Beiträge von Berny

    Danke für Deine Meinung. Der Punkt ist aber ein anderer: ich habe ich hier nichts beauftragt. Ich habe nur informiert. Der Hausmeister hat sich entschlossen, sich das nicht anzuschauen. Er wollte aber wissen, was da los ist und hat eine Firma beauftragt. Ich kriege die Rechnung nun, weil eine Beauftragung einer Fachfirma nicht notwendig war. Die Kosten und Beauftragung wurden aber an anderer Stelle verursacht.


    Verstehe schon. Ich würde die Rechnung an den Absender zurückschicken mit dem Vermerk, dass ich nicht der Auftraggeber bin.

    Hallo nepp,

    mit "Untermieter" meinst Du wohl den Bewohner der Wohnung unter Dir?
    Wenn Du Kosten der Gartenpflege zu übernehmen hast und/oder den Garten betreten oder nutzen darfst, dürfte dies wohl im Mietvertrag vereinbart sein.

    SilentCro:

    "wenn Du richtig lesen würdest, würdest auch Du sehen das es klar ein Baumangel ist"
    - Du hast völlig recht: Habe gerade richtig lesen gelernt und mal nachgeschaut: Ist ein Baumangel:rolleyes:

    "Dachte bekomme hier Tipps, aber gut wird der Anwalt richten."
    - Lass' ihn das mal "richten" (ist Dir ja unbenommen). Empfehle einen Fachanwalt.

    "Und wir als Mieter können nicht eine 30 Jahre alte Wohnung in einen neuen Zustand bringen,wie soll das gehen?"
    - Das frage ich (mich) auch...:eek:

    Hallo SilentCro,
    in der Kürze liegt die Würze...:

    "fehlenden Spülkasten von einer bestimmten Firma anbringen"
    - Es genügt ein vergleichbarer, der die Voraussetzungen erfüllt. Hat Euer MV eine Kleinreparaturklausel?

    "habe ich das gemeldet das der Spülkasten defekt ist und undicht war, daraufhin habe ich diesen entfernt"
    - und hfftl. zur Sicherheit verwahrt...?

    "Im Bad ganze Tür ersetzen, ist eine Holztür, direkt dahinter eine Dusche ohne Abdeckung, sprich wir haben einen Vorhang angebracht, haben auch darauf geachtet, dennoch Schanier ausgebrochen."
    - Wäre m.E. von Euch zu reparieren. Hat Euer MV eine Kleinreparaturklausel?

    "Kleinigkeiten noch wie wir sollen alles entkalken"
    - Macht das!

    "Terrasse wurden von uns und auch davor von ihr Blumenkästen verbohrt, da sie nicht anders halten, sie hat diese verschweißt so wie wir das auch vorhaben, nun möchte sie das wir dieses durch einen Handwerksbetrieb
    machen sollen, wenn ich mir aber die alten Löcher von ihr ansehe, sind diese definitiv von denen gemacht worden"
    - Beweise? Ansonsten Übernahmezustand von Euch wieder herstellen.

    "Sie schreibt: " Die gesamte Wohnung ist in einem verdreckten, ungeputzten Zustand mit Geruchsbelästigung:mad: Ich bestehe ausdrücklich darauf, dass die gesamte Wohnung einschließlich mitvermietetem Inventar sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben wird."
    - Würde ich auch verlangen, da Ihr sie wohl auch so übernommen hattet.

    "Sollten die Mängel bis zur entgültigem Abnahme der Wohnung nicht beseitigt sein, muss ich einen Fachbetrieb auf ihre Kosten bla bla und Ihnen die Rechnung stellen bzw. mit der Kaution verrechnen.
    Schadenersatzansdprüche ..."
    - Schreiben kann man vieles. Eine Wohnwertverbesserung kann ein VM jedoch nicht verlangen.

    Hallo Andyxy,

    ich bin der Meinung, dass Euch eine angemessene Mietminderung zusteht, da dem VM die Mängel bekannt sind, sich jedoch an dem Zustand bis jetzt anscheinend nichts grossartig geändert hat.
    Die Antwort des VM, da könne man leider nichts machen, das sei höhere Gewalt, ist m.E. nicht zielführend und ändert an den Zuständen nichts.

    "Ist das wirklich höhere Gewalt?"
    - Jein...

    "Hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall und Erfahrung damit?"
    - Wir noch nicht.

