
wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Warnlampen an. Auf solche Händel würde ich mich nicht einlassen, sondern das Mietverhältnis normal zum Ende bringen, auch wenn es mglw. ein paar Euro mehr kosten mag. -
Ich habe das mal im Unterforum Support angeschnitten.
Da ist Inhaltlich noch ein Fehler drin.
Schliesse mich an, wir schaffen das schon...:)
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