Herunterhängendes Waschbecken, muss ich nun zahlen, oder die Vermieterin?

  • Liebe Forenkollegen!
    Eine kurze Frage:
    In meiner Wohnung sind wie Wände recht porös.
    Beim Aufhängen eines Vorhang-Spannseiles z.B. kam mir ein größeres Stück Wand entgegen.
    Im Treppenhausflur war von der Decke ein halber Meter ausgebrochen.
    Ebenfalls bei mir in der Wohnung, weil ein an den Dachfenstern reinregnete.

    Das Waschbecken eignete sich nicht zum Aufstützen mit den Unterarmen (und ich bin ein Fliegengewicht),
    schon kam es mir entgegen.
    Anschrauben half nichts, ständig gab die Wand darunter nach.

    Ich habe es moniert.
    Meine Vermieterin holte einen Handwerker und bezahlte diesen Auch.
    Er hat es mit Chemodübeln gerichtet.

    Nun soll ich den Betrag ihr erstatten: über 200€.

    Ich meine, dass wenn ich es selbst hätte zahlen sollen,
    dann hätte ich es lieber selbst repariert.
    Aber im Nachhinein finde ich das nicht fair.

    Zudem sollte jedes Waschbecken c.a. 10 kg Gewicht tragen können.

    Wie ist nun die Rechtslage? in voraus Danke!

  • Die Rechtslage?

    Gemäß BGB § 535 ist der Vermieter zuständig die Mietsache in zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten bzw. zu versetzen.

    Sofern der Mieter den Schaden nicht zu verschulden hat natürlich.

    Hier greift auch nicht, falls die Vermieterin damit kommen sollte, die Kleinreparaturklausel.

  • Meine Vermieterin holte einen Handwerker und bezahlte diesen Auch.
    Danke! Das war eine prompte Antwort.
    Und das am Sonntag!


    Zusätzlich zu meiner sonntäglichen Vorbeterin: Wer die Musik bestellt, der ...:rolleyes:

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