Und das Zimmer war möbliert.
Hast Du Dich diesbzgl. schon mal erkundigt? Wenn es sich hier um eine Einliegerwohnung beim Vermieter handelt, müsstest Du JETZT zum 30.09.2015 kündigen können.
Und das Zimmer war möbliert.
Hast Du Dich diesbzgl. schon mal erkundigt? Wenn es sich hier um eine Einliegerwohnung beim Vermieter handelt, müsstest Du JETZT zum 30.09.2015 kündigen können.
x3shainex3:
"Ich dachte ich bekomme hier nur einen guten Rat oder einen Tipp von Leute die sich mit der Sache auskennen.
Es tut mir leid wenn ich mich falsch ausgedückt habe, jedoch benötige ich Hilfe und ich dachte das ist ein Mietrecht-HILFE Forum."
- Richtig, Mietrecht-HILFE, aber nicht DeineProblemeLösen.
RobbyDD:
"Im Bereich der Küche lag PVC aus, welches über 2 Jahre die ich da wohnte gelitten hat, in meinem Fall sind da Rote Punkte der Sitzgarnitur aufgetreten."
- Könnte der Boden evtl, auch durch bestimmungsgemässe Benutzung diese beanstandeten Stellen bekommen haben?
"Im Übergabeprotokoll steht angekreutzt, dass keine Beanstandungen doer schäden vorliegen..."
- Mit beider Unterschriften? Das wäre doch prma.
"Nun hat der Vermieter seinen neuen Mieter Laminat verlegt, wo ganz plötzlich auch eine Trittschalldämmung benötigt wurde, die Türe musste gekürzt werden und neue Leisten wie übergangsschienen an der Türe angebracht werden. Nun liegt der betrag Bei 600€."
- Vermieter-Angelegenheit.
"Er hat auch einen Anwalt eingeschalten, wo ich angeblich mündlich eine Ratenzahlung vereinbart hätte, und dem austausch des bodens zugestimmt habe."
- Beweise?
"Bedeutet Austausch, etwas minderwertiges mit etwas hochwertigem zu ersetzen?"
- Könnte durchaus sein...
"Ist das Rechtens was der Ex Vermieter macht, oder nicht?"
- Denke, eher nicht. Deine Chancen müssten m.E. eigentlich ganz gut stehen. Wo ist denn der alte PVC-Boden abgeblieben? Von einem RA sollte man sich nicht irritieren lassen.
juazzu,
wenn Du zur Kontrolle die Einzelzählerstände addierst, müssteste doch automatisch auf den Stand des Hauptzählers kommen.
Unterschreibe doch einfach den Mietvertrag und verweigere anschließend die Zahlung der Provision aufgrund der gesetzlichen Novellierung.
Das würde ich bestenfalls mit einer Warnung als PM mitteilen.
Na dann kann man doch guten Gewissens dem evtl. neuen Vermieter die Kontoauszüge der letzten Monate als Nachweis vorlegen.
Wäre mir als Vermieter sogar lieber als diese Bescheinigung.
Zusätzlich kann man den evtl. neuen Vermieter Name, Anschrift und Tel.-Nummer des aktuellen Vermieters geben. Dann kann er sich persönlich erkundigen.
Meine ich auch. Das Ausstellen von mietschuldenfrei-Bescheinigungen wird gesetzlich nirgendwo genannt, und üblicherweise wird sowas auch mietvertraglich nicht vereinbart, ergo: kein Anspruch.
Wie genau sollte ich jetzt vorgehen ?
Es ist nicht Aufgabe dieses Forums, Dir zu sagen, wie Du "vorgehen" sollst, weder in Bezug auf Deine Freundin, noch in Bezug auf EUREN Vermieter.
Aus den Daten der Belege geht hervor, dass die Vermieterin schon bei meinem Mietbeginn gewusst haben müsste, dass Nebenkosten von 50 Euro nicht ausreichen.
Bisher habe ich mich geweigert die Nachzahlung zu überweisen. Ich bin zum Ende August 2015 ausgezogen und nun will meine Vermieterin mir diese Kosten von der Kaution abziehen.
Ist sie dazu berechtigt???
[Auch ohne Gruss]
VM sind nicht verpflichtet, ein Mietobjekt mit "ehrlichen" Betriebskosten anzubieten. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution als Ausgleich noch offener Forderungen herangezogen werden.
