Hallo Bluebeans,
"Ich wohne in einer Wohnung, die durch einen Hausverwalter "gemanaged" wird. Alles läuft über ihn, Mietvertrag-Erstellung, Abnahmetermin usw..."
- Dein Vertragspartner ist stets der im Mietvertrag benannte Vermieter.
"In meinem Mietvertrag (unbefristet) steht, das ich eine 3 Monate Frist habe, die ich einhalten muss."
- Richtig, ist Gesetz.
"Ich bin derzeit Student in dieser Student, jedoch hat sich kurzfristig ergeben, das ich auf Grund von Studiengangwechsel die Universität und somit auch den Wohnort wechseln muss. Dadurch konnte ich die 3 Monate-Frist nicht einhalten"
- Mietrechtlich ohne Bedeutung.
"die Kündigung ist am 6.8.2015 bei der hausverwaltung eingegangen.
Nun habe ich folgendes Schreiben bekommen:
Hiermeit bestätige ichden Eingang Ihrer Kündigung, die Vertragsgemäß zum 30.November.2015 wirksam ist."
- Korrekt.
"Wir sind jedoch bereit, Sie gegen eine Ablösezahlung in Höhe von einem Drittel der ersparten Mietzahlung ( Ich nehme mal an, damit ist 1/3 der Kaution gemeint,"
- (Fast) falsch: Wenn Du bspw. zwei Monate früher 'rauskommst, wirst Du von den ersparten zwei Bruttomieten 1/3 als Ablöse zu zahlen haben.
"wieso darf mein Vermieter (Bzw. Hausverwalter) eine Ablösezahlung verlangen? Ist das rechtens?"
- Latürnich darf er Dir ein Angebot machen. Niemand verpflichtet Dich, es anzunehmen.