Beiträge von Berny

    Vielen Dank für die info, dann werde ich darauf reagieren und die Schlüssel übergeben wenn von ihr ein Brief kommt mit der Aufforderung die Schlüssel raus zu rücken. Auf patzige SMS mit der Drohung eines Anwalts werde ich nämlich mit Sicherheit nicht reagieren.


    Würde ich auch nicht, denn SMS' sind kein Beweis. Latürnich lässt Du Dir ja die Rückgabe quittieren...

    Im Moment behaart sie einfach darauf, dass dieser Raum nicht im Mietvertrag steht und behauptet nie etwas von dieser Vereinbarung gewusst zu haben.


    Dei VMn hat wohl Haare auf den Zähnen... Ich würde den Kellerraum räumen, mir jedoch eine gewisse Zeit lassen, aber es nicht übertreiben. Bei Rückgabe der Schlüssel noch bemerken, dass es mir eine Freude bereitet, zu wissen, dass sie jetzt glücklich ist.

    Issabella:

    "schwarze Knöpfe und Heizkostenverteiler??!?
    Okay, Habe mir den Text wegen der Nachrüstungspflicht durchgelesen, absolut klar - könnte man wirklich einfordern, aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird Installation der Ventile und Ablesen auf die Mieter umgelagert"
    - Zweimal falsch: Der VM hat die Kosten für die Nachrüstung der HK mit Thermostatventilen zu tragen, ferner die Kosten für die Erstmontage der HKV.

    "dann haben die Vermieter zwar eine beträchtliche Anzahl eigener Heizkörper, aber wir werden auch zur Kasse gebeten."
    - Nur im Rahmen der Heizkostenverordnung für den Abrechnungsservice.

    "Frage an den Fachmann: mit wieviel müsste man da pro Heizkörper rechnen,"
    - "Man" ist der VM, der sich um die Einhaltung der Vorschriften selbst zu kümmern hat.

    "oder anders formuliert: wenn ich nur noch 1 Jahr in der Wohnung bin, ist das dann überhaupt rentabel?"
    - Die Frage stellt sich DIR überhaupt nicht.

    "Wegen der Raumhöhe gibt es - ähnlich wie bei Wohnfläche (Höhe <1m = 0) wohl keine Regelung? Ich meine, es geht hier ja um 5m! Das macht ja die doppelte Menge in Kubik?!"
    - Ein äusserst seltener Fall, kenne ich sonst nur von Schlössern:rolleyes:... Aber auch "dafür" hat der Gesetzgeber gesorgt, denn die (üblicherweisen 30%) Grundkosten können anstelle aufhand der Grundfläche auch des Rauminhaltes berechnet werden.
    PS Leipziger: Ich meine, das ginge auch wahlweise nach Rauminhalt.

    MietP:

    "Laut Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter meinen Verbrauch nach den Wasserzählern die in der Wohnung sind abgerechnet. Der Verbrauch der in der Wohnung abgelesen wurde, steht auch in der Nebenkostenabrechnung. Damit sagt der Vermieter das er Verbrauchsgerecht abgerechnet hat."
    - So weit so gut.

    "ALLERDINGS, hat er die KOSTEN aller 3 Hauseingänge (3 Abrechnungen vom Wasserwerk) zusammengerechnet, gesagt das wäre ein Abrechnungskreis,"
    - Noch nie sowas gehört. Mein Häuserblock mit 3 Hauseinführungen mit je 8 Wohnungen wird jeweils separat abgerechnet.

    "... den tatsächlichen Verbrauch jeder Mietpartei auf die Gesamtkosten umgelegt."
    - Müsste anteilmässig sein, und noch zusätzlich die Zählergebühren.

    "Die Abrechnung für meinen Hauseingang (Eine Abrechnung vom Wasserwerk) (2 Mietpartein) beläuft sich auf ca. 500€ und ich zahle in der Nebenkostenabrechnung 660€."
    - Das begreife ich nicht. Trick...?:confused::mad: Die Abrechnung möchte ich mal sehen.

    Deine ironischen Bemerkungen sind manchmal recht lustig, aber hier fehl am Platz. Diese Teller wurden mit Wasser gefüllt um die Luft-feuchtigkeit zu erhöhen. Ich nehme mal an, vorher wurden die gespült.


    Annehmen ist nicht unbedingt wissen.:rolleyes:

    Wie ist unser Recht in dem Fall? Haben wir überhaupt eins? Und vor allem, wie kommen wir zu unserem Mietvertrag? Wir hätten nämlich gerne einen!


    Ihr habt bereits einen (mündlichen) Mietvertrag. Falls Ihr Beanstandungen an der Mietsache habt, solltet Ihr den VM nachweislich unter Hinweis auf § 535 BGB auffordern, seinen Pflichten nachzukommen.

    Tut mir leid, aber die Antwort hat mich jetzt überhaupt nicht weitergebracht, und ist auch total an meiner Frage vorbei. Sorry.


    Deine Fragen strotzen nur so von würde, wäre, könnte, etc.
    Bitte stelle konkrete Fragen (für (D)eine Studienarbeit?).
    Dir sollte wohl bekannt sein, dass grundsätzlich mietflächenanteilig abzurechnen ist, es sei denn, dass Zähler vorhanden sind. Dann eben nach Verbrauch.

    FastForward:

    "Alternativ hatte ich auch ja das Problem der verspäteten Mietzahlungen angesprochen. Diese kommen in der Regel immer erst zum 10. des Monats, was klar gegen den Mietvertrag spricht."
    - Das hätteste schon längst schriftlich abmahnen sollen.

    "Deswegen habe ich ihm auch schon letzten Monat deutlich gemacht, dass ..."
    - Sowas macht man nicht "deutlich", sondern (wenn man weiss, um welche Art Zeitgenosse es sich hier handelt) mahnt es nachweislich schriftlich ab.

    "Besteht die Möglichkeit dieses Ermahnen als mündliche Abmahnung zu werten? Falls ja, ist eine Abmahnung auch im Mietrecht in dieser Form wirksam?"
    - Jein.
    Wenn Du jetzt zum Ablauf d.M. kündigst, sollteste auch gleichzeitig hilfsweise mit gesetzlicher Frist kündigen.

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