(1) Kann ich meine Miete für den Zeitraum der 10 Tage Baustelle in meiner Wohnung zurückbekommen? (ich konnte nicht in der Wohnung schlafen/leben)
(2) Kann ich dauerhaft die Miete senken lassen, da die Dämmung abgerissen worden ist und nicht erneuert wurde? (Die Wände sind außen Wände und im Winter ist es dementsprechend kalt.) Die Mietbedingungen müssten sich somit doch aus "Vertraglicher Sicht" geändert haben?
1. Ich würde mich mit dem VM mal über eine vorübergehende Mietminderung unterhalten.
2. Bei dauerhafter Einschränkung der Nutzbarkeit UND der VM trotz Aufforderung den Zustand der Mietsache nicht wiederherstellt (§ 535 BGB) könnte die Miete gemindert werden.
Wer entsorgt den ganzen Schrott wenn wir beide auch noch ausziehen?
Der neue Vermieter meinte wir müssten alles entsorgen. Hat er wirklich Recht.
Wer sollte es denn sonst ausser den letzten greifbaren Mietern machen, der Standortpfarrer vielleicht?
Am 30.11.2014 kündigte ich die Wohnung meiner verstorbenen Mutter.
Zu welchem Datum? Wann erfolgte die Rückgabe der Mietsache an den Vermieter?
Einen Mündlichen Mietvertrag in dem Sinne gar nicht, wir durften schalten und walten wie wir wollten ab der Schlüsselübergabe, der MV gilt ab dem 01.10.2015)
Genau in dem Moment begann das Mietverhältnis.
Cyberdream:
"Bei der Besichtigung des Hauses, gab er noch an das wir 3 Monate Frei haben zwecks Renovierung und dann ab dem 01.10.2015 der Mietvertrag regulär gilt,"
- Zwei oder drei Monate...?
"nun stellt sich mir die Frage, ob er überhaupt Geld hat,"
- Diese Frage stellt wohl eher die Bank an ihren Kunden.
"denn er musste laut seiner Aussage, die Ratenzahlung von 550€ bei der Bank Stunden lassen, aber zu uns sagte er das es Ihm egal wäre ob das Haus nun noch 3 Monate leer steht."
- Interesiert Euch doch wohl nicht.
"Nur wie ist die Sachlage aktuell, wir sind seid dem 01.08.2015 hier im Haus und der Mietvertrag gilt ab dem 01.10"
- Also habt Ihr einen mdl. MV am 1.8. und einen schriftl. MV ab dem 1.10.
"kann er uns im Vorfeld rausschmeißen oder die Schlößer austauschen?"
- Die Polizei, Dein Freund und Helfer.
"Wobei ich denke eher nicht da es ja ein Protokoll zur Hausübergabe gab und somit auch die Schlüssel."
- Dann dürfte doch alles klar sein.
Cyberdream:
"Ja wir haben einen Schriftlichen Mietvertrag wo auch drin steht das 550€ Kaltmiete gezahlt werden muss und 110€ Nk sowie das wir das Öl selber besorgen müssen."
- OK.
"Er meinte nur am Telefon, wenn die Nebenkosten nicht gezahlt werden, sitzen wir am 01.10 vor der Tür."
- Dummes Zeugs!
qwertz123456:
"Der Anwalt hat gesagt, dass er nichts mehr machen kann."
- Vielleicht will er Euch vor weiteren Kosten bewahren.
"Bei der Bank wurde mir gesagt, dass der Vermieter nichts mit dem Sparbuch anfangen kann, da es noch auf meinen Namen läuft und nicht als Kautionssparbuch angelegt wurde.
Aber das würde ja bedeuten dass keine an das Geld kommt??"
- Das verstehe ich nicht. Hat also "irgend"jemand Euer Sparbuch? Das Guthaben daraus müsste doch nach einer Vermisstenmeldung und einer gewissen Zeit an Euch ausgezahlt werden können? Eine Kopie habt Ihr doch wohl...?
Aber zählt die Zusage per E-Mail denn gar nichts?
- Nein, wie auch alle anderen elektronischen Mittelchen.
Hallo Cyberdream,
"wir sind in ein Haus gezogen wo der Mietvertrag ab dem 01.10.2015 gilt, da wir Renovieren mussten, durften wir 2 Monate früher rein."
- Habt Ihr einen schriftlichen Mietvertrag?
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