    "Hätten wir mit einer möglichen Klage auf Mietminderung Erfolg"
    - Bin kein Richter...
    - Zunächst mal wird nicht geklagt, sondern eine angemessene MM durchgeführt.:rolleyes:

    "wer hätte die Kosten zu tragen?"
    - Der Prozessverlierer. Aber Vorsicht: Die MM nicht zu hoch ansetzen. Google liefert einige Hinweise.

    Moin PUC77,

    "Er sagt laut seinem Kaufvertrag (Bauplan) ist das ein Hobbyraum."
    - Wen interessiert's? Er hat das Ding ja wohl nicht von Euch gekauft...

    "Da der Raum über Fenster, Strom und Heizung verfügt, ist das in seinen Augen kein Keller."
    - Auch seine Augen/seine Meinung interessieren Euch nicht.

    "Wie wir den Raum nutzen ist ihm egal. Das im Mietvertrag Kellerraum angekreuzt wurde ist ihm egal."
    - Na, bitte...

    "Wie geschrieben haben wir ja nicht mal ein Problem das er die Terrasse in seine Berechnung mit einbezieht, da im MV keine Gesamtwohnungsgröße angegeben wird. Laut den Nebenkostenabrechnungen liegt unser Anteil der Wohnfläche bei 78qm. Jetzt sollen es, mit hälftiger Anrechnung von Terrasse und "Hobbyraum" 94qm sein."
    - Da hilft Google mit der Wohnflächenverordnung. https://www.google.de/search?q=wohnfl%C3%A4chenverordnung&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=67cmWeS0GbLS8AfE6bu4Dg

    Hallo PUC77,

    "Was wir aber nicht verstehen, ist das wir laut Mietvertrag einen Kellerraum haben, dieser nun aber plötzlich ein Hobbyraum mit 50% Berechnung sein soll. Der Raum hat eine lichte Höhe von 1,98m"
    - Falls dieser als Wohnraum gemietet wurde, wäre die Berechnung m.E. i.O. - aber: die Beschreibung ist doch im MV manifestiert, und was hat der VM jetzt damit vor?

    "... und ist knapp 18qm groß. Der Raum verfügt über eine, von uns nicht genutzte Heizung, sowie 2 kleine Fenster mit einer Böschung davor."
    - OK.

    "Der Vermieter bezieht sich auf den Bauplan aus dem 70ern in dem dieser Raum als Hobbyraum deklariert ist."
    - Wen interessiert's?

    "Kann aus einem Kellerraum (Mietvertrag) einfach so ein Hobbyraum werden für den für knapp 9qm Miete zu zahlen sind?"
    - M.E. nicht, dafür müsste der MV geändert werden, wozu er Euch nicht verpflichten kann.
    Gehässige Bemerkung: Hat er wohl das Haus als Renditeobjekt gekauft?

    Hallo Elke,

    Deine Rechte ergeben sich aus dem Mietvertrag, den wir ja noch nicht kennen, und aus den BGB.

    Wenn Du Deinen Stromanbieter wechseln möchtest, rufst Du einfach den Anbieter Deiner Wahl an. Der befragt Dich dann über Deine Anschrift, die Zählernummer und den Zählerstand. Den Rest erledigt er dann, ist inzwischen schon Routine.

    Das wir die Gebäudereinigung bezahlen müssen ist verständlich, aber ist es in Ordnung das wir die Sozialversicherung für die Putzkräfte zahlen müssen?
    Müsste dies nicht der Arbeitgeber zahlen?


    Ich habe schon erlebt, dass die Sozialabgaben in den HM-Kosten enthalten waren (zurecht) - aber sie wurden noch mal separat ausgewiesen, wobei die Gefahr bestand, dass sie nochmals berechnet (versehentlich:rolleyes:) wurden - oder aber nur informatorisch für den Empfänger...

    Ich sehe das als formularmässige Klausel, welche sowieso dadurch schon unwirksam ist. Sie hätte individuell vereinbart sein müssen, wodurch man sich vor Gericht darüber streiten kann, ob sie mit diesen Anforderungen den Mieter nicht benachteiligt.

    Weil sie die Verwendung bestimmter Materialien vorschreibt und besagt das in jedem Fall, auch wenn kein tatsächlicher Bedarf besteht, bei Mietende renoviert werden muß.


    ... und ausserden kann der VM eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen. Was ist denn Q3-Qualität...?

    Hallo gwen,
    ich würde den Spiess umdrehen: Dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, auch seit wann sie ihm bereits bekannt sind, und ihn auffordern, diese zeitnah nachhaltig zu beheben um Mietminderungen bzw. Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.
    Halte uns bitte weiterhin informiert.

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