nicolestbn,
ich bin derselben Meinung wie anitari. Ihr hättet bei Anmietung aufmerksamer sein sollen.
nicolestbn,
ich bin derselben Meinung wie anitari. Ihr hättet bei Anmietung aufmerksamer sein sollen.
Tamrukrihla:
"Über eine Mietminderung haben wir auch schon mit den anderen Mietparteien gesprochen und werden diese, falls nötig, gemeinsam anstreben."
- Würde ich nicht machen, da mehrere Mietverträge betroffen sind.
"Soweit ich weiß, kann sich der Vermieter bei Mietminderung sogar an die lärmverursachende Partei wenden und auf Schadensersatz klagen."
- Nicht sogar, sondern ganz bestimmt wird er das, zumindest sich an der Kaution bedienen.
"Die Protokolle führen wir natürlich weiter und wir haben vor, diese von den anderen Mietparteien im Haus unterschreiben zu lassen oder sogar ein gemeinsames Lärmprotokoll anzufertigen, damit die Hausverwaltung im Falle einer Verhandlung etwas Konkretes vorzuweisen hätte."
- OK.
Banane:
"Warum sollen sich anständige Mieter mit Auszugbefassen, und das Pack bleibt weiterhin ..."
- Ist oftmals die geschicktere Lösung.
"Mit einer saftigen Mietminderung wird sich auch der VM entsprechend damit befassen und Abhilfe schaffen."
- Haha, werde Du (Schlaumeier) doch erst mal Vermieter...:(
wenn er sie kennenlernt und dann meint, der Hund sei ihm nicht sympathisch reicht das nicht aus?
Das wäre subjektiv, also m.E. unerheblich.
Das sind nämlich ganz schlaue Füchse.. die beiden (Ehepaar) haben selber einen riesigen Gastank und heizen mit Gas während die anderen Parteien (u. a. seine Familienängehörigen) mit Nachtspeicheröfen heizen. Deswegen gehe ich davon aus und es würde mich nicht wundern, dass sein Wasser 1A ist.
Sicherlich kommt bei denen das Wasser vom EVU durch die Gasleitung?
Bei uns ist es übrigens anders: Da kommt es durch die Steckdosen.
... der Vermieter (ist ein älterer Herr) mehrmals betont hat, dass wir bei Problemen jederzeit auf ihn zukommen können und sollen.
... und wie schmeckt ihm das Wasser?
Als erstes fragt man den Vermieter, was er sich dabei gedacht hat. Aus dem Vertrag kämst du natürlich sofort raus, denn die Übergabe der Wohnung zum vereinbarten Termin ist ja geplatzt. Alles weitere ist ganz einfach Verhandlungssache und da kann hier keiner deinen Part übernehmen.
Da stimme ich zu. Nur (den richtigen Partner) ansprechenden Menschen kann gehelft werden.
Das "Schmieren" lässt m.E. auf besonders weiches Wasser schliessen. Wie ist es denn bei Verwendung von Kernseife?
Manchmal besteht das Leben eben nur aus Pest oder Cholera
Quatsch! Guck' nach draussen, dort scheint die Sonne!;)
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Textilboden ist seit über 10 Jahren in der Wohnung, deshalb stimmte ich einer Erneuerung natürlich zu.
Du bist recht gutmütig... Hier habe ich jedoch das Gefühl, dass der Mieter übermässig profitieren möchte. Als VM würde ich vorher mit dem M eine vertragliche Vereinbarung treffen.
Bedenke: KEINEN Mieter interessiert, wie es dem VM wirtschaftlich geht. Gutheit ist Dummheit (habe genügend Erfahrungen...).
Ja, das hab ich mir auch schon überlegt. Da die gebühr aber auch rechtmäßig verlangt werden kann, werde ich sie auch bezahlen. Danke euch beiden für die Aufklärung ![]()
Schliesse mich dem Leipziger an.
Eine Gebühr kann von einem Makler oder einer HV übrigens nicht verlangt werden, bestenfalls ein Entgelt.
Tamrukrihla:
"Ich dachte, die Hausverwaltung wäre vielleicht an irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen gebunden, wann oder wie schnell nach Erhalten einer Beschwerde sie abmahnen muss,"
- Sowas ist mir nicht bekannt.
"Wir werden, wie oben erwähnt, morgen natürlich nochmal bei der Hausverwaltung anrufen,"
- Ich würde das per Einwurfeinschreiben machen.
"Im Mietvertrag meiner Freundin befindet sich eine Klausel, die ihr einen Auszug in den 12 Monaten nach Einzug verbietet. Ist sowas legal?"
- Legal wäre, wenn VM+M sich darauf einigen, auf eine Kündigung innerhalb einer gewissen Zeit zu verzichten.
"Vielleicht hat ja jemand positive Erfahrungen mit einem Lärmprotokoll gemacht und kann schildern, wie das abgelaufen ist."
- Wer hat wann was gemacht, wie wirkte es sich aus, wer ist Zeuge? (Die "berühmten Ws")
Hallo Sassi,
ohne den Mietvertrag zu kennen, würde ich sagen, dass das alles, was Du hier geschildert hast, Angelegenheit des Vermieters ist.
Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
Ich bezog das nicht auf die Nebenkosten sondern auf die Berechnung der Hausmeisterkosten, wenn diese bereit gestellt werden.
Die Verwendung der Zitatfunktion erlaubt es dem geneigten Leser, zu erkennen, worauf sich (D)ein Kommentar bezieht.
Nicht nur der Sonntag, Berny, sondern die ganze nächste Woche.
Vielleicht wird es wegen ihrer wertvollen "Tipps" eine sog. Maggy-Woche...![]()
Nebenkostenabrechnung pro Kopf
Ebenfalls ohne Gruss.
Schliesse mich den Vorrednern an.
Darf er überhaupt für vorher vereinbarte Ratenzahlung überziehungszinsen verlangen und hätte er uns nicht im voraus auch schon darüber informieren müssen daß er dafür überhaupt Zinsen berechnet????
Meiner Menung nach ja.
Stimme der Meinung von Mainschwimmer voll und ganz zu
... womit für ihn der Sonntag gerettet sein dürfte...:D
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