tori1117,
Du solltest die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse beachten, bspw. HV-VM und VM-M.
Beiträge von Berny
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Das Innenverhältnis hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Das könnt Ihr gestalten bzw. formulieren nach Eurem Gusto.
Das Aussenverhältnis sieht dann wohl so aus, dass alle Mieter gleiche Rechte und Pflichten haben UND gesamtschuldnerisch haften. -
riarulala,
genauso wie hier hast Du es sicherlich schon dem Vermieter schriftlich geschildert. Wie war denn seine Reaktion? -
Diese Frage kann Ihnen nur Ihr Vermieter beantworten, da er dem Abrechnungsunternehmen die zu Grunde zu legenden Flächen vorgibt.
Genau so ist es, denn der VM ist Dein/sein Vertragspartner. -
Unser "Schlüsseldienst" ist ein Geschäftsinhaber, dessen Geschäft nur halbtags geöffnet ist. In der übrigen Zeit macht er Schlüsseldienst und Montagen zu ganz normalen angemessenen Preisen.
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Das heißt nicht Kellerwohnung, sondern Tiefparterre oder Souterrain.
Besser: Underground...
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Mir erschliesst sich nicht, wie ein PVC-Bodenbelag einen (Ein)schnitt durch Einen Trinknapf bekommen kann (Vielleicht wurden Nagetierchen getränkt...?).
M.E. ist dieser Bodenbelag von Dir bzw. auf Deine Kosten auszutauschen - ist ja nur die Küche und dürfte nicht viel kosten. -
es ist umlagefähig. Aber nicht weil es eine Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist, sondern weil es Kosten für die Warmwasserversorgung sind, also §2, Absatz 5 der BkVO . Die Messung ist gem. TrinkwasserVO.
Mit dem BImSG tat ich mich auch schwer. Ich sehe die Legionellenprüfung ähnlich wie die Rauchwarnmelderprüfung als umlagefähig an. -
in welchem Zustand war denn die Whg? Hast Du den VM angesprochen? Hast Du ftos gemacht, wann bistdu eingezogen?
käme drauf an Tapezieren müssest du m.E nicht lies mal Urtele dazu, die waren recht mieterfreundlich dsbgl.
PS. müsste normalerweise im Protokoll stehen.....
...... so denn überhaupt eines existiert... -
In allen meinen MVn steht, dass als Mietfläche xx m² als vereinbart gilt.
Eine gewisse Ausnahme : Ich werde bspw. demnächst eine DG-Whng (mit Schrägen) zu vermieten haben. Die Mietfläche beträgt zwar 45m², die BK-Abrechnung wird jedoch nach Wohnfläche(nverordnung) (39m²) erstellt.
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Oder sehe ich dies alles zu eng?
Nein, siehst Du nicht. Ich würde einen MV nur unterschreiben, wenn wortwörtlich alles darin genannte auch tatsächlich zutrifft. Bei der Mietfläche sollte eine Flächenangabe angegeben sein, denn JC erwarten sowas schon (ist aber nicht Pflicht). -
Komme ich irgendwie wieder aus der Sache raus?
Indem Du sie vertragsgerecht zurückgibst, evtl. mit ausreichend Beweisen. Verbesserungen der Mietsache kann ein VM nicht verlangen. -
welche Dachgeschosswohung, die nicht älter als 5 Jahre alt ist, kann mitbieten?

Hab Deine Frage an Kachelmann weitergeleitet. -
Ja, natürlich. Aber bitte nur die Fakten!
... und das bitte zeitlich geordnet.
Und nicht "Im Sommer letztes Jahres habe ich einen Mietvertrag abgeschlossen", sondern bspw. "Am 14.05.14 einen MV abgeschlossen mit Mietbeginn 01.06.14." -
Es scheint mir eher ein aggressiver Unterton hier zu herrschen von Leuten die glauben es erteilt das Recht andere zu zu beleidigen wenn man viele Posts hier im Forum geschrieben hat.
Das darf Dich nicht verwundern, und den Schwarzen Peter gebe ich voll an Dich zurück: Du hast einige meiner Antworten offensichtlich nicht gelesen, andererseits hast Du meine präzise gestellten Fragen (um Dir nach deren Antworten weiterhelfen zu können) nicht beantwortet. Somit bin ich aus diesem Thread 'raus. -
Bilbo:
"Die Kündigungsfrist endet zum 15.11. Das bedeutet, wir haben Anrecht auf die Mietsache bis dahin."
