Hallo SilentCro,
in der Kürze liegt die Würze...:
"fehlenden Spülkasten von einer bestimmten Firma anbringen"
- Es genügt ein vergleichbarer, der die Voraussetzungen erfüllt. Hat Euer MV eine Kleinreparaturklausel?
"habe ich das gemeldet das der Spülkasten defekt ist und undicht war, daraufhin habe ich diesen entfernt"
- und hfftl. zur Sicherheit verwahrt...?
"Im Bad ganze Tür ersetzen, ist eine Holztür, direkt dahinter eine Dusche ohne Abdeckung, sprich wir haben einen Vorhang angebracht, haben auch darauf geachtet, dennoch Schanier ausgebrochen."
- Wäre m.E. von Euch zu reparieren. Hat Euer MV eine Kleinreparaturklausel?
"Kleinigkeiten noch wie wir sollen alles entkalken"
- Macht das!
"Terrasse wurden von uns und auch davor von ihr Blumenkästen verbohrt, da sie nicht anders halten, sie hat diese verschweißt so wie wir das auch vorhaben, nun möchte sie das wir dieses durch einen Handwerksbetrieb
machen sollen, wenn ich mir aber die alten Löcher von ihr ansehe, sind diese definitiv von denen gemacht worden"
- Beweise? Ansonsten Übernahmezustand von Euch wieder herstellen.
"Sie schreibt: " Die gesamte Wohnung ist in einem verdreckten, ungeputzten Zustand mit Geruchsbelästigung
Ich bestehe ausdrücklich darauf, dass die gesamte Wohnung einschließlich mitvermietetem Inventar sorgfältig gereinigt und geputzt zurückzugeben wird."
- Würde ich auch verlangen, da Ihr sie wohl auch so übernommen hattet.
"Sollten die Mängel bis zur entgültigem Abnahme der Wohnung nicht beseitigt sein, muss ich einen Fachbetrieb auf ihre Kosten bla bla und Ihnen die Rechnung stellen bzw. mit der Kaution verrechnen.
Schadenersatzansdprüche ..."
- Schreiben kann man vieles. Eine Wohnwertverbesserung kann ein VM jedoch nicht verlangen.