- Weshalb das falsch ist, wurde Dir bereits erklärt."Der Vermieter hat das Haus nun aber schon mindestens zum 15.10 weitervermietet. Ein Monat Überlappung!!!!"
- Sein Problem, soll Euch nicht stören bzw. tangieren. -
Bilbo,
anscheinend hast Du mein Posting nicht gelesen bzw. verstanden. -
Bilbo:
"Ich habe einen längeren Sachverhalt darzustellen:"
- Je kürzer und knackiger, desto mehr lesen ihn. Romane sind hier nicht gefragt."Nun haben wir wieder gekündigt (sind noch nicht eingezogen), also zum Ablauf von drei Monaten. (Kündigungsfrist)."
Wann ging die Kündigung dem VM zu? Zu wann hattet Ihr gekündigt?"Der Vermieter knöpft uns nun (was auch sein Recht ist) die 3monatskaution ab."
- Wie bereits eagt, könnt Ihr sie auch in drei Raten, beginnend mit dem Mietbeginn, zahlen,"Wir haben nun alles dafür getan, dass er einen neuen Mieter innerhalb unserer Kündigungsfrist bekommt ..."
- Ist unerheblich, da es darüber garantiert keine mietvertaglichen Vereinbarug gibt."Der Vermieter sagte uns nun, dass er jemanden hat der vor Ablauf unserer Kündigungfrist in das Haus möchte. Ein Datum wollte er uns nicht nennen. ?!"
- Er kann gerne viel reden, wenn der Tag lang ist..."Er bat uns lediglich gegen Rückzahlung der halben Kaution den Mietvertrag auszuhändigen."
- Hä??? Ihr habt keinen MV...?"Ich habe nun ein Aufhebungsschreiben erstellt, das den Vertrag zeitlich zur Hälfte der Kündigungsfrist aufhebt. Das wollte er aber nicht unterschreiben."
- Muss er auch nicht."Wir haben nun den Verdacht, dass der Vermieter das Haus schon weit früher weitervermietet hat"
- Sein gutes Recht, das Haus bereits zu Euren Mietzeiten zu deren Ende das Haus weiterzuvermieten."Daß er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben wollte sondern unseren Mietvertrag ausgehändigt haben wollte spricht doch sehr dafür."
- Ach nee, hat er nun - oder nicht - Euer MV-Exemplar???"Daraufhin wollten wir nun die Schlüssel haben, da wir nicht einsehen dass sich jemand auf diese Weise an uns bereichert. Die Schlüssel will er uns aber nicht geben."
- Damit kann er sich bis zum Mietbeginn und Zahlung der ersten MM + 1. Kautionsrate Zeit lassen."Wie bringt man hier am besten Licht ins Dunkel?"
- Indem Du meine Fragen beantwortest."Können wir auf die Schlüssel bestehen?"
- Ja, siehe vorvorherige Antwort."Muss er uns den Einzugstermin (bzw. Vertragsstart) des neuen Mieter nennen?"
- Nein."sollten wir nun, da er das Haus schon weitervermietet hat obwohl unser Vertrag noch gültig ist rechtlich dagegen vorgehen?"
- Darüber gibt ein Rechtsanwalt Auskünfte. Ich würde aber erst mal den 15.08. abwarten."Welche Druckmittel hätten wir im Gespräch? Oder besser: Wie am besten vorgehen?"
- Antwort wie vor."Uns geht es in erster Linie darum nicht zu viel Geld zu verlieren."
- Auch uns und und und ..."Er verweigert die Herausgabe der Schlüssel generell! Er will sie uns gar nicht erst geben."
- Dann braucht Ihr auch keine Miete und Kaution zu zahlen und könnt Schadenersatz (bspw. für Hotelunterkunft) verlangen, aber: Anwalt fragen!!"Und durch den Abschluß eines neuen Mietvertrags des Vermieters mit einer dritten Partei, heißt das doch, dass sich der Vermieter so verhält, dass er die Kündigung akzeptiert. Oder liege ich hier falsch?"
- Ja, liegste, denn Nachfolgeverträge gehen Euch grundsätzlich nichts an. -
klaus123:
"Die Umlage der Nebenkosten erfolgt für Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Kanalgebühren nach der Personenzahl."
- Was steht hierüber im MV?"Müll kostet alleine pro P 209€."
- Hast Du mal mit dem Entsorger bzw. Rechnungssteller telefoniert? -
Kann mir mit mein jetzigen Vermieter nicht passieren, der ist voll in Ordnung
Deine Worte in Gottes Gehörgang...
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